Im Internet sind die Definitionen so verwirrend. So wie ich es verstanden habe ist ein:
Istkaufmann: Jeder der sich im Handelsregister eintragen hat
Kannkaufmann: Sind z.b Landswirten, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Sie können sich ins Handelsregister eintragen, aber es ist keine Pflicht.
Nichtkaufmann: ist ein Unternehmer für dessen Gewerbebetrieb keine vollkaufmännische Betriebsführung notwendig ist. Dieses Gewerbe wird nicht in dass Handelsregister eingetragen. Für einen Nichtkaufmann gelten die Vorschriften des BGB . Der Unternehmer muss den Nachweis erbringen dass sein Gewerbebetrieb nicht die entsprechende Größe hat.
Ein Formkaufmann ist ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgrund der Rechtsform.
Formkaufmann sind z. B. die Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die eingetragenen Genossenschaften.
sind diese Definitionen richtig?