Kann mir die Polizei weiterhelfen, wenn jemand mich mit meinen Fotos bedroht?

Ich hatte jemandem im Internet kennengelernt, der nicht in Deutschland lebt. Nach einiger Zeit als wir normale Fotos ausgetauscht hatten, habe ich mich in ihn verliebt, er behauptete es von sich auch so. Er schickte mir einige Nacktbilder ohne Gesicht und behauptete es seien seine und bat mich auch um meine Nacktbilder. Ich vertraute ihm und schickte 2 Bilder von mir. Nach und nach wollte er immer mehr und immer wenn wir miteinander redeten, wollte er sowas wie Telefonsex. Über Facebook habe ich dann herausgefunden, dass er ein verheirateter Mann ist und ein Kind hat. Ich lehnte dann alles ab darauf hin bedrohte er mir, dass er Nacktfotos von mir habe und einige Sprachaufnahmen, die er ins Internet stellen werde. Ich schickte ihm Nachricht er soll damit aufhören. Er meinte ich könnte nie seine Identität erfahren und er wird meine Fotos auf Youtube und anderswo hochladen. Aus Angst konnte ich dies niemandem erzählen, also blockierte ich ihn. Nach einem Jahr meldete er sich wieder bei mir und schickte mir seine richtigen Bilder mit seinem Gesicht und Videos, damit ich ihn glaube. Ich wusste, dass er noch meine Daten hat, so speicherte ich auch seine Videos und Fotos und Sprachaufnahmen, damit ich auch seine habe und er mir nicht drohen könnte. Ich habe ihn geben meine Daten zu löschen, er machte es aber nicht. Dann habe ich versucht seine Freunde zu kontaktieren, damit sie ihn dazu bringen könnten meine Daten zu löschen. Sie haben mir nicht geglaubt und wollten Beweise. Also schickte ich einige seiner Bilder damit sie mir glaubten. Dies bekam er raus und droht mich. Ich habe auch letztens ein FB Profile mit meinem Namen und meinen Fotos gefunden, meldete dies aber sofort. Ich weiss ich habe vieles Falsch gemacht, aber ich kann es mit niemandem teilen, auch nicht meinen Eltern, weil ich Angst habe. Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll. Ich wollte zur Polizei und alles erzählen, brauche aber einen Rat.

Internet, Nacktbilder, Veröffentlichung
SP, EP, LP, ab wann ist was was?

Tonträger von Bands werden heutzutage meist nur noch auf CDs und manchmal auch noch auf LPs veröffentlicht. Sie nennen sich "Album" und enthalten nur Audio und manchmal auch ein oder sogar mehr Videos, eventuell sogar eine kleine Software zum Abspielen von Bonusmaterial auf einem Computer. Sie enthalten neue Titel, die im Studio aufgenommen wurden (Studioalbum), alte und eventuell auch neue Titel die auf einem oder mehreren Konzerten aufgenommen wurden (Livealbum) oder mehrere alte, eventuell einige neue Titel die im Studio und eventuell auch teilweise auf Konzerten aufgenommen wurden (Livealbum). Bevor so ein Album, meist mit 10 bis 25 Liedern bestückt, heraus kommt, wird meistens erst eine Singleauskopplung veröffentlicht. Ein, ganz selten sogar mehrere, Titel von dem Album und meist einige wenige Stücke, die mit dem Album aufgenommen wurden, aber nicht auf das Album kommen, weil sie nicht gut genug sind, oder das Album zu groß würde, und eventuell noch ein Video, welches als Audiospur den Song hat, welches auch auf dem Album ist. Dieser Titel nennt sich "Titeltrack", das Video ist das "Musikvideo" und die übrigen Titel nennen sich "B-Seiten". Auch nach der Erscheinung der Albums erscheinen meist noch mehr sogenannte "Singles", die ebenso aufgebaut sind. Nur manchmal heißen sie "Single" und manchmal "EP". Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es da die "Short Play"-Alben (SP), die "Enhanced Play"-Alben (EP) und die "Long Play"-Alben (LP). Die normalen Alben sind meist LPs und Singles sind manchmal SPs und manchmal EPs. Und jetzt meine Frage: Wie setzt man fest, ob ein Tonträger Single, EP oder LP ist. Wird das an der Anzahl der Tracks oder der Laufspiel-Länge festgelegt, oder ist das reine Schätzung?

Danke im Vorraus für alle Antworten, Blubberlutsch!

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