Hallo Leute, 

ich bin seit 2016 in Ausbildung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen im Außendienst tätig. In den fast letzten 3 Jahren habe ich dementsprechend Provision für abgeschlossene Versicherungen erhalten. Nun werde ich das Unternehmen demnächst verlassen. Da ich eine Menge an Rentenversicherungsverträgen verkauft habe, stand mir ja eine Provision zu (65% i. H. v. von 12. Monatsbeiträgen). Jetzt wurde mir gesagt das ich eine Stornohaftung von 10 Jahren habe.

Meine Frage dazu ist: Sind nach §49 VAG nicht 5 Jahre Storno vorgesehen? 10 Jahre zulässig? Und muss ich auch für Storno haften obwohl ich Azubi war? Schließlich bin ich ja dann nicht mehr bei dem Unternehmen. Übrigens im Ausbildungsvertrag steht nichts drin.