Abschließende Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts?

3 Antworten

Wenn dir für den besagten Zeitraum ALG - 2 bewilligt wurde, du aber dieses noch gar nicht erhalten hast, dann bekommst du natürlich eine Nachzahlung vom Jobcenter.

Schon fällige Leistungen sind zeitnah anzuweisen, bedeutet, da dir diese Leistungen schon lange zugestanden haben, müssen diese sofort angewiesen werden und das ist in der Regel an dem Tag, an dem dein Bescheid erstellt wurde, also einfach mal auf das Datum schauen.

Ab diesem Tag kannst du dann im Regelfall noch einmal mit 3 - 5 Werktagen rechnen, dann sollte dein Geld auf deinem Konto sein, wäre das nicht der Fall, dann würde ich erst einmal die kostenlose Hotline unter 0800 4 555500 anrufen, da solltest du Mo - Fr von 8.00 - 18.00 jemanden erreichen, da sollte man dir sagen können ob es schon angewiesen wurde und wenn ja wann und auch in welcher Höhe.

Wenn du jetzt einen Bescheid einer Nachzahlung erhalten hast, ist die Zahlungsanweisung am selben Tag der Bescheiderstellung erstellt worden.
Das heißt die Zahlung, je nachdem wann der Bescheid erstellt wurde, müsste in den nächsten 7 Bankarbeitstage auf deinem Konto sein.

Du bekommst also eine Nachzahlung?

dann wird diese in den nächsten Tagen ( ab Montag ) auf deinem Konto sein.

wäre es möglich das du den Bescheid hier einfügen könntest ? ( wichtigsten Daten geschwärzt )