Jobcenter verarscht mich doch?

Im Jahr 2015 bekam ich von der Argentur für Arbeit einen Brief, dass ich HARTZ IV in Höhe von knapp 270€ zurück zahlen sollte. Woraufhin ich mitteilte, dass ich nie Hartz IV empfangen hätte. 

Daraufhin bekam ich keine Antwort. Es vergingen Monate und die Selbe Forderung kam. Von mir dann das gleiche vorgehen wie beim mal zuvor. 

Daraufhin kam das Inkasso-Büro auf mich zu. Am telefon konnte mir keine Auskunft geben. So schrieb ich an die "Klärungs - Email-Adresse" Auch von hier bekam ich keine Antwort.

Irgendwann kam dann auch der Vollstreckungsbescheid, der sich dann nach meiner Email jedoch "erledigt zu sein" schien,,

Zitat aus dem Schreiben:

„Sehr geehrter Herr xxxxx,

zu oben angeführter Angelegenheit bestätige ich Ihnen, dass das Vollstreckungsverfahren hier erledigt wurde.

Zahlen Sie zukünftig bitte direkt an das/die Bundesagentur für Arbeit“

Nach einigen Wochen kam jedoch erneut der Vollstreckungsbescheid.

Daraufhin habe ich dann an alle drei Behörden geschrieben und einen Widerspruch eingelegt.

Mir wurde dann in einem schreiben versichert, dass man dies an entsprechende Stelle weitergeleitet hat und diese sich mit mir in Verbindung setzen werden, was allerdings nicht passiert ist.

Und dann habe ich von meiner Bank erfahren, das eine Kontopfändung vorliegt. Ich konnte weder Geld Überweisen, noch abheben etc.

Ich kann mich weder an das Inkasso unternehmen der Agentur für Arbeit wenden, noch an die Agentur für Arbeit selbst. Niemand Gibt mir eine Antwort. Egal ob auf Brief, E-Mail, oder Telefon.

Am Telefon, sagte man mir, es liegen keine Informationen vor. (Wie auch?!) Weiterleitung an entsprechende Stelle versicherte man mir am Telefon.

Dass ich nicht lache.

Seit 2015 geht der Mist und niemand kann mir helfen. Bzw. werde ich von allen Ignoriert.

Ich weiß echt nicht was ich noch machen soll… Die Forderung musste ich leider über meine Bank freigeben, damit ich wieder an mein Konto komme. Die 270€ Tun mir auch nicht wirklich weh, aber ich finde es geht hier einfach ums Prinzip.

Habt ihr vielleicht Tips die mir helfen könnten?

Recht, Agentur für Arbeit, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Hilfe! Probleme mit Hartz4.Wie Anteil an Haus (Erbe) schützen?

Wer die Frage direkt lesen will kann runter scrollen. Sie ist gekennzeichnet (fett und kursiv geschrieben)

Hallo Leute, habe ein riesen Problem das sich leider nicht in ein paar Sätzen niederschreiben lässt. Und zwar folgendes:

Ich hatte in den letzten Jahren einige Schicksalsschläge zu ertragen. Unter anderem wurde bei mir eine chronische körperliche Krankheit diagnostiziert durch die ich meinen sicheren Job verloren hab und mich neu orientieren musste. Andere Dinge liefen ebenfalls suboptimal. Also es kamen viele Dinge zusammen. Der Tropfen der das Fass zum überlaufen gebracht hat war das meine Mutter letztes Jahr schwer erkrankte und auch verstorben ist. Ich bin dann völlig in ein Loch gefallen und befinde mich seit 3 Tagen in einer psychiatrischen Einrichtung. Auf das alles näher einzugehen würde den Rahmen sprengen.

Ich habe 1/8 des Hauses geerbt in dem mein Vater und meine Mutter lebten. Mein Vater wohnt noch da drin. Der Mensch der soviel durch machen musste (mein Vater) und stets alles dafür tut das er anderen helfen kann, wird jetzt aufgrund meiner Probleme, meines Versagens und meiner Unfähigkeit noch mehr bestraft. Er hat immer noch hohe Schulden auf das Haus die er aber mit Ach und Krach abzahlen kann. Das Haus war (oder ist) sozusagen sein Lebenswerk. Er hat wirklich keinen Euro über und lebt sehr bescheiden. Da er schon vor meiner Mom in Rente ging waren die beiden schon auch darauf angewiesen das sie noch arbeiten geht und so hat das dann immer alles gepasst.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Wir sind gerade dabei hartz4 zu beantragen. Und es läuft daraus hinaus das ich mein geerbten Abteil auszahlen lassen muss. Dieser hat einen Wert von ca. 20.000 Euro. Das Problem ist das mein Vater ja noch Schulden abbezahlen muss und absolut kein Geld hat. Ich kann nicht damit leben das mein Vater jetzt solche Probleme bekommt. Alles wird schlimmer und schlimmer. Kann man denn gar nichts tun? Gibt es keine Hintertür? Das darf doch alles nicht wahr sein. Gibt es eine Seite im Internet bei der man Anwälte kostenlos solche Dinge fragen könnte?

Für eure Antworten bin ich zu tiefst dankbar. Ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Haus, Recht, Anwalt, ALG, Erbrecht, Erbschaft, ALG II, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen
Mietminderung bei Hartz-4-Bezug nicht möglich?

Das Thema war vorerst erledigt, könnte aber bald wieder aktuell werden.

Situation aus der Vergangenheit war: Ich hatte mal die Miete gemindert, weil im Winter keine Heizung ging. Der Vermieter seinerseits ist dann hinter meinem Rücken einfach zum Jobcenter gelaufen und hat sich beschwert.

Ich als Hartz-4-Empfänger bekam dann direkt ein Anhörungs-Schreiben und wurde zum Jobcenter geladen, wo ich mich rechtfertigen musste und mir klar gemacht wurde, dass ich das nicht machen könnte, bzw. dass das mit dem Jobcenter abgesprochen werden müsse, weil dann ja auch weniger ALG-II Anspruch besteht.

Sprich', wenn ich die Miete um 30 % mindere, dann bekäme ich auch 30 % weniger Geld vom Jobcenter.

An dieser Stelle möchte man fragen: Haben die eigentlich noch alle Latten am Zaun?

... Ich will vorallem fragen: Ist das wirklich rechtens? Oder gibt es da bereits Gerichtsurteile zugunsten der Mieter?

Denn; für mich ist es komplett unverständlich, warum das Jobcenter entschädigt werden soll, wenn ich im Kalten sitze! Mietminderung ist doch ein Recht, welches die Mieter und nur die Mieter haben. Und gerade bei kalten Temperaturen im Winter ist der Totalausfall der Heizung über mehrere Tage oder Wochen hinweg ja wohl so ziemlich das Übelste, was ein Vermieter anrichten kann. Da habe ich schon dutzende Gerichtsurteile gefunden, nach denen der Mieter berechtigt war, gar keine Miete zu zahlen. Da ist eine Minderung von 30 % noch extrem nett.

Aber, wenn man nun als Mieter im Hartz-4-Bezug ist, dann hat man das Recht zwar immernoch, hat im Grunde aber gleichzeitig davon nichts, weil die Entschädigung ja so gesehen dem Jobcenter zu Gute kommt?! Was ist das denn für eine verkehrte Welt?

Recht, Mietrecht, Sozialrecht, Gesetz, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
UMFRAGE! Darf man mit ALG 2 (Hartz 4) ein Auto besitzen und unterhalten?

UMFRAGE!

Guten Morgen.

Zur Zeit bekomme ich leider ALG 2 (auch Hartz 4 genannt), worauf ich nicht grade stolz bin.

Wie dem auch sei, trotz dessen mache ich grade meine Fahrerlaubnis Klasse B (wird oft von potenziellen Arbeitgebern verlangt) und würde auch gerne, wenn ich den Führerschein habe, mein erstes eigenes Auto haben.

Mein erstes eigenes Auto soll definitiv gebraucht sein, nicht allzu teuer und ist eher für die Stadt oder falls möglich für den Beruf gedacht, als für weitere längere Strecken.

Soviel zum Hintergrund meiner Frage.

Ich habe mal gehört, dass Menschen mit ALG 2 kein eigenes Auto haben dürfen, weil es Ihnen als Vermögen angerechnet wird und den Bedarf an ALG 2 mindert.

UMFRAGE!

Darf also ein Mensch mit ALG 2 (Hartz 4 Bezieher) ein eigenes Auto kaufen, haben und unterhalten oder ist ihm dieses verboten oder untersagt?

Bitte wählt aus den vorhandenen Antwortmöglichkeiten aus.

Vielen Dank für alle Antworten und Teilnahmen.

Ja, man darf ein Auto bei Hartz 4 haben ... 96%
Eigene Antwort / Andere / Sonstige 4%
Man darf nicht nur, sondern ... 0%
Nein, man darf kein Auto bei Hartz 4 haben ... 0%
Es ist nicht nur verboten, sondern ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, wenn ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, aber ... 0%
Auto, Recht, Führerschein, ALG II, Fahrerlaubnis, Hartz IV, Jobcenter, Pflicht, Finanzen und Verwaltung
Wieso ist es so schwer eine alleinerziehende Mutter zu sein?

Mein Sohn (13) und ich haben 5 Jahre mit mein Exmann in der Türkei gelebt. Da wir uns getrennt haben bin ich und mein Sohn zurückgekehrt. Mein Sohn hatte in der Türkei gute noten. Seit 2 Jahren sind wir in Deutschland und mein Sohn war 2 Jahre in eine IVK (Internationale Klasse) aber er hatte probleme deutsch zu verstehen und zu sprechen. Jetzt ist er in eine Realschule und der ist sehr überfordert und versteht nicht. Er hat sich quasie abgeschlossen und redet kein wort deutsch und macht im Untericht nicht mit. Wenn ich ihnen frage wieso er nicht mitmacht er sagt ich verstehe das nicht. Er möchte doch lieber nach Türkei und dort die Schule besuchen. Jetzt versuche ich für ihn Lernterapie anzumelden aber zuerst musste ich mich mit Jugendamt in verbindung setzen weil Jugendamt nur die kosten übernimmt. Mein Sohn hat auch Konzentrationsstörung seitdem er im Kindergarten ging und er geht regelmässig zu Sozial pediatrische Zentrum.Ich habe sehr Angst das Jungendamt mir mein Kind wegnimmt oder das man ihm zu Sonderschule schickt weil er probleme in der Schule hat. Eigentlich ist mein Sohn ein sehr inteligenter schlauer Junge aber der hat probleme mit der deutsche Sprache. Einerseits arbeite ich als Aushilfe und musste dieses Jahr eine Maßnahme von Jobcenter machen und habe es 3 Monate durchgezogen. Dann sollte ich mein Chef ansprechen ob er mich als Teilzeit einstellt aber er sagte ist nicht möglich. Dann hatte ich mal ein Termin beim Jobcenter. Da mein Chef mich als Teilzeit nicht einstellt soll ich nochmal zu Maßnahme weil angeblich der oberchef vom Jobcenter so enntschieden hat. Normalerweise ist maßnahme kein Problem für mich und ich habe nie Probleme gemacht beim Jobcenter. Aber momentan braucht mein Sohn meine hilfe. Ich habe für mein Sohn eine Nachhilfestelle gesucht und gefunden. Habe papiere ausgefüllt muss abgeben. Dann will ich mit mein Sohn einmal zum Psychotherapeuten um zu erfahren wieso sich mein sohn so abschliesst aber Jobcenter versteht das überhaupt nicht und macht mir druck. Ganz erlich meine Psyche ist am ende. Weiß nich was ich tuhen soll :(

Schule, Familie, Psychologie, ALG II, alleinerziehende Mutter, Jobcenter, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Soziales, Ausbildung und Studium
Jobcenter will das ich Bafög beantrage - muss das sein?

Ich bin 24 Jahre alt und besuche zurzeit das 2 Semester einer Abendschule für Erwachsene, seit Februar 2019.

Seit August 2018 beziehe ich ALG 2. jetzt nach einem Jahr möchten Sie, ALG 2 aufheben und mich unbedingt dazu überreden Bafög zu beantragen, wozu ich auch einen Brief bekommen habe in dem steht:

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Angaben werden benötigt.

Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor + beantragen Sie Bafög beim Stadtschulamt und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor.

Wenn ich diese Unterlagen bis zum angegebenen Datum nicht abgegeben habe können die Geldleistungen ganz versagt werden. Und ich bin jetzt im Stress da meine Abmachung mit dem Amt so war, die Schule zu besuchen und somit auch unterstützt zu werden. Meine Schule geht jetzt nur noch bis Dezember und ich verstehe den Sinn nicht. Ich wohne alleine, habe eine Wohnung die vom Amt auch finanziert wird und wenn dies versagt, kriege ich Probleme. Mit meinen Eltern habe ich keinerlei Kontakt und möchte es auch nicht da ich damals weggelaufen bin und alles alleine auf die Beine gestellt habe inklusive es dazu Gründe gibt weshalb ich mit diesen Menschen nix zutun haben will.

Würde mich um Hilfe freuen wie ich weitergehen könnte.

Recht, ALG II, Arbeitslosengeld II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter, Abendschule, Anspruch auf Arbeitslosengeld, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium, Familienkasse Kindergeld
5900 Euro Stromschulden! Kann das Jobcenter oder das Amt die Schulden bezahlen oder bleibt man darauf sitzen?

Es geht dabei um 3 Schwestern, die in einem großen gemieteten Haus leben. Eine Schwester ist körperlich behindert und die andere hat eine geistige Behinderung. Die älteste Schwester (30) steht im Mietvertrag und hat den Vertrag mit dem Stromanbieter geschlossen, sie regelt eigentlich das Meiste. Die älteste Schwester arbeitet aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit und verdient 500 Euro Netto und muss aufstocken. Die anderen beiden (21 und 25) konnten bisher noch nie arbeiten, abgesehen davon dass die behinderte Schwester schon mal zeitweise in einer Behindertenwerkstatt arbeitete.

Zusammengefasst sind alle drei auf Langzeit gesehen auf Sozialhilfe und auf das Amt angewiesen.

Das Problem ist, dass sie das Haus verwahrlosen lassen haben und in unzumutbaren Umständen leben. Zentralheizungen sind nicht vorhanden und der einzigste Ofen im Haus ging kaputt.

Die Schwestern haben dann mit Heizlüftern geheizt. Die haben teilweise 2500 oder 3000 Watt. Sie hatten davon mehrere im Haus und sie sind über die Wintermonate 24/7 gelaufen. Ansonsten (Sommer und Frühjahr) haben sie die Heizlüfter nur nachts laufen lassen.

Nun erhielt die älteste Schwester die den Vertrag mit dem Stromanbieter schloss einen Brief. Sie hat 5900 Euro Schulden beim Stromanbieter innerhalb von einem Jahr aufgebaut. Sie hat monatlich nur einen Abschlag von 50 Euro gezahlt und dann kam eben die Schlussabrechnung.

Jetzt schiebt es eine Schwester der anderen zu und keine will es gewesen sein die die Heizlüfter 24/7 laufen lassen hat. Letztendlich sind sie alle drei dafür verantworltich, aber die älteste Schwester soll zahlen weil sie im Vertrag steht.

Frage: Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter oder das Sozialamt für die Schulden aufkommt?

Die Schwestern haben ja immerhin nur geheizt, so wie es für jeden Hartz4-Empfänger selbstverstänlich erscheint... Normal müsste das Amt doch dann für die Heizkosten aufkommen, oder nicht? Kann man das ggfs. gerichtlich vorm Sozialgericht einklagen?

Geld, Schulden, Strom, Recht, ALG II, Arbeitslosigkeit, Behindert, Hartz IV, Jobcenter, stromschulden, Wirtschaft und Finanzen
ALG 2 Wohngemeinschaft, was kann das Jobcenter noch verlangen?

Hallo liebe Leser,

ich(Mann) wohne zusammen mit meiner Mitbewohnerin in eine 2 Zimmer Wohnung.Wir sind weder verwandt noch (Lebens)partner, also reine Wohngemeinschaft. Im Vertrag stehen wir beide als Mieter. Wir haben nichts gemeinsam natürlich , kein Konto gar nichts. ich bezahle dem Vermieter immer die ganze Miete und meine Mit/nerin überweist mir immer ihr Anteil. Haben wir einfach so gegenseitig ausgemacht.Meine Mitbewohnerin arbeitet aberr bekommt ALG 2 als zuschuss. Ich bin Arbeitslos und habe jetzt Antrag auf ALG 2 gestellt. Ich bekam am anfang eine Aufforderung mitzuteilen , in welchem Verhältniss ich zu meiner Mit/erin stehe. Ich habe geschrieben WG, getrennt Wirtschaften usw und beide haben wir Unterschrieben. Nach paar Tage bekam ich wieder Aufforderung einen Grundriss einzureichen + VE Antrag (Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Habe Antrag abgegeben und darin alles begründet , dass wir keine Partner usw sind und im Grundriss habe ich jedes Zimmer als Wohn und Schlafraum von jeder Partei geschrieben. Meine Frage ist , was kann vom Jobcenter jetzt noch kommen? Also das ist wirklich nervend , dass wenn man mit jemanden zusammen Wohnt , heisst es doch nicht das wir auch Partner sind. Ich warte jetzt auf den Bescheid eigentlich und hoffe natürlich, dass das jetzt dem Jobcenter ausreicht oder?Habe ja alles vorgelegt. Hatt jemand gleichen Fall gehabt? und das sie trotzdem gesagt haben, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet? weil Leistungsablehnung kann ich ja nicht bekommen da ich Arbeitslos bin und Anspruch habe oder? Kann da ein Hausbesuch kommen? das wäre natürlich übertrieben und gesetzlich unerlaubt denn ich lasse sowieso keinen in meinem Zimmer rein das ist Datenschutz und Privatsphäre

Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und ehrliche Antworten!

Recht, ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Wohngemeinschaft
bekomme ich die Prämie?

Hallo liebe Leute,

momentan absolviere ich eine Umschulung zum Personaldienstleistungskaufmann über das Arbeitsamt.

Nach der Zwischenprüfung (die ich mit 45% abgeschlossen habe, womit ich sogar Klassenbester wurde. Sie wurde von unserem Lehrer als überaus unfair und schwer eingestuft) wollte ich nun die Prämie beantragen. Dies wurde per Mail abgelehnt.

Da wundere ich mich jetzt aber doch. Die Zwischenprüfung ist zwingend erforderlich für die Zulassen für die Abschlussprüfung, die Ausbildung geht 2 Jahre, sie wurde bei der IHK abgelegt und die Prüfung ist auch von der IHK. Sie ist aber nicht, wie bei anderen Ausbilungsberufen z.B. die Abschlussprüfung Teil I. Damit sind doch alle punkte erreicht?

Ich kann sie weder "bestanden" noch "erfolgreich" (Was auch immer der schwammige Begriff beinhaltet bei einer Prüfung mit Selbstkontroll-Absicht) "nicht bestanden" haben da das alles nicht im Ergebnis zu finden ist. Dort steht, nur ab welcher Prozentzahl man "auf einem guten Weg" ist oder wenn es Nachhol Bedarf geben sollte um sich selbst einzuschätzen.Das Ergebnis fließt auch nicht in die Abschlussnote ein sondern steht komplett für sich.

Hat jemand damit Erfahrung? Die Prämie wurde mit der Begründung abgelehnt, ich sei unter 50% und habe sie somit nicht bestanden.

Schule, Prämie, Ausbildung, ALG II, Arbeitsamt, bescheid, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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