Sozialhilfe (kein ALG-2) als Überbrückung bei Arbeitsbeginn möglich?
Wie verhält es sich, wenn jemand ALG-2 bezogen hat, am 20. November einen Arbeitsvertrag unterschreiben würde und ab dem 1. Dezember wieder arbeiten geht ?
Sie muss ja dem Jobcenter direkt mitteilen, das sie ab 1. Dezember wieder in einem Arbeitsverhältnis steht und daher kein ALG-2 mehr benötigt.
Da ALG-2 nun eingestellt wird und sie ihren Lohn erst am 31. Dezember bekommt, steht sie mit ihrem Kind den kompletten Monat Dezember ohne Nahrungsmittel, Miete usw da. Manche haben sicherlich Unterstützung von Verwandtschaft etc., aber leider nicht alle.
Kann hier die "normale" Sozialhilfe nach §19 SGB XII greifen ?
Ich weiß, das man wohl einen Kredit beim Jobcenter beantragen kann, aber auch der muss erst mal genehmigt und zurück gezahlt werden. Daher frage ich mich, ob da nicht die Sozialhilfe (kein ALG-2) dann zuständig wäre und man diese beanspruchen kann ?
Irgendwo muss man doch für solch einen Übergang eine Grundsicherung her bekommen.
3 Antworten
Einen Anspruch auf SGB - Xll Leistungen hättest du da nicht, wenn du dem Grunde nach Anspruch auf ALG - 2 nach dem SGB - ll hast.
Selbst wenn die Möglichkeit bestehen würde, müsstest du das dann auch zurückzahlen, auch wenn das dann in der Regel auch in monatlichen Raten möglich wäre.
Sicher musst du eine Beschäftigungsaufnahme vorher melden und dementsprechende Nachweise erbringen, es sagt aber keiner das du das dann zeitnah machen musst.
Es kommt nur darauf an, dass du es vor Beginn der Beschäftigung machst bzw.in deinem Fall sagen wir mal um den 19 herum, denn die Anweisung für die laufenden Leistungen gehen je nach Monat immer um den 20 herum heraus und dann kann nichts mehr rückgängig gemacht werden.
Das würde dir also deinen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung sparen, du würdest dann eure Leistung für Dezember noch einmal bekommen.
Solltest du dann deinen Lohn tatsächlich noch im Dezember aufs Konto bekommen, dann musst du nach dem Zuflussprinzip auf jeden Fall eine Rückzahlung leisten, würdest du den Lohn erst im Januar aufs Konto bekommen, dann müsste von den Leistungen für Dezember nichts zurückgezahlt werden.
Es käme dann darauf an wie hoch eure bisherige monatliche Leistung vom Jobcenter ist und was du dann im Dezember an Brutto und Netto verdienen würdest.
Denn auf dein Brutto Erwerbseinkommen stehen dir ja Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, die dann theoretisch dein Nettoeinkommen um diesen Freibetrag mindern, also am Ende dein anrechenbares Nettoeinkommen verringern.
Das denke ich nicht.
Normalerweise ist es für eine Einstellung dann schon zu spät. Denn um den 20. herum wird das ALG II schon angewiesen, ist aber erst am Monatsletzten auf dem Konto des Zahlungsempfängers.
Also braucht die betreffende Person kein Darlehen von irgendwoher. Sie muss aber das Geld zurückzahlen, weil ja Ende Dezember Lohn kommt.
das alg2 läuft weiter bis zur ersten lohnzahlung. am ende des monats gibst du ganz normal deine unterlagen ab beim jobcenter: lohnzettel und kopie kontoauszug und dann wird berechnet ob du zurückzahlen musst und wieviel.