ALGII /Hartz4-Bezug - Stelleninfomration ohne RFB (Rechtsfolgebelehrung) - Folgen bei Ablehnung der Einstellung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind dann ja zwei paar Schuhe !

Man kann nicht sanktioniert werden, wenn man sich auf ein Vorschlag oder Stellenangebot nicht bewirbt, wenn darin keine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist.

Würde das Jobcenter also nachfragen was aus diesem Vorschlag oder Stellenangebot geworden ist und man sagt das man sich darauf nicht beworben hat, dann darf es keine Sanktion geben.

Erfährt das Jobcenter aber davon das man sich trotzdem beworben hat und abgelehnt hat, dann kann eine Sanktion erfolgen, sollte man keinen wichtigen Grund für die Ablehnung haben, egal ob es nun ein Vorschlag / Angebot vom Jobcenter war oder man sich es selber gesucht hat.

Es kann ja sein das der AG - Rücksprache mit dem Jobcenter hält und sollte da rauskommen das du ein Angebot ohne wichtigen Grund abgelehnt hast, dann wirst du dem Jobcenter eine Erklärung liefern müssen.

Am Ende kommt es auch auf den jeweiligen SB - an, der eine sieht das dann ggf.etwas lockerer als ein anderer.


Jungleerika 
Fragesteller
 07.08.2019, 15:02

Danke für die sehr uasführliche Antwort.

Das mit dem doch Bewerben, dann nicht annehmen und dann Sanktioniert zu werden, hatte ich gar nicht auf dem Plan.

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isomatte  14.08.2019, 07:50

Danke dir für deinen Stern !

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auf eine stelleninformation ohne rechtsbehelf muss man sich nicht bewerben. tut man es doch und wird angenommen und tritt die stelle nicht an, dann kann dies sanktioniert werden.


Jungleerika 
Fragesteller
 07.08.2019, 15:02

Danke, habe ich jetzt weder was gelernt.

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Also, dieser Jemand hat dann mit Sicherheit eine EGV die von Datum her schon abgelaufen ist. (?)

Das heißt: Das JC bzw. die SB haben in diesem Moment keine Handhabe dir mit Sanktionen zu drohen, daher auch die Stelleninformation ohne Rechtsfolgenbelehrung. Das wissen die auch, sonst hätten sie die RFB nicht weggelassen.

Darauf mußt du dich nicht bewerben, aber du kannst, wenn du willst. Die können und dürfen dich dafür nicht sanktionieren, und das wissen die auch. (Die versuchen es immer wieder, in der Hoffnung das es klappt.)

An deiner bzw. Jemandes stelle würde ich auch keine EGV mehr unterschreiben. Das heißt, die können dir nichts. Keine Sanktionen. Und wenn der/die SB doch einen VA schickt, dann ab zum Anwalt und Widerspruch einlegen. Berufe dich aufs (GG) Grundgesetz. http://www.grundgesetz-gratis.de/

Du kannst wenn du willst eine EGV unterschreiben Du "MUSST" aber nicht. Wir haben in Deutschland eine Vertragsfreiheit. Freie Berufswahl und, und, und... Das GG einfach kostenlos bestellen und Deine Rechte durchsetzen.

Wenn ich mich bewerbe, liegt es doch immer noch an mir, den Willen, dort arbeiten zu wollen, erkennen zu lassen, gleichzeitig aber dafür zu sorgen, dass das AG-Interesse an mir nicht reicht, um mich auch wirklich einzustellen.


Jungleerika 
Fragesteller
 07.08.2019, 15:03

Danke für die Antwort.

Das hast Du aber schön fomuliert.

Man könnte auch sagen, so einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen, daß der Arbeitgeber einen bestimmt nicht will.

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