Hallo,

bei Auszug aus einer Mietswohnung werden verschiedene Mängel protokoliert. Der Mieter widerspricht dem nicht und Unterschreibt das protokoll mit dem Zusatz "zur Kenntnis genommen".

Fragen:

  1. Ist diese Praxis rechtlich überhaupt möglich? Da es ja keine Zustimmung zu den Mängeln, aber auch nicht zu den Zählerständen darstellt.
  2. Kann dem Mieter danach die Behebung der protokolierten Schäden/Mängel berechnet werden? Es fehlt ja im Übergabeprotokoll seine Zustimmung zur Ursache, bzw. zur Notwendigkeit der Behebung.