Wie viel Hartz4 Steht uns zu?

6 Antworten

Sind denn eure 650 € Miete nach dem SGB - ll angemessen, oder hat euch das Jobcenter zumindest zur Kostensenkung aufgefordert ?

Zu diesen 650 € käme dann ja auch noch ein Anteil von den 170 € für Strom und Gas, den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom müsst ihr aus eurem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber zahlen.

Müsst ihr mit Strom oder Gas heizen oder dezentral Wasser mit Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmen, dann stünde euch zumindest eine Pauschale zu.

Würdet ihr angenommen von den 170 € für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom 70 € zahlen, dann kämen ja 100 € für Gas was ihr angenommen zum heizen benötigt noch zu den 650 € Miete dazu, denn die gehören dann auch zur KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ), dann läge eure Warmmiete angenommen bei 750 € und die müssten dann bei Angemessenheit bei der Berechnung des Bedarfs auch berücksichtigt werden.

Das müsste also erst einmal geklärt werden, was von den 170 € noch zur KDU - gehört und zu den 650 € Miete addiert werden müsste und ob diese Summe dann nach dem SGB - ll auch als angemessen gilt oder nicht und wenn nicht, wann und ob euch das Jobcenter zumindest zur Kostensenkung aufgefordert hat.

Es kommt zu den 650 € Miete die direkt an den Vermieter geht auf jeden Fall noch ein Betrag von diesen 170 € dazu, denn mit einem von beiden müsst ihr ja eure Wohnung heizen und diese Kosten gehören zur KDU - die bei Angemessenheit dann voll zu berücksichtigen wäre.

Wenn man einmal bei der Annahme mit 70 € für Strom und 100 € für Gas zum heizen der Wohnung bliebe, dann würde eure Warmmiete bei 750 € liegen.

Berechnet man dann zunächst einmal euren Bedarf ohne eigenes anrechenbares Einkommen, dann würde das derzeit so aussehen.

2 x 382 € Regelbedarf für euch Erwachsene = 764 € + 2 x 245 € Regelbedarf für Kinder von 0 - 5 Jahren = 490 € + die angenommenen 750 € Warmmiete, auch wenn nur 650 € direkt an den Vermieter gehen.

Dann würde euer Bedarf bei min.764 € + 490 € + 750 € = 2004 € pro Monat liegen.

Zieht man die überwiesenen 650 € an den Vermieter ab, dann bliebe ein ungedeckter Bedarf von min.1354 € pro Monat.

Nun kämen zunächst die 2 x 204 € Kindergeld, die vorrangig auf den jeweiligen Bedarf des Kindes angerechnet würden, solange sie das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würden.

Man könnte also von den min.1354 € erst einmal die 408 € Kindergeld abziehen, es bliebe dann ein ungedeckter Bedarf von vorerst min.946 € pro Monat.

Nun käme noch das Elterngeld von 375 €, dass beträgt durch den Geschwisterbonus 75 € mehr als nur bei einem Kind, dann würde das staatliche Mindestelterngeld nur 300 € pro Monat betragen, wenn das Elterngeld auf 1 und nicht auf 2 Jahre bezogen wird, was bei deiner Frau nicht der Fall ist, denn sonst würde sie nur 37,50 € pro Monat mehr bekommen und auch die 300 € würden sich auf 150 € verringern.

Deine Frau wird vorher ja sicher nicht gearbeitet haben, denn dann könnten monatlich bis zu 300 € als Freibetrag vom Elterngeld abgesetzt werden.

So kann sie nur 30 € Versicherungspauschale + evtl.zu zahlende KFZ - Haftpflicht für ein eigenes KFZ - abgesetzt werden, es müssten dann also im Normalfall von den 375 € nach Abzug der 30 € etwa 345 € an anrechenbarem Elterngeld bleiben.

Zieht man diese ca.345 € dann von den vorerst angenommenen ungedeckten Bedarf von 946 € ab, dann bliebe ein ungedeckter Bedarf von monatlich um die 601€, ihr würdet dann mit 530 € Aufstockung ca.71 € pro Monat zu wenig bekommen, es sei denn ihr müsst noch z.B. ein zinsloses Darlehen abzahlen, was das Jobcenter gleich von euren laufenden Leistungen abzieht.

Genaueres könnte man sagen wenn man den Bewilligungsbescheid mal prüfen könnte !

ihr bekommt nur 530 euro alg2 ausgezahlt und 650 euro geehen direkt an den vermieter. also habt ihr zuzüglich kindergeld und elterngeld noch genügend einkommen um euren bedarf zu decken. bei 170 euro strom und gas wird es zeit, dass ihr anfangt massiv kosten zu senken, euer verbrauch ist zu hoch oder werden durch strom oder gas wasser und heizung betrieben?

Euer Bedarf stellt sich nach den Regeln von SGB II wiefolgt dar .....

Ihr als Eltern habt Anspruch auf 2 * 90 % des Regelsatzes I = 764 Euro + 2 * Regelsatz für die Minis à 245 Euro + die angemessenen Kosten der Unterkunft - bei Euch wohl 650 Euro = gesamt 1904 Euro.

Dem gegenüber steht Euer Einkommen KG 408 Euro + Elterngeld wovon 300 Euro angerechnet werden - ergo 1904 - 708 = 1196 und nach Zahlung der Miete 650 Euro direkt an den Vermieter müsstet ihr noch 546 Euro ausgezahlt bekommen.

2 kaputte Kniescheiben - wie sieht es mit einem GdB aus?

Wie wird bei Euch Wasser erwärmt ? Zentral über die Heizung oder via Strom bzw. Gas?

https://www.hartziv.org/elterngeld-und-hartz-iv.html

wilees  13.11.2019, 21:57

Wofür diese hohen Energiekosten?? Heizung ? Warmwasserbereitung ?

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Kurz mal eure Angaben in einen Alg2 Rechner eingegeben

https://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Da kommen in etwa 1139 € inklusive Miete raus. zieht man die Miete noch ab also nur 489 € zusätzlich und nicht 530. Wahrscheinlich hab ich aber einfach ein paar Werte falsch eingetragen. Ihr wisst es mit Sicherheit besser, versucht es einfach mal.

Also im groben scheint die Rechnung aufzugehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Pupsik882  12.10.2020, 22:22

Ich habe diesen Rechner eben mal benutzt laut dem liegt mein Bedarf mit meine Kinder bei 1274.03 Euro.... Meine Ausgaben sind davon 580 Euro Miete, 127 Euro Strom und ein Darlehen mit monatlich 42 Euro die abgezogen werden. Auf mein Konto überwiesen bekomme ich immer 434 Euro laut dem Rechner fehlen 89 Euro im Monat, deshalb meine Frage kann man sich auf den Rechner verlassen? Lg

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