Kann mir jemand erklären was ein Kann-, Ist-, Nicht- und Formkaufmann ist?
Im Internet sind die Definitionen so verwirrend. So wie ich es verstanden habe ist ein:
Istkaufmann: Jeder der sich im Handelsregister eintragen hat
Kannkaufmann: Sind z.b Landswirten, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Sie können sich ins Handelsregister eintragen, aber es ist keine Pflicht.
Nichtkaufmann: ist ein Unternehmer für dessen Gewerbebetrieb keine vollkaufmännische Betriebsführung notwendig ist. Dieses Gewerbe wird nicht in dass Handelsregister eingetragen. Für einen Nichtkaufmann gelten die Vorschriften des BGB . Der Unternehmer muss den Nachweis erbringen dass sein Gewerbebetrieb nicht die entsprechende Größe hat.
Ein Formkaufmann ist ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgrund der Rechtsform.
Formkaufmann sind z. B. die Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die eingetragenen Genossenschaften.
sind diese Definitionen richtig?
2 Antworten
Soweit richtig. Zum Kannkaufmann noch folgendes:
Nach der früheren Definition stand es dem Kannkaufmann frei, ob er sich ins Handelsregister eintragen lassen wollte. Es gab also auch nicht in das Register eingetragene Gewerbetreibende, die trotzdem Kaufleute waren. Das ist nach der neuen Regelung nicht mehr der Fall; der Unterschied liegt also darin, dass der Kannkaufmann nach heutiger Systematik erst kraft seiner Eintragung gem. § 2 HGB Kaufmann wird.
Wer ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen betreibt und dafür einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, kann sich ebenfalls freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Nach HGB § 3 sind somit auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Kannkaufleute.
Ist noch wichtig hinzuzufügen: Eine Vorgesellschaft ist demnach kein Formkaufmann. Eine KG oder eine GbR sind als Personengesellschaften nicht automatisch Formkaufleute und demnach auch keine Handelsgesellschaften.