Was könnten mögliche Auflagen vom Veterinäramt für einen Gnadenhof sein?
4 Antworten
Haltungsverbot! Haltungseinschränkung! Haltungsauflagen! Kann auch über Finanz-, Ordnungs-, Umwelt-, Wasserbehörde etc. ausgesprochen werden.
Da gibt es einige, hat der Hof genug Platz, sind die Tiere so untergebracht so das jedes Tier auf seine Art und Weise richtig versorgt werden können. Dann brauchst du Nachweise zum Beispiel Sachkundenachweis etc pp. da gibt es so einiges zu beachten, einfach "so" wirst du so einen Gnadenhof nicht auf die Beine stellen können, also das sollte man sich mal aus dem Kopf schlagen.
Die gesetzlichen Vorschriften zur artgerechten Tierhaltung. Zum Beispiel die Mindestmaße an Platz für jedes Tier. Und da wird penibel jeder Zentimeter vermessen.
Unterbringung und Auslauf. Versorgung wie Futter und Pflege. Tierarzt. Im Hinblick auf Finanzierung könnte es da auch Auflagen geben. Du musst auch schauen, dass du auf so einem Hof geeignete Maßnahmen ergreifst, dass Ratten und co. nicht zum Problem werden.
Ich sag's mal so - wenn du hier fragen musst, bist du entweder in der "ich träume davon"-Phase oder du gehst du das Thema falsch an. Engagiere dich doch mal auf einem und rede mit den Leuten.