Bin ich nicht sogar besser dran als viele, die arbeiten?

Ich bin 25 und lebe seit 7 Jahren ohne Schule, Uni oder Arbeit. Ich habe noch nie gearbeitet und nur einen Schulabschluss, den ich trotz tausender Fehlstunden und zwei wiederholten Klassen irgendwie geschafft habe.

Jeder Tag ist seitdem voll und ganz meiner. Ich stehe auf wann ich möchte, gehe ins Bett wann ich will, und kümmere mich sehr um mich selbst. Momentan mache ich häufig Kraftsport und koche jeden Tag etwas frisches, trinke und rauche nicht, nehme keine Drogen und bin auch sonst in jeglicher Hinsicht "clean". Na gut, ich esse gerne Süßes, bin aber von natur aus sehr schlank und kann mir das erlauben.

Ich lege Wert auf meine Erscheinung, kleide mich stets sauber und modisch, rasiere mich glatt, putze 2 mal am Tag die Zähne und dusche regelmäßig. Man lobt mich oft für mein Aussehen, was ich sehr schön finde, aber tadelt mich in der Familie, beneidet mich im Freundeskreis, und bemitleidet mich unter Fremden, wenn ich von meiner Joblosigkeit berichte.

Kritik, Neid und Mitleid sind also die drei eher negativen Reaktionen auf meinen Lebensstil.

Während ich den Neid noch nachvollziehen kann, auch wenn ich ihn nicht teile, so bin ich bei der Kritik und dem Mitleid doch etwas ratlos.

Beispielsweise kritisiert man einen ruchlosen Banker oder Broker nicht, der Leute über den Tisch zieht, ganz im Gegenteil wird er meist noch bewundert, weil er viel Geld hat. Ich habe weder viel Geld, noch ruiniere ich Existenzen.

Ganz ratlos werde ich dann aber beim Mitleid, um damit zum eigentlichen Kern der Frage zu gelangen: Ich sehe viele Menschen, die arbeiten, mit Rändern unter den Augen, wenig Haaren auf dem Kopf, bleich und bebrillt, körperlich schwach und nervlich am Ende. Einige haben "Burnout", andere werden vom Arbeitgeber oder den Kollegen gemobbt, Dritte wiederum lenken sich jedes Wochenende durch Alkohol und Drogen ab.

Das habe ich nun alles nicht nötig und nie nötig gehabt. Auch brauche ich keinen teuren Urlaub, ja noch nicht mal ein Auto oder Mofa; mir reicht mein Fahrrad.

Als wäre das aber noch nicht genug, ist mittlerweile jeder zweite in Deutschland ständig auf mindestens einem Medikament, um durch das Leben zu kommen. Darunter sind Medikamente gegen Bluthochdruck, Magenbeschwerden und Antidepressiva sowie Ritalin die mitunter gängigsten. Auch diese habe ich nie nötig gehabt. Viele dieser Medikamente werden stressbedingt eingenommen, was nicht verwundert, denn im Freundeskreis beschwert man sich häufig darüber, wie stressig die Arbeit sei.

Bin ich nicht sogar besser dran als viele, die arbeiten?

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Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer (2024)?

Guten Abend liebe GF-Community.

Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet:

Die Bundesregierung muss sparen: Arbeitsminister Heil will Job-Verweigerern das Bürgergeld streichen. Doch viel wird dadurch nicht eingespart - nur wenige dürften von der Sanktion betroffen sein. Was diese vorsieht und wie viel gespart werden soll.

Das Bürgergeld wird vielfach diskutiert: 2024 ist es so stark angehoben worden, wie nie zu vor – um zwölf Prozent, monatlich ein Plus von bis zu 61 Euro. Gleichzeitig sollen Jobverweigerer künftig härter bestraft werden als bisher.

Wie sieht die Strafe für Jobverweigerer aus?

Wer sich wiederholt weigert, einen Job anzunehmen, soll kein Bürgergeld mehr bekommen. Das bedeutet: Liegt ein konkretes Jobangebot vom Amt vor, das der Bürgergeld-Empfänger annehmen könnte, es aber willentlich ablehnt, dem kann der Regelsatz gestrichen werden. Das sind derzeit für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro monatlich. Bis zu zwei Monate kann das Bürgergeld dann gestrichen werden. Ausgenommen von der Sanktion sind die Kosten für die Wohnung und Heizung – diese sind immer gesichert.

Auf BR24-Anfrage heißt es vom Bundesarbeitsministerium: Die Strafe könne jederzeit aufgehoben werden, wenn die oder der Betroffene das Jobangebot annimmt: "Das Ziel des Bürgergelds ist es nicht, Menschen zu sanktionieren, sondern sie in Arbeit zu bringen."

Strafe soll befristet gelten

Die Sanktion soll zunächst für zwei Jahre befristet gelten. Darauf hat sich die Ampel-Regierung im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts geeinigt. Die Grünen im Bundestag erklären, den jetzigen Kompromiss durchgesetzt zu haben. Dagegen heißt es aus Regierungskreisen, es sei nichts Ungewöhnliches, neue Maßnahmen zu befristen und anschließend auszuwerten.

Die Bundesagentur für Arbeit soll zusammen mit ihrem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach zwei Jahren überprüfen, wie wirksam die neuen Regeln denn sind.

Kann Bürgergeld mehr als zwei Monate gestrichen werden?

Theoretisch ja. Vom Bundesarbeitsministerium heißt es hierzu auf Anfrage: "Denkbar sind jedoch auch zeitlich sehr eng aufeinanderfolgende Leistungsentzüge." Denn: Wird dem Bürgergeld-Empfänger ein neuer Job vom Amt vorgeschlagen, den er ebenfalls ablehnt, dann kann ihm erneut das Bürgergeld für zwei Monate entzogen werden.

Aber: Der Entzug des Bürgergelds ist immer erst im Folgemonat nach der Arbeitsverweigerung wirksam – und setzt zudem eine Anhörung voraus. Das heißt: Es wird geprüft, ob es einen wichtigen Grund für das Verhalten des Jobverweigerers gibt. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre persönliche Situation zu schildern und die Arbeitsverweigerung zu begründen. Daher geht das Ministerium davon aus, dass es in der Praxis immer wieder zu Zeiten des vollständigen Bezugs von Bürgergeld kommt.

Wie viele sind betroffen?

Es dürften nur wenige Bürgergeld-Bezieher von einer vollständigen Leistungskürzung betroffen sein. Denn: Wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagt, waren beispielsweise im Jahr 2018 rund drei Prozent aller damals noch Hartz-lV-Empfänger (seit 2023 Bürgergeld-Empfänger) sanktioniert – aber größtenteils nicht, weil sie Jobs verweigerten. Sanktionen gibt es beispielsweise auch bei Meldeversäumnissen. Nur ein kleiner Teil der drei Prozent waren totale Jobverweigerer. Auch die Vorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, Verena Bentele, meint, dass nur extrem wenig Empfänger vom Wegfall des Bürgergelds betroffen wären. Das belegen auch weitere Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: 97 von 100 Menschen kamen im Jahr 2022 mit Minderungen/Sanktionen gar nicht in Berührung.

Zur Einordnung: Im Jahr 2023 haben laut der zuständigen Bundesagentur für Arbeit rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld erhalten. Davon sind aktuell 3.932.000 Bezieher erwerbsfähig. Rund 1,5 Millionen Bezieher sind nicht erwerbsfähig – dabei handelt es sich meist um Kinder.

Warum wird gekürzt und wie viel wird eingespart?

Die härtere Sanktion beim Bürgergeld hat zwei Gründe:

1. Grund: Haushaltsloch – Geld sparen

Die neue Regelung bei den Sanktionen ist eine Folge des schwierigen Bundeshaushalts der Ampel-Regierung: Es fehlen mehrere Milliarden Euro, daher muss gespart werden, so auch im Arbeitsministerium.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit dem Bürgergeldentzug für Jobverweigerer 170 Millionen Euro einsparen. Das Ministerium weist aber auch darauf hin, dass die Einsparung bei Totalverweigerern "präventiv" wirken soll: "Sie bewirkt, dass Personen und alle Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft idealerweise gar nicht erst bedürftig werden bzw. bleiben, weil sie künftig zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen oder ihre Arbeit bereits zuvor nicht aufgeben." Die Sanktion soll also eher abschrecken.

Mehr erfahrt ihr auf der unten verlinkten Quelle.

| Quelle:

Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet

| Frage:

Findet ihr diese Entscheidung korrekt?

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Robin | TechBrain.

Bild zu Frage
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Kann ich ärger mit Jobcenter kriegen strafbar?

Ich bin derzeit Hartz-IV-Empfänger und habe einige Fragen bezüglich einer möglichen Tätigkeit im Zusammenhang mit Instagram und Online-Verkäufen. Ich würde gerne sicherstellen, dass ich keine Probleme mit dem Jobcenter bekomme.

Ich überlege, ob ich mein Glück versuche, indem ich auf Instagram Produkte bestelle, um Fotos davon für meinen Instagram-Account zu machen, und diese Produkte dann innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Rückgabefrist zurückschicke. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt auf mein Konto.

Meine Frage ist, ob es in Ordnung ist, wenn ich dies regelmäßig tue, z.B. viermal im Monat, und insbesondere, wenn die Gesamtsumme der Bestellungen pro Monat höher ist als üblich, z.B. 600 Euro oder mehr. Ich plane, die Produkte immer zurückzuschicken, und die Rücküberweisungen auf meinem Konto sind nachweisbar.

Wie kann ich dies dem Jobcenter am besten erklären, um sicherzustellen, dass es keine Probleme gibt? Gibt es bestimmte Schritte, die ich unternehmen sollte, um sicherzustellen, dass alles transparent ist und keine Verstöße gegen die Hartz-IV-Regelungen vorliegen?

Ich bin für eure Ratschläge und Informationen sehr dankbar und hoffe auf eure Unterstützung.

Vielen Dank

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Meinung des Tages: Wie seht ihr die Erhöhung des Bürgergeldes im Vergleich zur Erhöhung des Mindestlohns, sowohl kurz- als auch langfristig?

Zum ersten Januar 2023 wurde das altbekannte Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es daran massive Kritik - denn die Regelsätze beim Bürgergeld liegen höher als beim ALGII. In der Karenzzeit werden zudem Mietkosten und teils auch Heizkosten übernommen. Doch tatsächlich unterscheidet sich die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz nicht so stark, wie es punktuell erscheint.

Niedriglohnsektor und Bürgergeld

In Deutschland gibt es einige Niedriglohnsektoren - dazu gehört unter anderem häufig das Reinigungsgewerbe. Etwa 700.000 Menschen in Deutschland sind dort angestellt. Eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks zeigt: Angeblich lässt das Bürgergeld diese Zahl schrumpfen. 28,4 Prozent der befragten Unternehmen antworteten in der Umfrage, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Hinweis auf das Bürgergeld ihre Kündigung eingereicht haben. Andere stellen eine Kündigung zumindest in Aussicht. Weitere 40 Prozent der befragten Unternehmen stimmten dieser Beobachtung zwar zu, unterstrichen jedoch, dass es sich dabei nach wie vor um Einzelfälle handelt.

Erhöhung des Bürgergeldes - Erhöhung des Mindestlohns 2024

Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld erneut erhöht: Um zwölf Prozent steigt es an, für einen alleinstehenden Erwachsenen ist somit der monatliche Bezug bei 563 Euro.
Auch der Mindestlohn wird angehoben: Derzeit liegt dieser bei 12€/h auf 12,41€/h. Das entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent.
In der Bevölkerung, aber auch von Seiten der SPD und der Grünen werden die Stimmen lauter, dass der Mindestlohn wesentlich höher sein sollte - etwa bei 14€/h.

Langzeitdifferenz bei der Erhöhung von Bürgergeld/Hartz IV und Mindestlohn

Die Anhebung des Bürgergelds erscheint massiv im Vergleich zu der des Mindestlohns. Dennoch ist es gerade im Hinblick auf die kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit notwendig, einen Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zu werfen: Im Verhältnis haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kaum auseinanderentwickelt. Seit der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde (damals 8,50€/h) ist er mit den geplanten 12,41€/h ab 2024 um insgesamt 46 Prozent gestiegen.
Für Alleinstehende hat sich der Regelsatz beim Bürgergeld (ehem. Hartz IV) in diesem Zeitraum jedoch lediglich um 41,1 Prozent erhöht.

Unterschied beim Bezug von Bürgergeld und Vollzeitarbeit zum Mindestlohn

Alleinstehende Erwerbstätige, die in Vollzeit arbeiten und Mindestlohn erhalten, haben im Durchschnitt 532 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen. Bei Familien mit drei Kindern und Mindestlohneinkommen sind es monatlich 446-788 Euro mehr, abhängig vom Alter der Kinder.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr das Verhältnis der Erhöhungen? Sind die Befürchtungen einer Kündigungswelle gerechtfertigt? Wie hoch müsste der Mindestlohn Eurer Meinung nach sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Erfahrungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/buergergeld-mindestlohn-100.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-lust-auf-arbeit-wegen-buergergeld-erhoehung-umfrage-mindestlohn-zr-92580440.html
https://www.focus.de/finanzen/erste-branche-klagt-putzkraefte-kuendigen-wegen-hoeherem-buergergeld_id_226169766.html

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Kann ich bei langwieriger Krankheit mein Bafög über die Förderungshöchstdauer verlängern?

Situation:

Mein Studium hat 6 Semester als Regelstudienzeit.

Ich habe nach dieser Regelstudienzeit durch Corona 2 Semester geschenkt bekommen.

Habe nach Corona bei meinem zuständigen Bafögamt um Verlängerung gebeten, da durch Corona viele Pflichtmodule nicht belegbar waren und ich während dieser Zeit also nicht alle nötigen Vorlesungen und Seminare absolvieren konnte. Dies wurde mir gewährt.

Nun ist meine Förderung am 31.August 2023 eingestellt worden, weil sie zuende ist.

Jetzt ist es aber so, dass ich seit Monaten krank gewesen bin und im Sommer mit Mühe mein letzten Seminar abschließen konnte (erfolgreich zum Glück).

Im November habe ich erstmal eine OP und dann liege ich wieder für einen Monat flach deswegen und werde in der Zeit weder mein Praktikum machen noch meine Bachelorarbeit schreiben können. Erst im neuen Jahr werde ich Bachelorarbeit und Praktikum dann schrittweise erledigen.

Bin wegen meinen Krankheiten auch arbeitsunfähig und habe auch kein Recht auf Bürgergeld weil ich noch immatrikuliert bin. Meine Eltern beziehen Bürgergeld, also können sie mich da nicht unterstützen. Das weiß das Bafögamt auch.

Frage ALSO: meint Ihr, das Bafögamt würde mir noch eine letzte Verlängerung gewähren, wenn mein Arzt meinen Gesundheitszustand und meine Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest belegen kann?

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Sind Obdachlose Flüchtlinge eine zusätzliche Belastung für den deutschen (Sozial)Staat?

Ich habe in letzter Zeit immer häufiger von Obdachlosen Flüchtlingen gehört. Ich habe zum Beispiel auch mal selbst ganz viele Obdachlose Flüchtlinge aus Somalia unter einer Brücke gesehen die dort wohnen. 

Oder mir hat jemand erzählt das auch einige Flüchtlinge aus den Maghreb Staaten direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland freiwillig Obdachlos werden. Aber auch einige Flüchtlinge aus Ukraine, Russland, Syrien, Afghanistan, Irak, Albanien oder Moldawien werden in Deutschland (meist freiwillig) Obdachlos. 

Die Flüchtlinge aus den Maghreb Staaten, Albanien oder Moldawien werden angeblich oft direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland Obdachlos. Das liegt daran das Albanien als sicheres Herkunftsland klassifiziert ist und Flüchtlinge aus den Maghreb Staaten und Moldawien häufig keine richtigen Asylgründe haben. Aus Angst deshalb schnell wieder abgeschoben zu werden werden sie dann in Deutschland Obdachlos. 

Und manchen Flüchtlingen (besonders aus Somalia und Afghanistan) geht es sogar in Deutschland auf der Straße besser als im Herkunftsland in einer Wohnung zu wohnen. Sie verdienen durch betteln Teilweise am Tag so viel wie es im Herkunftsland für harte Arbeit in einer Woche gibt. Irgendwie unvorstellbar für uns. 

Zu mir sagte jemand das Obdachlose Flüchtlinge anscheinend eine zusätzliche Belastung für den Deutschen (Sozial)Staat seien. Aber ist das nicht eher umgekehrt? Ich denke die machen es dem deutschen (Sozial)Staat eher einfach. Den wenn ein Flüchtling ja freiwillig auf der Straße wohnt muss der Deutsche Sozialstaat ihm zum Beispiel keine Wohnung bezahlen und ihm nicht einmal eine Wohnung suchen. Auch weitere Kosten wie zum Beispiel Bürgergeld muss der deutsche (Sozial) Staat ihm dann nicht bezahlen. Den Obdachlose Flüchtlinge finanzieren sich ihr Leben in Deutschland ja so gesehen von Spenden also das Geld was sie erbetteln. Es ist ja jedem Bürger selbst überlassen ob er einem Obdachlosen Geld gibt. 

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Vermieter, Wohnung Fristlos kündigen?

Guten Tag

Meine Schwester wohnt mit ihrem Baby bei der Mutter von ihrem Freund als Untermieterin, mit Mietvertrag, Kaution, etc. Im oberen Geschoss. Oben befindet sich 1 Sz, 1 Bad, 1 Küche, 1 Hundezimmer. Die Mutter nutzt die Waschmaschine oben für die Hunde Sachen, unten gibt es auch noch eine Maschine.

Nun ist es so, dass die Mutter sehr anstrengend ist, sie stellt einfach den Strom ab, den meine Schwester zahlt, stellt das Internet ab was auch von ihr bezahlt wird, geht ständig hoch oder schickt ihren anderen Sohn nach oben. Das Kind meiner Schwester wird so ständig wach gemacht ( 6 Monate alt), jetzt hat meine Schwester angefangen abzuschließen damit sie nicht mehr einfach hoch kommen kann ( die Mutter ist sehr auf Ärger aus, geht oft hoch um da rum zu brüllen, hat sich auch schon mit dem Freund (der große Sohn) meiner Schwester geprügelt, dazu gesagt, sie trinkt jeden Tag und sobald sie ein bestimmten Pegel hat, geht's los). Um sich und das Baby zu schützen, schließt sie ab, schließt auch ab wenn sie die Wohnung verlässt, weil sie Angst hat dass die Mama was in der Wohnung macht da sie ihr auch schon das Jugendamt angedroht hat. Jetzt sagt die Mama, dass wenn sie die Tür weiterhin zu schließt, wird sie meine Schwester fristlos kündigen und sie vor die Tür setzen, sie sei im Recht.

Meine Schwester sucht schon eine neue Wohnung, nur hat sie bis jetzt keine Zusage für eine neue Wohnung bekommen & hat jetzt natürlich schiss, dass die Mutter sie wirklich fristlos kündigen kann.

Ich könnte noch mehr über diese Frau schreiben, was sie sich schon alles geleistet hat und von sich gegeben hat ABER das wichtigste ist, kann die Mutter sie Fristlos Kündigen nur weil meine Schwester aus Schutz, die Tür abschließt und ihr den Zugang der angemieteten Wohnung verweigert?

Ich hoffe einer kann helfen und evtl auch ein Rat geben, was man gegen diese Frau machen kann!

fristlose Kündigung, Sozialamt, Sozialhilfe, Untermieter
Meinung des Tages: Die Ampelkoalition hat sich geeinigt – wie steht ihr zur geplanten Kindergrundsicherung?

Der Streit um die Finanzierung der Kindergrundsicherung hat lange angedauert. Doch nun ist es zu einer Einigung gekommen.

Ein Überblick über das Vorhaben

Die Ampelkoalition wollte etwas gegen Kinderarmut unternehmen, denn knapp jedes vierte Kind ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Derzeit gibt es Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe – für viele, die das Geld dringend nötig haben, ein unübersichtlicher Berg an Bürokratie. Die Kindergrundsicherung soll deshalb ab 2025 etwaige bestehende Leistungen zusammenfassen und somit garantieren, dass auch diejenigen, die aufgrund von Unkenntnis oder Bürokratie die Gelder nicht beantragt haben, diese nun leichter bekommen können.

Dabei gibt es zwei Bestandteile: Einen Garantiebetrag, welcher gänzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Er soll statt des Kindergelds ausgezahlt werden. Der andere Teil ist ein Zusatzbetrag, der sowohl vom Alter des Kindes als auch dem Einkommen der Eltern abhängig ist.

Kosten und Prognosen

Vorgesehen sind 2,4 Milliarden Euro für die Zusammenführung der Leistungen und damit einhergehende Verwaltungskosten.

Laut Finanzminister Christian Linder soll es keine generelle Leistungserhöhung geben, unter anderem, weil er Anreize für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit setzen möchte.

Beim Zusatzbetrag allerdings könnten die Regelbedarfe höher ausfallen – eben abhängig vom Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern.

Offene Fragen und Kritikpunkte

Silvia Breher (CDU) betrachtet die vorgelegten Eckpunkte skeptisch – aus ihnen geht für sie nicht hervor, wie die Kinderarmut tatsächlich bekämpft werden könnte. Außerdem sieht sie bei der Umsetzung die Gefahr einer zu großen Bürokratie. Auch Dietmar Bartsch (Die Linke) bezweifelt, dass mit 2,4 Milliarden Euro die Kinderarmut relevant bekämpft werden könnte. Eine ähnliche Meinung teilt der Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk.

Allgemein gibt es zudem noch viele offene Fragen zu den konkreten Abläufen bei den Anträgen. Im nächsten Schritt werden zuerst Verbände und Länder beteiligt, bevor die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf im September vorlegen will.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der geplanten Kindergrundsicherung? Wo seht ihr Möglichkeiten, wo Risiken? Seid ihr für oder gegen eine Einführung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kindergrundsicherung-130.html

https://www.deutschlandfunk.de/kritik-am-ampel-kompromiss-100.html

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Kein BAB, BaföG, Unterhalt?

Hallo, ich möchte einen Teil meiner Geschichte teilen. Vielleicht geht es jemandem ähnlich oder kann als Antwort ein paar Tipps dalassen.

Mein Antrag auf Grundsicherung Sozialhilfe Bürgergeld und somit Kostenübernahmen wurden vom Amt abgelehnt. BAB auch abgelehnt, da meine vollzeit Ausbildung rein schulisch ist.

Ich bekomme kein Ausbildungsgehalt. BaföG wurde von Anfang an abgelehnt, da ich meinen Vater nicht kenne, somit nicht angeben kann und die Ämter diesen immernochnicht ausfindig machen konnten. Und das Einkommen meiner Mutter ist zu gering für Unterhalt.

Mein Studium musste ich abbrechen, da ich Studiengebühren und Unterkunft nicht mehr bezahlen kann. Ich habe keinerlei Rücklagen mehr. Daraufhin musste ich wegen meiner Psyche und Existenzangst in eine Klinik. Ich habe mehr als 100 Bewerbungen für betriebliche Ausbildungen rausgeschickt und wurde fast immer abgelehnt. Bei Bewerbungsgesprächen hatte ich oft eine schon sichere Zusage, wurde dann aber doch wieder enttäuscht mit einem Anruf, dass sich für den anderen Azubi entschieden wurde.

Da ich von der Klinik als arbeitsunfähig eingestuft bin, wurde ich als Leiharbeiter und Minijobler auch abgelehnt, darf nicht arbeiten. Mittlerweile habe ich eine Zusage und Vertrag für eine Ausbildung aber die ist rein schulisch.

Mein Sozialarbeiter/Sozialberater sagte, ich könnte nun anderweitig Hilfe vom Amt/Jobcenter/BfA beantragen. Oben genanntes. Ich gab beim Amt an, dass ich kein Einkommen habe, mehrwöchig mehrere Praktika absolvieren muss und diesbezüglich Fahrkosten und Unterkunftskosten habe. Zudem ist die Ausbildungsstätte zu weit von zu Hause entfernt und ich benötige eine Wohnung, Umzugskostenhilfe, Kautionsübernahme, Ersteinrichtung. Tja, die Wohnung bekomme ich aber nicht, weil ich kein Einkommen vorweisen kann und meine Anträge vom Jobcenter alle abgelehnt wurden, trotz kämpfen und Widerspruch. Bürgschaft geht ja auch nicht...woher denn auch.. Jetzt hilft mir nurnoch das Sozialgericht? Muss ich da jetzt Gerichtskosten bezahlen? Anwaltkosten? Wenn ich jetzt Anwaltskostenhilfe benatrage, befürchte ich schon wieder einiges...

Wenn scheiße dann richtig scheiße. Bevor ich mir was antue, hab ich mich zum Schutz jetzt wieder in eine Klinik einweisen lassen. Hauptdiagnose schwere depression und ptbs. Ich weiß nicht weiter, mir droht die Obdachlosigkeit. Ich habe laut Sozialberatung jeglichen Zuspruch auf die ganzen Hilfen vom Amt. Geht es wem ähnlich? Hat jemand Erfahrungen, Tipps, Alternativen? Ich weiß nicht weiter....

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Kann ich mein Kindergeld einklagen?

Hallo, ich bin 19 Jahre alt und lebe zusammen mit meiner Mutter, welche von Sozialhilfe lebt. Bis vor kurzem gehörte ich zu dieser sogenannten ,,Bedarfsgemeinschaft"

Doch jetzt habe ich meine Berufsausbildung abgeschlossen, was bedeutet meine Mutter erhält jetzt nicht weiter Leistungen für mich, auch keine 250€ Kindergeld.

Nun ist es so das meine Mutter 3 Jahre lang von mir jeden Monat 150€ + Kindergeld von 250€ bekam, dieses Geld jedoch nicht für mich aufgewandt hat, so wie es eigentlich bestimmt war. Offiziell hätte ich ja ein Anrecht darauf, das zumindest das Kindergeld zu 100% für mich aufgewandt wird, wenn sie es erhält. Jedoch habe ich mich zu 100% selbst versorgen müssen, sei es Nahrung,Kleidung, Pflegeprodukte etc. Sie hat keinen Cent für mich ausgegeben.

Leider war ich sehr naiv und auch die meiste Zeit der Ausbildung minderjährig und hatte keinen Plan, das sie diverse Leistungen erhält die eigentlich mir zustehen. Ich habe es mal durchgerechnet und sie müsste durch mich in 36 Monaten über 14.000€ erhalten haben, 150€ Beteiligung an der ,,Miete" und ,,Nebenkosten" welche vom Amt übernommen wurden, sie mir aber weiss machte, das sie den anderen Teil der ca. 450€ hohen Miete selber tragen müsse. Dazu 250€ Kindergeld (anfangs ca. 220€) machen ca. 400€ monatlich. Zudem diverse Einzelzahlungen von mir von mehreren hundert € für hohe Strom- und Wassernachzahlungen.

Sie hat in dieser Zeit häufig Urlaubsreisen mit ihrem Partner unternommen, und sich auch die ein oder andere teure Neuanschaffung geleistet.

Nun ist meine Frage, kann ich meine Mutter verklagen da sie mir dieses Geld ,,unterschlagen" hat bzw. mit diesem Geld nicht für mich gesorgt hat ? Außerdem hat sie mich ja angelogen das sie die Miete selber zahlen müsse, und ich mich darum zusätzlich mit 150€ beteiligen solle, was ich auch 3 Jahre lang tat.

Habe ich eine Chance das sie dieses Geld zurückzahlen muss oder wenigstens zur Rechenschaft gezogen wird ?

Vielen Dank für eure Antworten

Liebe Grüße, MavMav75

Kinder, Wohnung, Geld, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Kindergeld, Sozialhilfe

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