Darf ALG2 komplett gestrichen werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Frage an die Fachleute!--?

9 Antworten

Bei einem Alter unter 25 Jahren werden die Leistungen bei wiederholten Pflichtverletzungen komplett eingestellt.

Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31a.html

Dies galt bis vor Kurzem auch für Personen über 25 Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hat die komplette Streichung für Personen über 25 Jahren aber als verfassungswidrig eingestuft und verboten. Für diesen Personenkreis darf nur noch bis maximal 30% der Leistung abgezogen werden.


Comp4ny  19.11.2019, 14:46
Bei einem Alter unter 25 Jahren werden die Leistungen bei wiederholten Pflichtverletzungen komplett eingestellt.

Nein ebenfalls seit letzte Woche nicht mehr.
Einfach mal googlen. Maximum 30% & aktuell werden keine Sanktionsbescheide mehr verschickt.

2
lifestyle76  19.11.2019, 14:49
@Comp4ny

Danke für den Hinweis. Die Jobcenter warten auf die „fachliche Weisung des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit“. Daher ist aktuell tatsächlich eine Aussetzung der von Dir genannten Bescheide verfügt. Diese ist aber weder gesetzlich, noch richterlich begründet und kann jederzeit wieder aufgehoben werden. Mal sehen was das Arbeitsministerium erlässt.

1
Comp4ny  19.11.2019, 14:53
@lifestyle76

Richtig... deswegen sagte ich auch dass aktuell das Maximum 30% sind und Sanktionen ausgesetzt wird bis es klare neue Regeln von ganz oben gibt :)
Und wer aktuell mehr als 30% hat, wird auf 30 zurückgestuft & erhält das fehlende Geld nachgezahlt.

1

Das BVerfG hat Sanktionen nicht grundlegend verboten, sondern nur auf 30 % eingeschränkt.

Bei einem u 25-Jährigen, der noch zu Hause bei den Eltern lebt, steht ja nicht die Existenz zur Debatte. Da sind ja die ELTERN unterhaltspflichtig. Zu diesen Personen hat das Urteil GAR NICHTS ausgesagt.


zzuzzu 
Fragesteller
 19.11.2019, 14:44

wieso fixierst du dich auf unter 25jährige, das stand nicht explizit in der Frage

0
lifestyle76  19.11.2019, 14:45

Bei den unter 25-jährigen wird bei der Sanktionierung nicht unterschieden, ob jemand noch bei den Eltern lebt oder nicht. Auch Personen mit eigenem Hausstand unterliegen der vollständigen Versagung der Leistung bei wiederholten Pflichverletzungen. Sie werden für den Zeitraum der Sanktion mittellos, können aber Gutscheine für Sachleistungen, wie etwa Lebensmittel erhalten. Außerdem können Sie sich nachträglich bereit erklären ihren Pflichten nachzukommen. In dem Fall kann der Träger der Leistung die Sanktion wieder aufheben.

0
Comp4ny  19.11.2019, 14:45
zu diesen Personen hat das Urteil GAR NICHTS ausgesagt.

Ein Urteil gibt es zwar nicht, aber eine Entscheidung dass auch Sanktionen bis maximal 30% für U25 das derzeitige Maximum ist.

2

Aktuell: § 31a SGB 2

Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig

PatrickLassan  19.11.2019, 14:42

Ganz aktuell ist allerdings, dass das BVerfG das bei Personen über 25 für verfassungswidrig erklärt hat.

2
Comp4ny  19.11.2019, 14:47
@PatrickLassan

und für U25 gilt momentan auch maximal 30%. Einfach mal Googlen.
Wurde erst letzte Woche entschieden.

1
qugart  19.11.2019, 14:48
@PatrickLassan

Das ist richtig. Dennoch lässt der genannte Paragraph noch immer eine 100%-Sanktion zu, die eben auch bei einer bestimmten Personengruppe angewandt werden kann.

1
PatrickLassan  19.11.2019, 14:50
@Comp4ny
Einfach mal Googlen.
Wurde erst letzte Woche entschieden.

Einfach eine Quelle anzugeben war zu schwer für dich?

2
Comp4ny  19.11.2019, 14:53
@PatrickLassan

Siehe einfach mal meinen Beitrag.
Da nenne ich sogar gleich 1.8 Mio + 1 Quellen :)

1
qugart  19.11.2019, 14:57
@PatrickLassan

Wurde auch erst nachträglich hinzugefügt.

Momentan könnte jedoch eine 100%-Sanktion noch stattfinden. Die Jobcenter verzichten nur aufgrund der Entscheidung darauf. Wohl eben weil eine Klage dagegen erfolgreich wäre. Eine vorrübergehende verbindliche Regelung wird wohl kommende Woche kommen. Für 2020 ist eine Gesetzesänderung geplant, die das verbieten soll.

0

Eine komplette Streichung bzw. Einstellung der Leistung darf m.W.n. nur erfolgen, wenn man die Leistungsberechtigung bzw. den Leistungsanspruch verliert durch Arbeitsaufnahme, nicht gemeldete neue Adresse, etc. oder wenn man den Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

Es soll aber auch vorkommen, daß Jobcenter Leistungseinstellungen als Druckmittel verwenden. Zumindest habe ich schon von solchen Fällen gehört bzw. gelesen.

Ob sich durch dieses Urteil des BVG nun etwas ändert ...


Barbarosse  20.11.2019, 10:09

Du bist also der Meinung, dass jeder Mensch der kein Interesse hat jemals eine Arbeit zu suchen, Hartz IV beantragen kann und die Leistung erfolgen muss bis zum Nimmerleinstag?

Denn darauf beziehen sich die Fragen von zzuzzu!

Dies wäre dann wohl ein Freibrief für alle Faulenzer!

https://www.gutefrage.net/frage/frage-zum-neuen-urteil-zu-hartz4-sanktionen-wie-oft-kann-das-jc-jemandem-eine-massnahme-aufdruecken

0
Agamemnon712  20.11.2019, 10:39
@Barbarosse

Wenn jemand absolut kein Interesse daran hat zu arbeiten, dann wird diese Person über kurz oder lang ihren Mitwirkungspflichten nicht (mehr) nachkommen, was eine Leistungseinstellung zu Folge haben kann, wird oder sollte.

Abgesehen davon jedoch geht es nicht darum, an Arbeit intereressiert zu sein, sondern darum, die gesetzlichen Anforderungen für den Leistungsbezug zu erfüllen. Und im Gesetz wird das Wort "Interesse" nach meinem Wissen nicht erwähnt.

Zu: "Du bist also der Meinung, dass jeder Mensch der kein Interesse hat jemals eine Arbeit zu suchen, Hartz IV beantragen kann und die Leistung erfolgen muss bis zum Nimmerleinstag?" ... Reichtümer gibt's vom Jobcenter eh nicht. Und verhungern lassen sollte man niemanden, nur weil die Person nach Ansicht der Gesellschaft vielleicht arbeitsunwillig ist. Im Gegenteil - statt gleich die Keule zu verhängen, sollte man zunächst mal versuchen herauszufinden, warum die Person vierlleicht nicht arbeiten will. Faulheit kann natürlich ein Grund sein. As gibt aber auch noch zig andere mögliche Gründe. Man sollte niemanden pauschal verurteilen.

0
Barbarosse  21.11.2019, 00:24
@Agamemnon712

Wenn aber eine Person, alle Auflagen/Maßnahmen des JC verweigert, besteht doch die Möglichkeit - ALG 2 Leistungen zu stoppen. oder etwa nicht?

Dann besteht immer noch die Möglichkeit Sozialhilfe bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen.

0