Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Forderungen der FDP, die u.a. Bürgergeld-Sanktionen, aber auch das Aus für die Rente mit 63 bedeuten könnten?

FDP und SPD sind sich des Öfteren uneins – so auch bei den neuen Forderungen, die die FDP in einer Beschlussvorlage für den kommenden Parteitag gestellt hat: Nämlich das Aus für die Rente mit 63 und wesentlich schärfere Sanktionen beim Bürgergeld.

Verschärfungen beim Bürgergeld

Die FDP fordert, dass Jobverweigerern die Leistungen sofort um 30 Prozent gekürzt werden können. Wer also ohne triftigen Grund zumutbare Arbeit ablehnt, der müsse dann mit sofortigen Kürzungen rechnen. Doch die Sanktionen sollen noch weiter reichen – bis zu einer kompletten Streichung der Leistungen. Außerdem fordert die FDP, dass das Leistungsniveau nicht weiter steigen soll.

Zum Vergleich: Aktuell gibt es Leistungskürzungen im Stufenmodell. Bei der ersten Pflichtverletzung können die Leistungen um zehn Prozent gekürzt werden – für einen Monat. Dann wartet bei weiteren Verstößen eine erneute Kürzung, dieses mal um bis zu 20 Prozent, danach besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Leistungskürzung um bis zu 30 Prozent.

Rente mit 63 nicht mehr umsetzbar

Nicht nur Bürgergeldempfänger sind derzeit im Fokus der FDP. An den Kragen gehen sollen es auch dem Modell mit der Rente ab 63 – denn aufgrund des Fachkräftemangels könne sich Deutschland diese „frühe“ Rente nicht mehr leisten, so das Argument der FDP.

Viel mehr, so die Liberalen, solle das Arbeiten im Rentenalter attraktiver gestaltet werden.

Ende der Förderungen der Erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien sollen, wenn es nach der Argumentation der FDP geht, endgültig in den Markt übernommen werden. Deshalb solle die staatliche Förderung enden – die EEG-Umlage, über welche der Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanziert wird, soll dann schrittweise abgeschafft werden.

Reaktionen aus der Politik

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich bezeichnete gegenüber der dpa die Vorschläge der FDP als „Überbleibsel aus der Mottenkiste“. Er sieht darin keinerlei wirtschaftliche Kompetenz, viel mehr eine Mehrbelastung für die arbeitende Bevölkerung.

Auch Lars Klingbeil, der Chef der SPD, sieht in den Vorschlägen der FDP vielmehr einen Angriff auf die wahren Leistungsträger.

Martin Schirdewan, der Vorsitzende der Linken, kritisierte das FDP-Papier. Er beschrieb es als „Dokument der sozialen Grausamkeit“. Für ihn steht fest: Wenn SPD und die Grünen die Liberalen „erneut durchkommen lassen“, so seien sie politisch erledigt.

Für die Union rückt das Ende der Ampel näher: CSU-Chef Markus Söder bezeichnete gegenüber der BamS das Papier als eine „Scheidungsurkunde für die Ampel“.

Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär, forderte, dass dich FDP sich ehrlich machen müsse. Entweder, sie würde aus der Ampel aussteigen oder einige notwendige Maßnahmen durchsetzen.

Auch innerhalb der Ampel gab es ähnliche Lesarten – der SPD-Bundestagsabgeordnete und Sozialexperte Helge Lindh beispielsweise sagte gegenüber der Bild, dass sich das Papier – vorausgesetzt die FDP würde das ernst meinen und so umsetzen wollen – wie eine Austrittserklärung aus der Koalition lesen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Vorschläge der FDP? Denkt Ihr, dass ein Austritt der Partei möglich oder sogar gar nötig sei? Wie seht Ihr die Ampel in deren Zusammenhalt? Welche Konsequenzen könnte eine finale Spaltung haben? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fdp-buergergeld-sozialstaat-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-regelsatz-kuerzung-100.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/12-punkte-plan-fuer-wirtschaftswende-fdp-will-arbeitsverweigerern-das-buergergeld-um-30-prozent-kuerzen_id_259874206.html

Bild zu Frage
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Meinung des Tages: Sollte der Familiennachzug erleichtert werden?

Die Flucht vor Terror, Krieg, Verfolgung und Armut. Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fliehen viele Menschen – über ein Aufnahmeprogramm sollte besonders gefährdeten Menschen die Einreise nach Deutschland zugesagt werden. Doch es scheitert nicht selten an der Bürokratie.

Die Geschichte von Mohammed

Mohammed ist einer dieser betroffenen Menschen. Früher hat er in einer Firma gearbeitet, die eine Zusammenarbeit mit den Taliban verweigert hat. Er hat Bilder von sich, die ihn als schwer verletzten Mann zeigen. Vor der Firma explodierte damals eine Autobombe – bis heute werde er verfolgt, sagt er.

Inzwischen lebt Mohammed in Kassel, seine neunjährige Tochter allerdings musste er in Kabul zurücklassen. Bei der Flucht nach dem Anschlag, so sagt er, konnte er ihr nicht genügend Sicherheit bieten – aber nun möchte er sie endlich zu sich nach Kassel holen.

Das Aufnahmeprogramm

Hessen, Thüringen, Berlin und Bremen haben für Menschen wie Mohammed nach der Machtübernahme der Taliban ein Aufnahmeprogramm aufgelegt. So sollten nach Hessen beispielsweise bis Ende 2023 1.000 Menschen kommen dürfen.

780 Anträge wurden gestellt, doch nur 177 bewilligt. Insgesamt wurden also von den Behörden 591 Anträge abgelehnt. Mehr als 40 Prozent (277) der Ablehnungen beruhen auf fehlenden Unterlagen.

Bisher sind gerade einmal 49 Menschen eingereist.

Massive bürokratische Hürden

Elisa Cardillo ist die Flüchtlingshelferin, die Mohammed unterstützt. Beispielsweise wenn es darum geht, die entsprechenden Anträge auszufüllen. Trotz ihrer Expertise brauchten sie allein für das erste Antragsformular 2,5 Stunden. Ihre Meinung dazu ist klar: Selbst betroffene Personen können diesen Akt der Bürokratie gar nicht alleine schaffen. Es wundert sie nicht, dass so viele Anträge aufgrund von Unvollständigkeit abgelehnt wurden.

Was noch dazu kommt: Wird ein Antrag als unvollständig deklariert, so beträgt die Standardfrist für die Nachreichung der fehlenden Dokumente genau drei Tage.

Diese Zeit reicht meistens nicht aus, um eine Meldebescheinigung und das Familienbuch aus Afghanistan zu besorgen.

Auch das Jugendamt darf mitreden, sollte die „dauerhafte Fürsorge und Aufnahme der Minderjährigen ggf. als nicht vollständig gesichert“ erscheinen.

Um alle Voraussetzungen zu erfüllen, zog Mohammed in eine große Drei-Zimmer-Wohnung um. Diese finanziert er selbst, arbeitet dafür in mehreren Jobs. Doch ein Besuchstermin musste dennoch vereinbart werden.

Seit Januar liegt inzwischen die Vorabzustimmung des Regierungspräsidiums in Gießen vor. Der Einreise von Mohammeds Tochter würde also theoretisch nichts im Wege stehen – doch ihr Vater muss seitdem auf einen Termin der deutschen Botschaft im Iran warten. Denn dort soll seine Tochter in seine Obhut übergeben werden. Die Wartezeiten für solche Termine können immens sein.

In der Zwischenzeit sind Kinder wie Mohammeds Töchter der ständigen Gefahr von Entführungen oder anderen Gräueltaten ausgesetzt. Selbstverständlich leiden auch betroffene Elternteile wie Mohammed psychisch sehr unter der Ungewissheit und den langen Wartezeiten. Da die Mutter seiner Tochter bereits kurz nach der Geburt verstarb, lebt seine Tochter aktuell mit ihrem Großeltern, Tante, Onkel und Cousine in einem Zimmer mit der Größe von 40 Quadratmeter. Besonders gefährlich für sie: Eine Geheimpolizei sucht explizit nach Menschen, mit denen Afghanen im Exil erpresst werden können – wie beispielsweise Mohammed.

Unsere Fragen an Euch: Wie schätzt Ihr diese bürokratische Situation aktuell ein? Sollte der Familiennachzug in solchen Situationen erleichtert werden? Oder sollte der Familiennachzug generell weniger kompliziert ablaufen? Muss es für explizit für gefährdete Kinder eine unbürokratischere Lösung geben? Wo müsste (noch) mehr eingegriffen werden, um traumatisierte Menschen besser unterstützen zu können?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch ein erholsames Wochenende.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/familiennachzug-gefluechtete-buerokratie-mittendrin-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-aufnahmeprogramm-bilanz-100.htm

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