Hallo, ich musste aus berechtigten familiären Gründen (Schwangerschaft, Wohnung zu klein + Dachgeschoss ohne Aufzug) Mietvertrag trotz Kündigungsausschluss kündigen, habe im Einklang mit MV für den Vermieter kostenfrei einen neuen Nachmieter gestellt, der den MV rechskräftig unterzeichnet hat. Zur Wohnungsabnahme/-übergabe wurde seitens Vermieter ein Makler beauftragt. Jetzt wurde vom Makler eine Rechnung (120€) für den Übergabetermin gestellt und der Vermieter verlangt, dass ich als Mieter die Rechnung bezahle. Seine Begründung - ich habe das Mietverhältnis vorzeitig aufgelöst, deswegen muss ich die Kosten für Übergabe tragen. Ich habe den Makler aber nicht beauftragt, das ist doch Vermieter seine Sache, dass er selber bei der Übergabe nicht dabei war und einen Makler für sich geschickt hat. Im MV steht nirgendwo eine Klausel, dass bei der Wohnungsübergabe ein Makler anwesend sein soll, bzw. ich ihn bezahlen muss. Ist sowas zulässig? Muss ich die Kosten für den Makler wirklich bezahlen???