Hallo, ich habe eine Frage.
Mein Stiefvater ist vor kurzem gestorben, meine Mutter ist bereits seit September tot. Die Geschwister meines Stiefvaters möchten mich komplett vom Nachlass ausschließen, ein handschriftliches Testament gibt es angeblich nicht (ich vermute zwar, dass es eins gibt, aber das wird wohl verschwinden). Von Rechts wegen habe ich ja als Stieftochter ohnehin keinen Anspruch.
Umso mehr hat es mich verwundert, dass heute der Brief vom Amtsgericht kam, indem ich gebeten werde, die in Frage kommenden Erben etc. anzugeben.
Meine erste Frage daher: Wieso bekomme ich diesen Brief, wenn ich doch offiziell nichts mit ihm zu schaffen habe?
Meine zweite Frage, die ggf auch die Antwort auf 1 sein könnte ist folgende: 1993 haben die beiden einen Ehevertrag geschlossen, in dem der "gemeinsame Nachlass" des längstlebenden komplett an mich übergehen soll.
So weit so gut. Es gibt aber auch einen Scheidungsfolgenvertrag (die beiden haben sich jedoch nie scheiden lassen) mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht.
Bezieht sich dieser Pflichtteilsverzicht auch auf mich oder hat das Testament von 1993 diesbezüglich immer noch Gültigkeit? Im Amtsgericht erreiche ich leidet erst am Montag wiedet jemanden, aber es beschäftigt mich jetzt gerade sehr....
Lieben Dank