Stimmt es dass wenn man obdachlos ist dass Sozialamt dann nicht für die Person zuständig ist und ohne Wohnung kein ALG II und wiederrum keine Unterkunft?

10 Antworten

Ja zur ersten Frage, nein zur zweiten. Das Sozialamt (u´nd so ziemlich jede Amt)

kann jemandem, der keine Anschrift vorweisen kann, keine amtliche Benachrichtigung schicken. Woher soll es denn wissen, ob du in 5 Städten

einen Antrag auf Unterstützung gestellt und bekommen hast oder nur in dieser einen?

Dafür gibt es das Melderegister und da reicht es auch vorläufig´, in einem Obdachlosenheim gemeldet zu sein. Erst dann (und mit einem Konto) können dir Leistungen eindeutig zugewiesen und bewilligt werden.

Wer keinen festen Wohnsitz hat, kann ja gar nicht belegen, welches JobCenter für ihn zuständig ist. Sonst könnte er ja theoretisch alle JobCenter monatlich abfahren und kassieren.

Genau deshalb erhalten ja auch "Nichtsesshafte"lediglich den Tagessatz der Regelsätze ausgezahlt (täglich kurz vor Mittag)


Kasara700 
Fragesteller
 16.10.2019, 14:10

Toll dann bleiben die auf der Straße oder was ???

Toller Sozialstaat 👍

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Wer zwar keinen Wohnsitz aber eine Adresse hat wohin die Post gehen kann (Meldeadresse), der erhält genauso ALG II jedoch bei einem anderen JC welches speziell für OFW (Ohne festen Wohnsitz) Menschen gedacht ist.

Man bekommt auch ohne festen Wohnsitz Alg II da hat jeder Recht drauf. Und man kann sich von der Stadt eine Unterkunft aber nicht immer eine Wohnung stellen lassen.

wer keinen festen wohnsitz hat, der bekommt trotzdem sozialleistungen. hier wird als meldeadresse das jobcenter festgelegt. leistungen werden täglich ausgezahlt, nicht monatlich.