Kann mir jemand erklären was ein Kann-, Ist-, Nicht- und Formkaufmann ist?

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Soweit richtig. Zum Kannkaufmann noch folgendes:

Nach der früheren Definition stand es dem Kannkaufmann frei, ob er sich ins Handelsregister eintragen lassen wollte. Es gab also auch nicht in das Register eingetragene Gewerbetreibende, die trotzdem Kaufleute waren. Das ist nach der neuen Regelung nicht mehr der Fall; der Unterschied liegt also darin, dass der Kannkaufmann nach heutiger Systematik erst kraft seiner Eintragung gem. § 2 HGB Kaufmann wird.

Wer ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen betreibt und dafür einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, kann sich ebenfalls freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Nach HGB § 3 sind somit auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Kannkaufleute.