Warum habe ich Angst, Geld auszugeben?

Hey zusammen,

Ich habe ein Problem, was mich zur Zeit sehr stört. Ich bin weiblich 19 und lebe alleine in einer Wohnung. Was mir sehr schwer fällt, ist egal für was, das Geld auszugeben. Weder für neue Kleider noch für Schampoo noch für Nahrungsmittel. Klar kauf ich mir Nahrung, aber eben nicht so viel. Dazu kommt halt noch, das ich Magersüchtig bin und es falsch ist, wenn ich beim Essen spare.

Wenn ich zurück denke an meine Kindheit und meine Jugend, dann hat es mir auch immer sehr schwer getan, das Geld auszugeben. Mich interessierte damals das Geld nicht und ich hatte keinen Grund für etwas zu sparren ich tat das Geld einfach in die Kasse was ich beim Babysitten oder Geburtstagen bekommen habe.

Auch im Urlaub kriegten meine Geschwister und ich immer um die 100€ mit denen wir uns kaufen durften, was wir wollten, ich hatte am schluss immer mehr übrig als meine Geschwister, ich habe immer einmal mehr darüber nachgedacht ob ich mir das kaufen sollte oder nicht.

Geizig war ich jedoch nie, ich habe meinen Freunden auch mal ein Getränk bezahlt.

Ich hatte auch nicht eltern, die mir alles kauften, was ich wollte. Ein Nein musste ich akzeptieren.

Die Miete und all das wird mir Bezahlt, sodass ich einfach noch das Geld bekomme, was ich für mich zum Leben brauche und auch mein Handyabo, bus und bahn usw. bezahlen kann. Ich habe immer das Gefühl ich muss etwas sparren. Es sollte mehr als 100 Franken sein so mit 200-400 bin ich zufrieden. Allerdings spare ich mir so oder so auf einem anderen konto Monatlich ca 250.- ein was der Rest ist von meiner Miete und Strom usw.

Naja ich versteh nicht warum ich mir so viel Druck und Sorge um das Geld mache, ich war noch nie knapp bei kasse, ich habe einen Vater der wohlhabend ist, also im Notfall könnte ich ihn schon um Hilfe bitten, aber warum dann immer noch diese Angst?

Meine Psychologin meinte, ich solle mir mal etwas Gedanken darüber machen, welche ich mir grade mache, aber ich komme auf keine idee. Habt ihr vielleicht eine Vermutung was es sein könnte, was ihr hier so raus lesen könnt?

Leben, Miete, Geld, Angst, Unterhalt, Kosten, Psychologie, Lohn, Psyche, Vermögen
Habe zwei Fragen zum drohenden Hartz 4 Bezug. Geld und Auto vorher in "Sicherheit" bringen?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen. 1. Zur Zeit beziehe ich (ledig und allein lebend) ALG 1. Im schlimmsten Fall beziehe ich ab Mitte März 2016 Hartz IV. Zu dem Zeitpunkt wäre ich 41 Jahre alt. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre mein Schonvermögen 41x150 Euro = 6150,- Euro + 750,- Euro (Freibetrag für notwendige Anschaffungen) also insgesamt 6900,- Euro. Zur zeit habe ich noch 10.200 Euro auf meinem Sparbuch. Wird der Vermögensstand dann auch erst wirklich am Tag der Antragstellung berücksichtigt oder sollte ich bereits jetzt schon 3300,- Euro bar abheben ? Das Sparbuch ist ein Direktbank Sparbuch, alle Ein und Auszahlungen laufen über mein Girokonto und ich hab gelesen das das Amt bei Antragsstellung die Kontoauszüge der letzten 6 Monate anfordern kann. Oder ist das egal wenn die die Umbuchung und anschließende Barabhebung auf den Kontoauszügen sehen ? Weiß ja nicht ob die dann nachgewiesen haben wollen wo das Geld hin ist. 2. Man darf ja einen PKW mit einem Wert von ca. 7500,- Euro besitzen. Mein Wagen hat, Stand heute, einen ca. Verkaufspreis von 12.400,- Euro, also wäre er auch im März 2016 noch weit über den 7500,- Euro. Reicht es den Wagen auf jemand anderen anzumelden und die Versicherung weiter über mich laufen zu lassen oder muss auch die Versicherung auf meinen Namen beendet werden? Und zu welchem Zeitpunkt? Reicht theoretisch auch 1 Monat vor Antragsstellung ? Sorry das ich so dumm frage, aber bisher hatte ich mit sowas noch nie was zu tun. Danke schon einmal für Eure Antworten.

ALG, ALG II, ARGE, Hartz IV, Schonvermögen, Vermögen, Sparguthaben
WBS - Werd ich jetzt verklagt, wegen einem Missverständnis?

Ich habe gerade total Angst, dass ich was falsch gemacht habe und jetzt ne Klage wegen Betrug auf mich zukommt, weil ich was falsch verstanden habe. :( Hilfe!!! Es ist so:

Ich bin bald Azubi und such ne Wohnung. Ich habe eine Wohnung in einer Genossenschaft gefunden, allerdings braucht man dafür einen WBS. Soweit ich weiß, bekommt man den, wenn man ein Jahreseinkommen von unter ~18.000€ im Jahr hat. Ich verdiene in der Ausbildung ca. 650€ netto + Kindergeld, welches ja nicht angerechnet werden darf. Ich war bei der Behörde, um diesen Antrag auszufüllen. Allerdings wurde ich da auch gefragt, ob ich irgendwie Sparanlagen oder so habe. Da war ich kurz irritiert, weil ich nicht wusste, dass das angerechnet wird? Zählt das zu Einkommen? Weil es ist so: Mein Vater hatte über Jahre hinweg jeweils einen kleinen Betrag von dem monatlichen Kindergeld gesammelt, damit ich das für den Umzug zur Verfügung habe. Weil ohne könnte ich gar nicht umziehen. Man muss ja Kaution bezahlen, Miete, NK usw. Und vieles von dem Geld ist dann auch dafür bald weg. Mein Vater hat nicht das Geld, um für all das von seinem Einkommen monatlich aufzukommen und der Umzug ist notwendig für die Ausbildung. Dann habe ich dort bei der Behörde gefragt, ob sie mein Geld auf dem Konto meinen (dort ist jenes Geld drauf) und es hieß nein, nur irgendwie Sparanlagen, welches verzinst wird? Wird Geld auf dem normalen Konto verzinst? Ich habe dann nein gesagt...

War das jetzt falsch? :( Mir geht es um Gottes Willen nicht darum, zu betrügen... :l Falls das jetzt falsch war, habe ich die Frau echt missverstanden... Habe gerade nur große Angst, dass dann ne Klage kommt, weil ich falsche Angaben gemacht habe. ;(

Wohnung, Miete, Ausbildung, Einkommen, Vermögen, wbs, Wohnberechtigungsschein
Niederlassungserlaubnis §28 Abs.2 entziehen

Guten Tag, ich habe für 6 Jahren mit einer Frau nicht aus EU Ländern geheiratet. Seit 2013 hat sie Niederlassungserlaubnis (§28 Abs. 2). Bisher hat sie nicht in Deutschland gearbeitet und auch in kein Ausbildung Teilgenohmen. Sie ist vom Beruf Krankenschwester und in Ihrer Heimat hat einiges Jahr gearbeitet, aber wollte in Deutschland nicht in Ihrer Beruf weiter arbeiten (Ihr Zeugnis ist hier nicht anerkannt. Sie muss noch eine Prüfung ablegen aber möchte sie nicht.). Ich bin eingebürgerter Deutscher und Leiste Ihre unterhat und wie beziehen keine Staatlichen Hilfen. Wir haben keine gemeinsamer Kinder.

Ich habe eine Eigentumswohnung die vor der Eheschließung gekauft habe und ist Kreditfrei. Ich habe raus bekommen, sie möchte sich von mir trennen, von mir Unterhaltsgeld beziehen, sich hier angemeldet lassen aber in Ihr Heimat wohnen und jedes Jahr wegen Aufenthaltsschutz, Geld und Vergnügung hierher kommen und wieder in Heimat zurückkehren (Natürlich ich kann es nicht nachweisen wenn Sie auszieht).

Die Fragen: 1. Nach der Trennung oder die Scheidung, kann Sie Ehre Niederlassungserlaubnis weiter behalten ohne arbeiten zu müssen? 2. Werde ich ihr Unterhaltsgeld bezahlen müssen, wenn ja, wie Lange? Vor der Scheidung und Nach der Scheidung? 3. Wie ist mit der Wohnung wenn Sie auszieht und ich drin wohne? 4. Kann Sie von meiner Wohnung was abbekommen? 5. Was passiert mit meinen Vermögen, vor der Eheschließung die ich gehabt habe und mit der Kontoauszüge nachweisen kann? 6. Kann Ich zum Ordnungsamt gehen und die Situation schildern und Ihre Niederlassungserlaubnis entzogen lassen, dass Sie nach der Trennung ohne zu arbeiten mich nicht zu Kasse bitten kann (Sie ist gesund und viel junger)? 7. Nach ein paar Jahren wenn ich ins Rente gehe bekommt sie von meiner Rente was?

Ich fühle mich total ausgenutzt und brauche dringend Hilfe und bin dafür im Voraus Sehr dankbar. Javid

Unterhalt, Scheidung, Niederlassungserlaubnis, Vermögen
Fühle mich wie seine Mutter nicht seine Freundin

Ich bin jetzt seid fünf Jahren mit meinem Freund zusammen und es steht außer Frage das ich ihn wirklich liebe. Wir haben uns in der 10 Klasse kennengelernt. Kurz vor den Abiprüfungen ist sein Vater verstorben. Also hat er seine Klausuren nicht mehr weiter geschrieben und somit auch kein Abi bekommen. Man muss dazu sagen das sein Vater er sehr vermögender Mann war und seinem Sohn als Einzelkind alles vererbt hat. Das erste halbe Jahr nach den Prüfungen sind wir viel gereist haben es uns wirklich gut gehen lassen, aber jetzt 3 Jahre später wohnen wir mittlerweile schon geschlagene 10 Monate in einem Hotel. Okay zugegeben es ist ein tolles Hotel. Aber ich stehe jeden Morgen auf um zur Uni zu fahren auch zugegeben mit einem Auto das er mir gekauft hat. Aber ich mache meinen Weg. Ich studiere versuche mich außerschulische zu engagieren kümmere mich um meine Familie lerne etc. mein Freund aber hängt den ganzen Tag vor der PlayStation fliegt alle 2 Wochen am liebsten in dem Urlaub lässt sich vom Zimmerservice bedienen geht mit seinem Kumpels regelmäßig saufen macht nichts aus sich nicht mal seinen Führerschein hat er gemacht. Lieber lässt er sich von Taxis oder wenn er angeben will von Limousinen kutschieren. Ich versuche wirklich auf ihn einzureden das er etwas lernen soll einen Beruf ausüben soll auch wenn er das Geld nicht braucht. Aber er blockt ab. Ich räume ständig hinter ihm her. Manchmal trägt er wochenlang keine Hose und findet das auch noch total lustig. Natürlich gebe ich zu ja ich lebe auch von seinem Geld ich hab das Glück und muss während des Studiums nicht arbeiten ein wirkliches Privileg. Aber ich finde wir könnten uns doch wenigstens eine normale Wohnung suchen. Er wollte sich auch schon mit mir Verloben aber ich weiß nicht ob ih das wirklich will weil ich langsam das Gefühl habe ich bin mit einem 16 Jährigen zusammen.

Liebe, Zukunft, Geld, Freunde, Beziehung, Verlobung, Vermögen
Betreuungsmissbrauch,

Betreuungsbetrug: Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig stellt bei, offensichtlichem Betrug, Verfahren ein. Was kann ich jetzt tun? Ich habe nicht das Geld um einen teuren Anwalt und Prozesskosten zu tragen. Im Internet bieten diverse Anwälte ihre Beratungshilfe für mindest 226,- € an, damit ist mir nicht geholfen, dazu ist dieser „Fall“ zu Komplex. Die Generalstaatsanwaltschaft behauptet es wurde alles überprüft, hiermit will man das von mir mit einer Betrugsanzeige belastete Betreuungsgericht in Einbeck deren Angestellten und Betreuer schützen. Die zu Betreuende war 90 Jahre alt, blind und Demenzkrank und lebte mit ihrem Lebensgefährten im eigenen Haus bei Einbeck. Die ersten entscheidenden Nachlässigkeiten vom Bertreuungsgericht, begannen schon mit der anerkannten gefälschten Vollmacht von der Schwiegertochter und deren Tochter. Diese ersten Betreuerinnen bedienten sich, mit der gerichtlich bestätigten Totalvollmacht, von den Konten meiner Mutter, sie brauchten auch keine Nachweise oder Vermögensaufstellungen abgeben. Als die Betreuerinnen, nach zwei Monaten, meine Mutter in ein Altersheim eingewiesen hatten, räumten sie alle Wertsachen aus dem Haus. Als dann nichts mehr zu "holen" war gaben sie die Betreuung ab. Danach wurde von Richterin am Amtsgericht der Berufsbetreuer und Bilanzbuchhalter eingesetzt. Dieser ist Berufsbetreuer, er räumte alle Konten, mit Buchungen die nur schwer durchschaubar sind, leer und verkaufte das Haus ohne finanzielle Notwendigkeit und ohne mein Wissen. Meine Mutter hatte fünf Konten auf den, vor den Betreuern je ca. 20.000,- € waren. meine Mutter hätte im Heim nur 534,-€ /mtl. zuzahlen müssen und lebte, bis zu ihrem Tod im Febr. 2013, nur 36 Monate im Heim. Das Haus verkaufte Berufsbetreuer, weit unter Wert, für 72.000,- €. Die Gerichtsangestellten unterschrieben jede Handlung und Buchung des Betreuers ohne Prüfung. In der Schlussvermögensmeldung, Todesstichtag, gab der Betreuer dem Nachlassgericht ein Restguthaben von 39.477,59 € an, für das ich Steuern und Gebühren zahlen musste. Dies Geld hatte er aber irgendwie verschwinden lassen. Auf meine Anfrage, sagte Berufsbetreuer beim Landgericht, er habe sich verrechnet, es sind nur noch 24.200,- € Restguthaben. aber auch die sind verschwunden. Aus dem gesamten Vermögen meiner Mutter, ich bin Alleinerbe, blieb mir noch 960,- € von einem Sparkonto meiner Mutter, das auch geräumt war. Es wurde von der Staatsanwaltschaft, oder dem zuständigen Betreuungsgericht in Einbeck, keine Konten überprüft, dies wurde mir von der Bank mitgeteilt.

Finanzen, Geld, Heim, Buchung, Vermögen

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