Sturmschaden an KFZ, Versicherung zahlt nicht, Bitte um Rat?

Im März 2019 wurde durch einen Sturm ein Anhänger gegen mein Auto geweht. Der Schaden an meinem Auto ist erheblich (mehrere Tausend), da es sich auch nicht um einen kleinen Anhänger handelt, sondern um ein riesen Kastenhänger der durch die Luft gewirbelt wurde. Das ganze fand auf einem privatem Parkplatz statt, beide Fahrzeuge waren hier geparkt, wie sie immer geparkt sind.

 Nun, nach etwa 9 Wochen (Begutachter und Versichreungs-Regulierung etc. waren alle Vorort gewesen, und mein Fahrzeug ist immer noch nicht fahrtauglich), hat sich die Versicherung des Halters vom Anhänger geäußert:
Es herrschte am Schadenstag ein Orkan mit Windstärke 12 ... Das Schadensereignis ist daher auf höhere Gewalt zurückzuführen, die unser Kunde nicht zu vertreten hat. Eine Regulierung Ihrer Ansprüche lehnen wir daher ab.

 Ich war bei einem Anwalt gewesen, der meint dass die Chancen den Fall gerichtlich zu gewinnen gut stehen. Vor einem Prozess müsste ich allerdings erst mal einen Vorschuss von 1680€ zahlen.
Auf die Frage “was wenn wir den Prozess nicht gewinnen” war die Antwort, dass ich dann die gerichtlichen Kosten und die Kosten der Gegenseite (etwa 950€) zu zahlen habe.

Was nun?
Ich bin finanziell nicht in der Lage hier mit tausenden um mich zu schleudern. Die Mittel für den Prozess könnte ich durch Prozesshilfekosten beantragen – Mir scheint ein gewisses Risiko gehe ich aber dabei ein und müsste am Ende vielleicht noch etwas draufzahlen. Ich will ja nur dass mei Auto endlich mal fachgerecht repariert wird.
Was soll ich tun.

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Sturmschaden, Auto und Motorrad
Kann ich mein Fahrzeug reparieren wenn ich als Unschuldiger das Gutachten vom Gutachter habe oder muss ich auf Reparaturfreigabe von der Versicherung warten?

Oder anders gefragt was ist wenn ich jetzt repariere und weshalb sollte ich keine Reparaturfreigabe bekommen?

Glauben Sie dann dem Gutachten nicht, bzw. nehmen die an, dass die Lichtbilder gefälscht sind etc. und kommt von der Versicherung noch jemand vorbei, weil der Gegner sagte dass wenn das Gutachten höher als 500 Euro ist er ein Gegengutachten machen lassen möchte.

Kann er auch ein Gegengutachten anhand des ersten Gutachtens machen lassen. Das wäre ja unproblematisch und er müsste mein Auto vor Ort nicht anschauen und könnte die Bilder vom ersten Gutachter anschauen. Wenn das so gehen würde, verstehe ich die Reparaturfreigabe von der Versicherung nicht ganz.

Im Umkehrschluss würde das heissen, dass man ohne Reparaturfreigabe den Schaden nicht bezahlt bekommt, das würde dann aber auch heissen dass man dem Gutachten nicht glaubt.

Ich habe die gegn. Versicherung angerufen und sie meinte dass man eine Kürzung bekommt wenn die Stundensätze nicht stimmen. Das kann ich akzeptieren aber das wäre dann doch unabhängig ob ich jetzt repariere oder noch warte.

Was das Gegengutachten angeht, sagte mir die Vers. dass sie kein Interesse hat und sie sieht eine Schadenhöhe von 1600 Euro für 2 beschädigte Türen als normal an. Ein Gegengutachten wird sie nicht bezahlen und müsste der Verursacher selbt tragen.

Auto, Unfall, Versicherung, Gutachten
Massivparkett Totalschaden (Verlegefehler). Was tun?

Wir haben einen umfangreichen Umbau im EG unseres Hauses (aus den 50er Jahren) vorgenommen. Dabei wurde u.a. der alte Bodenbelag bis zur Betonplatte entfernt. Es wurde im größten Teil des EGs eine wasserführende Fußbodenheizung eingebaut. Darauf kam schnelltrocknender Estrich plus Ausgleichsmasse und darauf dann vollflächig Esche-Parkett (Massivholzdielen, Höhe 1,4 cm) verklebt. Das Esche-Parkett haben wir besorgt, Estrich, Klebstoffe etc. die von uns beauftragte Firma.

Wir haben mittlerweile einen Totalschaden, da sich der Parkett vollständig vom Untergrund gelöst hat. Bzw. nie damit in Kontakt war (alles Aussagen des Gutachters). Es fand auch vor der Verlegung keine Kontrolle der Feuchtigkeit der Dielen oder eine Überprüfung der Belegereife des Estrichs statt. Und auch die Randabstände (beim Verlegen) wurden nicht eingehalten. Um es kurz zusammen zu fassen: Bedauerlicherweise haben wir einfach die komplett falsche Firma beauftragt :-(

Wir haben von der Umbausumme nun noch etwas zurück gehalten, was in etwa den materiellen Schaden deckt; allerdings kommen natürlich noch zusätzliche Kosten z.B. für Küchen-Ein- und Ausbau auf uns zu. Zudem müssten wir als Familie natürlich auch irgendwo unterkommen während der Schadensbehebung. (wir haben zwei Kinder: 3 und 8)

Wir haben leider keine Rechtsschutzversicherung, die jetzt greift. Macht es Sinn, sich einen Anwalt zu nehmen? Zahlt in so einem Fall eventuell auch die Versicherung des Bauträgers? Eventuell auch wenn so viele Vorgaben nicht eingehalten wurden? Was wäre alles anrechenbar? Die Firma, mit der wir unseren Umbau gemacht haben, steht unseres Wissens finanziell nicht gut da. (wen wundert's!?) Wir sind einfach unsicher, was wir nun tun sollen.

Herzlichen Dank für Ratschläge und Tipps und andere Erfahrungen bei schlecht gelaufenen Handwerkerleistungen...

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Frisch Führerschein bestanden + 18 Jahre alt, und mit leasingauto von flinkster Unfall ohne unfallgegner, laut AGBS aber diesen Wagen nicht hätte fahren dürfen?

Ich habe meinen Führerschein vor 2 Wochen bestanden und bin 18 Jahre alt. Ich habe mir dann am Freitag über die app Flinkster einen MAZDA 6 Kombi (Mazda carsharing) für 24H ausgeliehen. Dann als ich wenden wollte bin ich ausversehen beim Rückwärtsfahren leicht gegen einen Baum gefahren. Der schaden ist nicht gross ( kleine delle mit kleinen wenigen Kratzern am radkasten, wenige Kratzer kotflügel). Ich habe sofort bei flinkster angerufen und den Schaden gemeldet, doch die Polizei habe uh nicht informiert was ich laut flinkster Mitarbeiter auch nicht musste. Es sind nun 5 tage vergangen und meiner versicherung habe ich den Schaden nicht gemeldet da es nur ein kleiner schaden ist und ihn lieber aus eigener Tasche zahlen würde. Meine Frage ist MUSS ich meiner versicherung das erzählen, oder ist es mir frei überlassen ob ich selber zahle, denn ich bin ja eindeutig schuldig? ABER nachdem das passiert ist und ich den Wagen wieder abgestellt hatte habe ich mir so Sorgen gemacht das ich mich im Internet viel durchgelesen habe, und bin auf die AGBS von flinkster wie auch von mazda carsharing gelandet, und laut diesen AGBS hätte ich diesen Wagen garnicht fahren dürfen denn ich hätte 1 Jahr meinen Führerschein haben müssen und/ oder 25 Jahre alt sein müssen, trotzdem konnte ich den Wagen buchen, und das LEGAL, denn ich musste eine videoidentifizierung mit einer live echten Person durchführen indem ich meinen Führerschein gezeigt habe und die Dame sich alles dokumentiert hat, außerdem habe ich das Datum schriftlich ebenfalls abgegeben wann ich bestanden habe. Die hätten mir das Auto also doch gsrnicht vermieten dürfen, wie wird das nun ablaufen bitte um dringende Hilfe mache mir voll den Kopf..

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