Arbeitszeiterfassung - wie lange kann diese rückwirkend beanstandet werden?

Ich arbeite mittlerweile seit über 3 Jahren in einem Kindergarten als Erzieherin. Unsere Zeiterfassung machen wir in einer Excel-Tabelle. Monatlich werden dann die Zeiterfassung beim Chef abgegeben und kontrolliert. Nun ist es so, dass ich meine Zeiterfassungen von Juni 2017 bis Januar 2018 wieder bekommen habe und in einigen Monaten Änderungen gemacht werden müssen, bzw. mein Chef möchte dass ich gewisse Stunden abändere oder sie so nicht genehmigt werden können. Zudem habe ich nebenher eine Weiterbildung für den Kindergarten gemacht, mit Absprache im Kindergarten natürlich. Ich habe mich dahin bereits bequatschen lassen und die Weiterbildungstermine am Samstag als Freizeit gelten lassen. Nun hatte ich meine Abschlussprüfung im Januar und mit wurde mündlich zugesagt, dass ich diesen Tag im Kindergarten frei bekomme, die Stunden komplett aber für einen normalen Arbeitstag erfassen darf. Nun sagt mein Chef, das geht nicht, dieser Tag wird mit Null Stunden berechnet und die Zeiten, die ich für die Facharbeit aufgewendet habe, darf ich auch nicht in der Zeiterfassung geltend machen, obwohl mir die Einrichtung das Thema vorgegeben hat und ich nicht wie andere Teilnehmer an der Fortbildung mein Thema selbst aussuchen durfte.

Nun sind meine Fragen, ob die Zeiterfassung solange rückwirkend überhaupt noch beanstandet werden darf und ob die Zeiterfassung für meinen Prüfungstag nun komplett gestrichen werden kann, ebenso wie der Zeitaufwand für meine Facharbeit.

Vielen lieben Dank im Voraus.

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Frage zur Arbeitszeiterfassung?

Sehr geehrte Community Mitglieder,

ich möchte mich bei Euch allen bezüglich eines Zeiterfassungssystems erkundigen. In Folgendem Fall sieht es so aus, dass wir bei uns im Unternehmen keine Zeiterfassung besitzen. Die Erfassung der täglich geleisteten Arbeit erfolgt ein einem System, mit dem wir auch Rechnungen für unsere Kunden erstellen. Das heißt defacto das, wenn ich 9 Stunden anwesend bin, muss ich diese 9 Stunden auch auf meine Tätigkeiten verteilen. Entweder auf mehrere Kunden so, wie ich sie bearbeitete habe, oder wenn es sich um interne Arbeiten handelt, welche nicht weiterberechnet werden können auf ein hierfür gesondert angelegtes Projekt.  Jetzt meine Frage. Ist eine solche Leistungserfassung zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit überhaupt zulässig? Für mich ist die Erfassung der Leistung von der Anwesenheitszeit zu trennen. Ein mit uns verbundenes Unternehmen hat eine elektronische Zeiterfassung. Hier stempelt man sich morgens ein und abends aus. Bei uns sieht es so aus das, wenn man beispielsweise 15 Minuten mit einem Kollegen quatscht (hat sicherlich jeder schon mal gemacht) oder in der Teeküche verbringt muss man sich eine Lüge einfallen lassen, da es sich ja um Zeit handelt, die man keiner Tätigkeit zuordnen kann. Ist diese schon Art von Überwachung überhaupt zulässig? Ist Arbeit für 4 Stunden vorhanden aber ich habe ein Tagessoll von 8 Stunden pro Tag muss ich mir für die restlichen 4 Stunden eine Lüge einfallen lassen da sonst die 4 Stunden von meinen Plusstunden abgezogen werden. Ist so was normal?? Ich fühle mich mittlerweile echt unwohl bei dem ganzen Thema. Hoffe jemand kann hier etwas Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank an Euch alle im Voraus!

Arbeitsrecht, Zeiterfassung

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