Hallo, hatte gerade eine Vor- Wohnungsübergabe. Lebe seit 4 Jahren in der Wohnung. Beim Umbauen ist damals die Eingangstür an die Türzarge geknallt und hat dadurch einen Schaden an der Schlafzimmertür hinterlassen. Der Vermieter meinte ich soll das meiner Haftpflichtversicherung melden und das dann durch eine Tischlerei erneuern lassen. Gehört sowas nicht zur üblichen Abnutzung einer Wohnung? Muss ich so einen Schaden wirklich zahlen?