SP, EP, LP, ab wann ist was was?

Tonträger von Bands werden heutzutage meist nur noch auf CDs und manchmal auch noch auf LPs veröffentlicht. Sie nennen sich "Album" und enthalten nur Audio und manchmal auch ein oder sogar mehr Videos, eventuell sogar eine kleine Software zum Abspielen von Bonusmaterial auf einem Computer. Sie enthalten neue Titel, die im Studio aufgenommen wurden (Studioalbum), alte und eventuell auch neue Titel die auf einem oder mehreren Konzerten aufgenommen wurden (Livealbum) oder mehrere alte, eventuell einige neue Titel die im Studio und eventuell auch teilweise auf Konzerten aufgenommen wurden (Livealbum). Bevor so ein Album, meist mit 10 bis 25 Liedern bestückt, heraus kommt, wird meistens erst eine Singleauskopplung veröffentlicht. Ein, ganz selten sogar mehrere, Titel von dem Album und meist einige wenige Stücke, die mit dem Album aufgenommen wurden, aber nicht auf das Album kommen, weil sie nicht gut genug sind, oder das Album zu groß würde, und eventuell noch ein Video, welches als Audiospur den Song hat, welches auch auf dem Album ist. Dieser Titel nennt sich "Titeltrack", das Video ist das "Musikvideo" und die übrigen Titel nennen sich "B-Seiten". Auch nach der Erscheinung der Albums erscheinen meist noch mehr sogenannte "Singles", die ebenso aufgebaut sind. Nur manchmal heißen sie "Single" und manchmal "EP". Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es da die "Short Play"-Alben (SP), die "Enhanced Play"-Alben (EP) und die "Long Play"-Alben (LP). Die normalen Alben sind meist LPs und Singles sind manchmal SPs und manchmal EPs. Und jetzt meine Frage: Wie setzt man fest, ob ein Tonträger Single, EP oder LP ist. Wird das an der Anzahl der Tracks oder der Laufspiel-Länge festgelegt, oder ist das reine Schätzung?

Danke im Vorraus für alle Antworten, Blubberlutsch!

CD, Single, ep, Länge, LP, sp, Veröffentlichung, Vinyl, Track
Gibt es Bücher, die weniger als 70-100 Jahre alt sind und auf deren Basis man eine eigene Geschichte schreiben und diese für Geld verkaufen darf?

Auf Büchern liegt normalerweise auch noch nach dem Tod des Autors ein Urheberrecht von mindestens 70 Jahren. Deshalb man nicht einfach eine Nacherzählung, Fanfiction oder sehr ähnliche Geschichten schreiben und als unabhängiges eigenes Werk verkaufen darf.

Bei Bücher wie Faust, deren Autoren schon 200 Jahre tot sind, ist das veröffentlichen eines Buch, das auf ihnen aufbaut oder an ihnen angelehnt ist, wahrscheinlich kein Problem. Jedoch bin ich mir auch nicht sicher ob man auf Basis solcher Bücher ein Neues veröffentlichen könnte, das jemand lesen möchte.

Darum die Frage, ob es Bücher gibt, die noch nicht so alt sind, auf denen jedoch nie ein Urheberrecht oder ähnliches lag, oder bei denen der Autor/die Autorin gesagt hat, dass man sie gerne als Basis für eigene Werke benutzen darf, ohne jemals mit Konsequenzen rechnen zu brauchen. Das man also einen unwichtigen Nebencharakter (tritt nur einmal kurz auf und man weiß nicht viel über ihn) als Hauptfigur, die selbe Welt/Universum, die selbe Technik oder anderes ähnliches nutzen darf, solange die Geschichten sonst nichts gemeinsam haben.

Dass man problemlos Fanfictions im Internet veröffentlichen darf, ohne vorher den Autor zu fragen, solange man das gratis tut und sie richtig kennzeichnet, weiß ich (oder sind auch hier nicht alle Werke ganz legal?). Ich meine in meiner Frage jedoch den Fall, dass man mit der Geschichte auch Geld verdienen will.

Buch, Kreativität, Urheberrecht, Autor, Bücher schreiben, Fanfiction, Literatur, Veröffentlichung, Urheberrechtsverletzung, Wattpad
Unter dem Künstlernamen alles unterschreiben bzw. abschließen?

Also hier der Fall:

Der Künstler K hat sich einen Künstlernamen ausgedacht und diesen auch in seinen Pass eintragen lassen. Der Künstlername heißt: Franz Mustermann. Der Künstler K hat sich jetzt eine Internetseite eröffnet, wo er sowohl seine Bücher, als auch seine Musik-CDs zum Verkauf im Eigen-Vertrieb anbietet.

Da der Künstler K überall nur mit seinem Künstlernamen erscheinen möchte stellt sich jetzt aus der rechtlichen Sicht folgende Fragen:

  1. Kann der Künstler K im Impressum seiner Internet-Seite seinen Künstlernamen als Personenname Angeben, wenn er auch an seinem Postkasten den Künstlernamen Angebracht hat? (Durch die Anbringung seines Namen am Postkasten könnten ja von der Post theoretisch eingehende Briefe zugestellt werden.)

  2. Da er im eigen Vertrieb verkauft, möchte er auch ein Bankkonto unter seinem Künstlernamen führen, um auch beim Bestellvorgang weiterhin unter seinem Künstlernamen zu Handeln.

Kann er ein Konto unter diesem Namen führen? Oder kann er zusätzlich zu seinem normalen Namen seine Bank auffordern auch Geldeingänge unter dem Künstlernamen entgegen zu nehmen?

  1. Kann der Künstler weiterhin andere Verträge z. B. Domain-Registrierungen unter seinem Künstlernamen tätigen.

Da hier ins besondere von Amphibium ein wirklich guter Beitrag erschienen ist, lade ich Sie herzlich ein, an unserer Diskussionsrunde teilzunehmen.

Ich bedanke mich schon mal herzlich im voraus bei den den Profis für die tollen Tipps.

freundliche Grüße ... mehr auf http://w-w-w.ms/a461t2

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