ALG2-Möbel?

Hey Leute!

Ich habe ein Thema, wo ich denke die Antwort schon zu wissen, aber dennoch hoffe, dass ich falsch liege.

Ich bin aktuell 18 Jahre jung und wohne bei meinen Eltern. Mein Dad ist Arbeiten und meine Mom, sowie ich, arbeitslos bzw Arbeitssuchend. Es ist schwer für mich eine Arbeit zu finden, da ich gesundheitliche Probleme habe, wo ich schon mit dem Amt zusammen sitze um eine gute Lösung zu finden. Aktuell bekommen wir insgesamt nur 78€ vom Staat für Miete, den Rest Zahlen wir alles selbst durch mein Dad. Wir wohnen schon seit 18 Jahren, wenn nicht sogar länger in unserer Wohnung. Möbel haben wir uns immer die nötigsten selbst geholt. Dadurch das wir allerdings seit ü1 Jahr nur noch "so wenig" vom Staat erhalten, haben wir natürlich viel weniger Geld als vorher, da wir selbst für alles aufkommen. Allerdings wird es langsam Zeit für neue Möbel.. Mein Bett geht immer mehr kaputt, mein Schreibtisch ist auch nicht mehr ganz der stabilste und Kleiderschrank das selbe. Finanziell ist dies aktuell garnicht möglich! Es gibt tatsächlich zwischendurch Zeiten, wo wir mit 40€ oder so für 2 Wochen auskommen müssen, bis Lohn wieder drauf ist. Mir selbst steht kein Geld für Möbel zu, da ich nicht ausgezogen bin oder sonst was, sondern zuhause wohne. Meinen Eltern ebenfalls nicht, da diese seit 18 Jahren oder mehr in der selben Wohnung leben. Gibt es da dennoch eine Möglichkeit neue Möbel zu beantragen, da wir dies vor über 18 Jahren zuletzt gemacht haben? Ich weiß das es die Möglichkeit gibt auf ein Darlehen, aber davon bin ich nicht unbedingt ein Freund. Ich meine menschlich gesehen würde ich sagen ja klar, wir genehmigen euch das, da ihr seit fast 20 jahren keine neuen Möbel oder ähnliches beantragt habt. Ich vermute zwar, dass genau das Gegenteil der Wahrheit entschprechen wird, aber vielleicht habt ihr da draußen mehr Ahnung. Wäre sehr nett von euch, wenn ihr mich ein wenig aufklären könntet.

Möbel, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Lebenslauf - überqualifiziert für gewünschte Stelle, kann ich Lebensabschnitte komplett weglassen & ggf. im Gespräch "lügen"?

Hallo zusammen,

durch Corona hat sich ja der Arbeitsmarkt drastisch verschärft. Leider gibt es nicht viele Stellen auf die ich mich momentan bewerben kann (u.a. auch gesundheitliche / familiäre Gründe).

Kurze Zusatzinformation:
Ich würde nächsten Monat in ALG 2 (HARTZ IV) rutschen, weil mein ALG 1 Anspruch dann endet. In der Zeit von ALG 1 habe ich knapp 9 Monate Fortbildungen besucht (u.a. SixSigma, europäischer Wirtschaftsführerschein, Führungskompetenzen etc.). War zwischendurch für einige Jahre in einigen Unternehmen als Prozessingenieur beschäftigt, welche aber befristete Stellen waren oder durch Umsatzrückgang Mitarbeiter entlassen musste.

Auf Grund der verschiedenen Situationen könnte ich 3 Monate z. B. als Staplerfahrer irgendwo arbeiten / aushelfen und anschließend wieder 6 Monate ALG 1 beziehen.

Wenn ich nun aber mit meinem Studium (Wirtschafts- und Maschinenbauingenieur) / Berufserfahrung als Prozessingenieur mich als Staplerfahrer bewerben würde, würde dies kein Unternehmen / Personalvermittler durchgehen lassen, weil ich überqualifiziert wäre.

Ich möchte einfach vermeiden, dass ich in ALG 2 rutsche und überlege daher diese Schritte zu gehen, weil ich einfach meine Familie ernähren möchte indem ich arbeite. Während dieses "Aushilfsjobs" würde ich mich natürlich aktiv auf meine Zielstellen weiter bewerben.

Nun zu meiner Frage(n):

  1. Kann ich meinen Lebenslauf so gestalten, dass ich zu Stellen & Qualifizierungen weglasse?
  2. Kann ich bei den Lücken lügen (z.B. Oma einige Jahre gepflegt)?
  3. Wie sieht es rechtlich aus? Was könnte schlimmstenfalls passieren?

Besten Dank vorab

Arbeit, Studium, Bewerbung, Recht, ALG II, Hartz IV, Lebenslauf, lügen, aushilfsjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Sozialwohnung meiner Schwiegermutter?

Hallo,

ich brauche dringend nochmal Eure Hilfe. Nochmal zu mir: Ich bin seit Februar 2020 mit meinem Mann verheiratet, wir haben eine 18 Monate alte Tochter und ich bin wieder schwanger in der 29. Woche. Wir leben zur Zeit mit meiner Schwiegermutter auf 56 m² mit 3 Zimmern. Es ist eine Sozialwohnung. Jetzt ist es so, dass mein Mann ab 01.09. eine Ausbildung beginnt, weil er noch keine abgeschlossen hat. Er hat bisher immer in Vollzeit gearbeitet. Da meine Schwiegermutter seit Jahren arbeitslos ist, verwitwet ist und derzeit nur Krankengeld bezieht, haben wir uns immer dazu bereit erklärt die volle Miete zu zahlen. Da mein Mann aber jetzt ab 01.09. die Ausbildung anfängt, können wir die Miete nicht mehr bezahlen, da er nur noch 830€ netto verdienen wird. Da es ja nicht unsere Wohnung ist, können wir aber ja die Miete nicht angeben im Antrag auf aufstockendes Hartz IV :( und wir können uns unmöglich die Miete leisten mit 830€ netto. Ohne Angabe von Mietbelastung hätten wir nur einen Anspruch von knapp 400€ Hartz IV d.h. wir hätten nach Abzug der Miete nur noch 500€ oder so zum Leben, davon gehen noch div. Rechnungen drauf. Wisst Ihr, ob ich mit dem Jobcenter reden kann und unsere Situation schildern kann? Einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein habe ich fast fertig, das Problem ist nur, dass wir dann auch nicht zu 100% wissen, ob wir die Wohnung ohne Weiteres übernehmen können. :(

Wohnung, Recht, ALG II, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Kann eine derzeitige Sanktion als ALGII-Empfänger die Zahlung von der Krankenversicherung beeinträchtigen?

Hallo,

Ein Freund von mir bezieht ALG2 und hat sich gegen einen Vermittlungsvorschlag verwährt. Darauf hin wurde ihm sein Geld gekürzt. Und ich weiß aus den Medien bzw. aus der Vergangenheit, dass es dort schon Fälle gab wo Menschen komplett kein Geld mehr bekommen haben. Seit 2019 gibt es ja nun eine etwas menschlichere Barrikade die eine Sanktion von mehr als 30% des Geldes untersagt.

Da das Jobcenter ja auch neben den Unterhaltungskosten wie Lebensmittel, die Zahlung der Krankenversicherung übernimmt, stelle ich mir die Frage, ob es immer noch möglich ist, bei komplett maximaler Sanktionierung, den Emfänger so zu kürzen, dass er seine Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann.

Ich kenne mich da nicht so aus, aber würde es gerne rein aus Interesse wissen. Geht das? Oder sind Sanktionen nur auf das Geld entsprechend angesetzt, die man für Lebensmittel, Miete usw. braucht? Weil in Deutschland ist man ja prinzipiell verpflichtet, krankenversichert zu sein. Es muss also ja garnicht möglich sein, Jemand der hilfebedürftig ist, dennoch fallen zu lassen.

Sorry für den langen Text. Ich hoffe man versteht was ich meine. Kurz gesagt wäre also meine Frage, wie viel 30% nun wirklich bei einem ALG2 Empfänger sind. Und wie das mit der Krankenversicherung zusammenhängt.

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobangebot, Jobcenter, Jobsuche, Sanktionen Hartz 4
Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

Recht, ALG II, Erstausstattung, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Alg2 Folgeantrag verschwunden und nicht bearbeitet was nun?

hallo,

 ich habe ein Problem und wollte mal fragen ob ihr mir vielleicht ein wenig helfen könntet.

also:

ich musste zum 1.08  neu beantragen. Habe ab dem 1.06 versucht meine Sachbearbeiterin zu erreichen war nie erreichbar. am 24.6 hab ich noch mal eine mail geschrieben ans am mit der bitte mir einen Antrag zu zu schicken. ( meine Stadt akzeptiert keine vordrucke aus dem WWW) als ich am 28 .06  noch nichts erhalten hatte, hatte ich die ganze Behörde abtelefoniert und ein Kollege hat mir einen zu geschickt den ich am 2.07 bekommen habe und am Sonntag dem 4.07 in dem Briefkasten (unter zeugen) gesteckt hatte. als ich bis zum 19.7 noch keine Mitteilung bekommen hatte rief ich wieder an . ich konnte die Sachbearbeiterin erreichen (ein wunder) und sie sagte mir das wenn ich meine Kontoauszüge mitgeschickt hätte alles ok sei und ich mir keine sorgen machen brauch. (hatte alles mit geschickt) gestern (30.07) habe ich noch mal angerufen. mein Antrag sei nicht aufzufinden ( Sachbearbeiterin mal wieder krank und nicht da) aktuell habe ich keine alg 2 bekommen und so wie es aus sieht bekomme ich es frühsten ende nächster Woche wenn überhaupt so schnell. da ja alles geprüft und bearbeitet werden muss.

mein Problem was kann ich machen das ich schnell mein Geld bekomme  damit ich miete und co bezahlen kann ? was ist mit den rück-Lastschriften die jetzt auflaufen weil ich Strom Telefon nicht abgebucht werden kann ?

ich bin grad völlig mit den nerven runter.

wär nett wenn ihr mir Tipps geben könnt.

ALG II, Hartz IV

Meistgelesene Fragen zum Thema ALG II