bekomme ich die Prämie?
Hallo liebe Leute,
momentan absolviere ich eine Umschulung zum Personaldienstleistungskaufmann über das Arbeitsamt.
Nach der Zwischenprüfung (die ich mit 45% abgeschlossen habe, womit ich sogar Klassenbester wurde. Sie wurde von unserem Lehrer als überaus unfair und schwer eingestuft) wollte ich nun die Prämie beantragen. Dies wurde per Mail abgelehnt.
Da wundere ich mich jetzt aber doch. Die Zwischenprüfung ist zwingend erforderlich für die Zulassen für die Abschlussprüfung, die Ausbildung geht 2 Jahre, sie wurde bei der IHK abgelegt und die Prüfung ist auch von der IHK. Sie ist aber nicht, wie bei anderen Ausbilungsberufen z.B. die Abschlussprüfung Teil I. Damit sind doch alle punkte erreicht?
Ich kann sie weder "bestanden" noch "erfolgreich" (Was auch immer der schwammige Begriff beinhaltet bei einer Prüfung mit Selbstkontroll-Absicht) "nicht bestanden" haben da das alles nicht im Ergebnis zu finden ist. Dort steht, nur ab welcher Prozentzahl man "auf einem guten Weg" ist oder wenn es Nachhol Bedarf geben sollte um sich selbst einzuschätzen.Das Ergebnis fließt auch nicht in die Abschlussnote ein sondern steht komplett für sich.
Hat jemand damit Erfahrung? Die Prämie wurde mit der Begründung abgelehnt, ich sei unter 50% und habe sie somit nicht bestanden.
2 Antworten
Wenn die Bedingung tatsächlich mind. 50% lautet, was man ja vermutlich irgendwo nachlesen kann, nein, dann bekommst Du die natürlich nicht.
Worauf soll man eigentlich bei 45% stolz sein??
Gut, Du warst der Beste von allen schlechten, na und! Das ändert nichts daran, dass das trotzdem ein schlechtes Ergebnis ist.
Du "wolltest" beantragen, schreibst Du!?
Dann beantrage das doch. Denn eine Ablehnung per Mail vom Amt ist nicht gut. Wobei man ja nichts ablehnen kann, was Du nicht beantragt hast.
Wenn Du einen Antrag stellst, die nicht zahlen wollen, dann müssten die schriftlich einen Bescheid darüber versenden.
Und da gibt es dann eine Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb der dort genannten Frist musst Du dann gegenan gehen.
1 Es mus für die Prämeien nachlesbare Vorausetzungen geben wen zb nirgens sthet das mit den 50% bzw darüber dan hast du wohl es mit einem zu tun der sich nichmal informiert hat bevor er es abgelhnt hat! Frage nach wo das genau sthet und in welchen bedingungen!
Wen du nachgelesen hats und es keine solche bedingunegn gibt dan gehe in den wiederspruch!
Diese Bedingung von 50% ist aber nirgends nachzulesen oder als Vorraussetzung aufgeführt.. Von Stolz habe ich auch nichts geschrieben. Das Ergebnis war aber der Schwierigkeit der Prüfung angemessen und daher im Verhältnis beeindruckend laut meiner Lehrer die auch IHK-Prüfer sind.