Darf man beim Jobcenter auf irrelevante Fragen lügen?
Darf man, wenn der Sachbearbeiter einen beispielsweise fragt (oder man einen Fragebogen ausfüllen soll), ob man einen Führerschein hat, einfach „nein“ antworten, auch wenn das nicht ganz stimmt? (Ich habe zwar einen Führerschein, aber ich hatte noch nie ein Auto und bin seit der Fahrschule vor fast 20 Jahren nie wieder gefahren und könnte es auch gar nicht mehr.)
Kann das Jobcenter das überhaupt irgendwie überprüfen und könnten die etwas machen, wenn herauskommt, daß das nicht stimmt? Im Endeffekt möchte ich ja nur verhindern, daß die mir einen völlig ungeeigneten Job im Lieferdienst, als Kurierfahrer o.ä. vorschlagen.
12 Antworten
Also erstmal würde ich sagen, dass diese Frage ganz und gar nicht irrelevant ist. Du solltest sie wahrheitsgemäß beantworten und dann noch dazu schreiben, dass du schon seit 20 Jahren nicht mehr gefahren bist und das auch nicht mehr kannst. Du wirst auch nicht einfach so in ein Job gesetzt und ich glaube, viele Unternehmen möchten erstmal mit möglichen Angestellten reden, bevor es zu einer Anstellung kommt. Außerdem: Nach Art. 12 GG hast du das Recht, dir deinen Arbeitsplatz selbst zu wählen.
Mit „irrelevant“ meinte ich, daß ich damit keine Vermögenswerte verschweige und auch sonst keinen „Mehrbedarf“ vortäusche, der zu Auszahlungen führt, die mir eigentlich nicht zustünden.
Es wäre nicht strafbar, wenn man den Führerschein nicht angeben würde.
Allerdings hat, wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind.
Als ALG-II-Empfänger ist man verpflichtet die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu verringern - dazu gehört auch, daß man eine zumutbare Tätigkeit annehmen muß - das kann dann auch ein Job sein, bei dem man einen Führerschein benötigt - wenn man diesen nicht angibt, dann kann das Jobcenter einen z. B. nicht in einen Fahrerjob vermitteln, obwohl man grundsätzlich die Voraussetzung für den Job hätte.
Das könnte ggf. eine Ordnungswidrigkeit sein.
Es gibt aber auch Menschen, die zwar einen Führerschein haben, aber nicht autofahren wollen, weil sie sich das nicht mehr zutrauen - hier könnte das ggf. dann auch keine Ordnungswidrigkeit sein.
Zudem würde ein Unternehmen niemanden einstellen, der 20 Jahre keine Fahrpraxis hatte und sich das Autofahren nicht zutraut.
Man sollte das aber mit den Sachbearbeiter offensiv besprechen und vereinbaren, daß ein Job als Fahrer nicht in Frage kommt.
Ich würde an deiner Stelle wahrheitsgemäß das "Ja" ankreuzen und einfach dazu schreiben, dass du seit 20 Jahren nicht gefahren bist. Lass dir von dem Erhebungsbogen eine Kopie machen, für den Fall, dass die dich trotzdem zu einem derartigen Bewerbungsgespräch schicken.
Du kannst ja Deine Führerscheinsituation erläutern und möglicherweise finanziert das Jobcenter Dir zur Auffrischung einige Fahrstunden, wenn ein Job mit Führerschein in Aussicht wäre.
Führerschein wird heute in vielen Jobs vorausgesetzt, nicht nur bei Lieferdiensten
Wenn das raus kommt könnte es schon blöd werden, am besten du lügst nicht sondern schreibst zusätzlich rein das du schon seit 20 Jahren nicht mehr gefahren bist