Stromnachzahlung - Strom soll abgestellt werden. Was kann man als Untermieter tun?

Hallo ihr lieben,

Vor ab ein paar Informationen:

Wir wohnen in einer WG. Der Hauptmieter hat Insolvenz angemeldet, schon vor Monaten, zumindest sagt er das. Wir zahlen die hälfte der Miete + ein Teil der Nebenkosten, so wie es vorher in unserem Untermietvertrag festgelegt wurde.

Der Hauptmieter trägt also auch noch die Hälfte der Kosten. Leider ist er aber nur alle 2-3 Woche mal 15-30 Minuten da und meistens dann, wenn man selbst nicht daheim ist.

Nun kam er mit der Information, das es eine Stromnachzahlung gibt. Diese muss bezahlt werden, sonst wird der Strom abgestellt. Verstehe ich. Ist auch das geringste Problem, wenn es tatsächlich so ist.

Ich habe jetzt ein paar Fragen:

Normal werden solche schreiben doch per Post geschickt oder? Wie kann er davon wissen, wenn seine Post hier her kommt und ich zu 100% sagen kann, dass er keinen dieser Briefe gesehen hat? Wie weiß er also von der Nachzahlung?

Ich meine ich werde ihm nicht ohne etwas schriftliche gesehen zu haben, Geld überweisen. Natürlich möchte ich die Nachzahlung einsehen.

Was kann ich jedoch als Untermieter machen? Wenn der Stromanbieter, den strom abstellen will? Gibt es eine Möglichkeit mit dem Stromanbieter in Kontakt zu treten und eine Lösung mit ihm zu finden, auch als Untermieter? Reicht da der Untermietvertrag?

Würden wir an den Punkt kommen, dass der Strom über den Hauptmieter abgestellt würde, könnten wir als Untermieter einen eigenen Stromanbieter wählen ohne seine Kosten tragen zu müssen?

Wenn wir als Untermieter, zu den Hauptmietern werden würden. Müssten wir seine Schulden übernehmen oder gibt es einen Weg, ohne seine Schulden zu tragen? Immerhin wissen wir ja selber auch nicht, wie viel Geldschulden er hat und wollen nicht für seinen Mist Bürgen...

Danke ihr lieben

Schulden, Strom, Mietvertrag, Mahnung, Nachzahlung, Hauptmieter, Untermieter
Ist eine Untervermietung in einer WG illegal, wenn der Mitbewohner nicht zustimmen kann weil er erst danach einzieht und noch nicht feststeht?

Hallo miteinander, Ich wohne in einer WG zusammen mit einem Mitbewohner in einem Studentenwohnheim. Ich bin nächstes Semester im Ausland und wollte vom 1.10 bis 30.11 einen Untermieter in mein Zimmer. Ich habe auch schon einen solchen gefunden und frage deshalb bei der Studentenverwaltung (Vermieter) nach ob ich diesen als Untermieter nehmen kann. Mein Mitbewohner zieht am 30.09 aus. Zum 01.10. Wird dann ein neuer Student einziehen, der aber jetzt noch nicht feststeht. Die Studentenverwaltung sagt mir jetzt aber dass ich das Zimmer nicht untervermieten kann weil der neue Mitbewohner (DER NOCH GARNICHT FESTSTEHT) nicht zu der Untervermietung zugestimmt hat.

Zitat Studentenverwaltung:

"Ihr Mitbewohner muss sein Einverständnis schriftlich formlos erklären. Da ihr Mitbewohner aber zum 30.09.2016 auszieht und der neue Mieter noch nicht feststeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt einer Untervermietung nicht zugestimmt werden. Wir stimmen zu einer Untervermietung jedoch nicht zu ohne Genehmigung Ihres Bewohners, denn dies wäre eine illegale Untervermietung, die Folgen haben würde."

Das kann doch nicht sein oder? Das muss doch trotzdem gehen? Wäre das denn wirklich illegal?

Bitte um Hilfe und vielen Dank im Voraus.

LG M.

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mitbewohner, Untermieter, Zwischenmiete
Darf der Vermieter die reparierte Wohnungstür ausbauen?

Untermieter, der 2 Monate (01.08. - 01.10.) in meiner Wohnung gewohnt hat (per Untermietvertrag) hat in der letzten Woche die Tür aufbrechen müssen (andere Story xD) Bei Ende der Untermietzeit haben wir ein Übergabe-Dokument formuliert und unterschrieben und ein Schadensprotokoll erstellt und der Untermieter hat sich dann über Handwerker informiert.

Ich habe dann meine Vermieterin unterrichtet und diese meinte dass dies sich als nicht so einfach herausstellen würde da die Türen spezielle farben innen und außen haben sollen und sie sich dann praktisch dazwischengeschaltet hat und mit der Hausverwaltung das ausdiskutiert hat.

Sie hat daraufhin einen ihr bereits bekannten Handwerker engagiert. Die neue Tür hat übelst lang auf sich warten lassen aber am ende kam sie dann doch.

Dann bekam ich von ihr ein Schreiben, ich solle "685,- für den entstandenen Aufwand" per Überweisung 01.12. mit der gewohnten Miete zahlen. (???Ich kann mich auch nciht mehr erinnern wann aber sie meinte dass sie vom Untermieter nix wissen wolle und die Zahlung über mich machen will.???)

Naja weiter im Text :p

Ich hab mit dem Handwerker und mit der Vermieterin telefoniert denn der Untermieter wollte eine Rechnung sehen frei nach "keine Buchung ohne Beleg!". Und beide wollten mir keine Auskunft darüber erteilen, dann hab ich dem Untermieter geben sich mit beiden auseinander zu setzen und dieser ist auch nicht weiter gekommen.

Nun will die Vermieterin zum 16.12. die Tür ausbauen lassen.


An der Zahlungsmoral meines Untermieters hapert es nicht. Der will nur sehen wofür er diesen Löwenbetrag zahlen soll.

deshalb stellen sich mir nur folgende Fragen:

a) darf die gute Dame mir die Tür da rausbauen?

b) wenn JA? muss sie dann für Ersatz sorgen?

c) wenn Nein? wie lange kann die da noch hängen?

d)ist überhaupt diese einwöchige frist zulässig?

e)schalte ich die polizei ein wenn die vor meiner tür steht und diese ausbauen will?

f)wie soll ich nun weiter reagieren? (Im Bezug auf die Vermiterin und den Handwerker ...da läuft ja son steuerrechtlich fragwürdiges ding)

PS: Der Untermieter sucht bereits nach einen neuen Handwerker.


Vielen lieben dark schonmal im Voraus.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Untermiete, Untermieter
Untermieter räumt Zimmer nicht aus. Was tun ohne viel Kosten zu erzeugen?

Es tut mir leid. Sehr viel Text, aber ich wollte so genau wie möglich sein!

Ich habe untervermietet. Der Untermieter hat mir sehr viele Probleme gemacht. Nach jetzt ca. 1 Jahr hatte ich aufgrund eines Haufens neuer Probleme die Nase voll und habe das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt.

Nach ca. 1,5 Monaten ist der Untermieter (vermutlich aufgrund Drogenkonsum) total ausgerastet, beleidigt und und und. Es fielen viele Wörter und ich hab gesagt, dass er umgehend abhauen soll. Diesen Abend passierte nix mehr. Am nächsten Tag (Sonntag) in der Früh ist er lautstark in der Wohnung rumgegangen und ist irgendwann gegangen. Als ich mir dann Brötchen holen wollte sah ich, dass alle Schlüssel (Haupschlüsselbund/Ersatzschlüssel/Garagen-/Briefkasten-/Autoschlüssel) weg waren. Darunter 2 Schlüssel von meinem Arbeitsauto. Dies hab ich umgehend angezeigt, mir wurde ein neues Schloss für die Haustüre gebracht das ich dann aufbohren musste zum tauschen. Als er dann am Montag in der Früh 4 Uhr wieder in die Wohnung wollte, hab ich, da er mir die Schlüssel nicht wiedergab, eine sofortige Kündigung (war schon vorbereitet) ausgehändigt. Auf der Kündigung habe ich ihm bis Ende September Zeit gegeben seine Sachen zu holen. Dies ist bis jetzt noch nicht passiert.

Da er Untermieter ist, wurde durch den Diebstahl das Vertrauen komplett zerstört, darum ist, falls ich das richtig gelesen habe, mein Handeln (sofortiger Rausschmiss) rechtens. Zusätzlich sind ein Haufen Kosten wegen Schlösserumbau und co enstanden.

Was sollte mein nächster Schritt sein?

Kündigung, Mietrecht, Untermieter
Ärger mit Mitbewohner, Katze schmeißt Fernseher um (Haftpflichtversicherung)

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem, welches mich in letzter Zeit ziemlich belastet.

Ich betreibe seit ca. 8 Jahren eine kleine Wohngemeinschaft (3 Zimmer, 80m² und bin Hauptmieter), weil es einfach angenehmer ist nicht alleine zu wohnen und sich natürlich auch die Miete teilt. Seit ~2 Jahren bereichern auch 2 Kittis den "Hausrat".

Ich versuche darauf zu achten, dass die Mitbewohner eine soziale Ader haben und auch mit Tieren klar kommen, was bis jetzt auch immer ziemlich gut lief.

Dem letzten Untermieter habe ich den Schlüssel schon vorher mitgegeben, weil ich zu Monatsbeginn beruflich unterwegs war. Er stimmte zu, dass er sich um die Katzen kümmere und damit schon klar kommt.

Am 2. Tag, teilte er mir mit, dass er mittlerweile eingezogen sei und der Kater seinen Fernseher umgeschmissen hätte, welcher jetzt einen Totalschaden hat (NP 1500€), seine Freundin mit der er seit einem Monat zusammen ist sei Zeugin. Inwieweit dass jetzt stimmt, sei einmal dahingestellt. Fakt ist, er will, dass ich jetzt für den Schaden den meine Katzen angerichtet haben aufkomme. Ich bot ihm an, die Hälfte des Marktwertes(350€) zu übernehmen. Da ich keine Haftpflichtversicherung habe, ihm die Miete über die nächsten 9 Monate dementsprechend vergünstige (solange macht er noch Referendariat). Den TV bekommt man für knapp 650€ bei Amazon mit einem Jahr Garantie, vom Alter und Wert her, seinem entsprechend. Er zeigte sich nicht bereit und kam mir mit dem Vorschlag eine Versicherung abzuschließen und diese dann in einem halben Jahr in Anspruch zu nehmen. Ich lasse es mir durch den Kopf gehen, erwiderte ich ihm. Da ich ein ungutes Gefühl dabei hatte und auch der Meinung bin, dass man ein derartiges Gerät nicht auf ein wackliges Drahtgestell stellt - kam ich ihm noch einmal mit dem Vorschlag, dass er auch Verantwortung zu tragen hätte - sieht er anders.

Ich kündigte ihm Fristgerecht, da er auch seine Miete nicht bezahlt. Die Kündigung unterschreibt er nicht und bleibt jetzt solange bis sein Fernseher abbezahlt ist. Da er anfangs mit Anzeige und vor Gericht klären kam, machte ich ihn darauf Aufmerksam es dann eben so zu klären und nicht mit "erpresserischen" Mitteln (obwohl ich von Gerichten/Anwalt, absolut nicht viel halte).

Dieser Mensch bringt mich wirklich zur Weißglut, zumal er hier zu top Konditionen wohnt, gut 25% unter dem Mietsdurchschnitt dieser Region, da ich keinen Gewinn durch Mitmieter machen will und in der Regel eher die finanziell "benachteiligten" als Mitbewohner hatte.

Was sagt ihr dazu, oder könnt mir anraten. Am liebsten würd ich ja sein Zeug vor die Tür stellen…was ja nun auch nicht die feine Art ist…nur meine Miete muss ich eben auch bezahlen.

Katze, Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Schaden, WG, Wohngemeinschaft, Untermieter
Betrüger falle Wohnung gemietet von der falschen Person

Hey ich hab ein Riesen großes Problem , ich frage auch nur um meine Aufregung zu beruhigen (Anwalt schon eingeschaltet) .... Ich habe in Hamburg von privat eine Wohnung gefunden und sie direkt bekommen das war Ende Juni ca , ich habe ein Hamburger miet Vertrag bekommen und hab eine Kaution mit Rechnung Bar hinter legt , und die ersten beiden Monats mieten bis August gleich mit bezahlt ..... Jetzt habe ich den Herren der sie mir vermietet hat nicht mehr erreicht , und die Post mal geöffnet die noch im Brief Kästen an ihn angekommen ist , da liegen vom Gericht Räumungsklagen .... Ich habe bei dem zuständigen Anwalt der Verwaltung telefoniert und ihm erzählt was passiert ist das mir der vormieter die Wohnung vermietet hat und mir gesagt hat das es sein Gebäude sei .... Er hat mich verstanden und hat gesagt ich soll erstmal Ruhe bewahren und nicht aus der Wohnung ausziehen , das er mit der Verwaltung sprechen möchte wegen einer eventuellen Übernahme damit ich mir den Umzug nochmal spare ... So jetzt heute hat er mich angerufen und gesagt das der tatsächliche Eigentümer die Wohnung leer haben möchte , und niemandem vorerst die Wohnung vermieten möchte , ich solle innerhalb 4-5 Tagen aus der Wohnung sofort raus .... Es handelt sich um 85 qm die komplett voller neuer Möbel IST ...... Und wer aus Hamburg kommt weiss wie schwierig es ist eine Wohnung zu bekommen ! Was sagt ihr dazu ? Kann der Vermieter mich innerhalb so kurzer zeit raus jagen ? Ich habe einen Mietvertrag mit einer Person dem das Gebäude nicht gehört .....

Kündigung, Wohnung, Untervermietung, Räumungsklage, Untermieter, Betrüger, Verarschung
3.000€ Stromnachzahlung aufgrund falscher Schätzungen in den letzten 5 Jahren...

Hallo,

mein Freund hat gestern eine sehr dicke Rechnung von seinem Stromanbieter erhalten und zwar soll er rund 3.000€ Strom nachzahlen, das sind mal eben 1,5 Bruttomonatsgehälter von ihm. Und so wirklich wissen wie nicht, wie er das nun bezahlen soll. Im Endeffekt müssen wir schon deutlich sagen, er er diese Nachzahlung nun selbst verschuldet hat, aber dennoch besteht ein wenig die Hoffnung, dass evtl. auch der Stromanbieter eine kleine Mitschuld trägt. Daher würde ich die Sachlage hier gerne mal schildern, in er Hoffnung, igendjemand hat noch einen Tipp für uns.

Also mein Freund hat ein Haus von seinem Opa auf dem Land geerbt. Dieses Haus hat er vor 5 Jahren beim Stromanbieter gemeldet. Der Strom ist für die Grundversorgung des Hauses (also inkl. Heiz- und Kläranlage) sowie für damals 2 Single-Männer-Haushalte mit zusammen ca. 200qm. Alles in allem wurde vom Anbieter ein Abschlag in Höhe von 84€ berechnet. Diesen Abschlag hat mein Freund nun all die Jahre monatlich bezahlt und seinem Untermieter anteilig in Rechnung gestellt. Einmal im Jahr kam dann ein Kärtchen vom Stromanbieter an die alte Anschrift meines Freundes (also nicht zu Liefer- und Wohnanschrift, sondern zu seinen Eltern, wo er vorher gewohnt hatte), dass er zu Hause nicht erreicht worden wäre und daher bitte den Zähler ablesen solle. Dies hat er dann all die Jahre wirklich verschlammt... Daraufhin wurde sein Stromstand dann wohl immer geschätzt und bei der Jahresrechnung stand dann unterm Strich immer eine 0. Damit hat er dann auch seinem Untermieter die Nebenkostenabrechnung gemacht. Dieses Jahr war mein Freund dann zufällig zu Hause als jemand zum Stromablesen kam. Dabei kam heraus, dass er nun insgesamt knapp 14.000kwh mehr verbraucht hat, als es in den letzten Jahren geschätzt worden ist. Daher hat es nun eine Jahresrechnung für das letzte Jahr über diese 14.000kwh erhalten und muss nun 3.000€ nachzahlen.

Meine Hoffnung bzw. Frage ist nun folgende: - Reicht es aus, wenn jemand vom Stromanbieter einmal unangekündigt vorm Haus steht und dann eine Postkarte an die falsche Anschrift schickt? Und das jahrelang? Oder hätte der Stromanbieter sich da nicht doch mal etwas genauer erkundigen müssen, v.a. wenn das Jahrelang so geht? - Können die wirklich die kompletten 14.000kwh für dieses Jahr in Rechnung stellen? Müsste das dann nicht zumindest auch teilweise für die letzten Jahre nachberechnet werden? Und ist das dann wirklich so noch nachforderbar? Mein Freund kann ja nun nicht mehr bei seinem alten Untermieter hingehen und nun für die Jahre die Stromkosten nachfordern. - Was ist mit diesen extrem niedrigen Abschlagszahlungen, die vom Stromanbieter ausgerechnet wurden? Meiner Meinung nach hätte denen das schon auffallen müssen, dass das deutlich zu niedrig ist. - Hat jemand eine Ahnung was v.a. die Kläranlage (das Haus ist nicht an einen Abwasserkanal angeschlossen) ca. im Jahr an Strom verbraucht? Und evtl. auch die Heizanlage (Pellets)? Danke!

Finanzen, Geld, Stromnachzahlung, Untermieter
Untermieterzuschlag ... auch rückwirkend?

Hallo,

wir wohnen seit gut zwei Jahren zur Untermiete. Unsere direkte Vermieterin hatte die Wohnung für ihren Sohn angemietet, der kann sich aber nicht so recht überwinden auszuziehen und so lange dürfen wir in der Wohnung wohnen. Mit der Hausverwaltung war das von Anfang so abgestimmt. Die Probleme begannen im November 2012 als unsere Heizung für einen Monat ausfiel (und damals war es schon richtig kalt), wir fragten nach einer Mietminderung für den Zeitraum ohne Heizung. Zur Antwort bekamen wir eine Mieterhöhung von 50 € als Untermieterzuschlag. Ich hatte damals gelesen, dass ein Untermieterzuschlag nur rechtens ist, wenn durch die Untervermietung ein finanzieller Mehraufwand für den Vermieter entsteht. Das schrieben wir so an die Hausverwaltung. Wir haben nie wieder etwas gehört. Nun haben wir im Schlafzimmer eine feuchte Wand, auch schon seit Anfang Juni. Es war bereits zweimal der Handwerker da, er kann aber nichts machen. Als wir bei der Hausverwaltung nachfragten, was nun passieren soll, bekamen wir als Antwort mal wieder eine Mieterhöhung in Form eines Untermieterzuschlags, wieder ohne eine Begründung, diesmal aber rückwirkend ab März 2013. Ist das so rechtens? Darf der Untermieterzuschlag rückwirkend verlangt werden? Gibt es einen Gesetzestext in dem ich mal über das Untermieterverhältnis bzw. den -zuschlag nachlesen kann? Ich bin ja der Meinung die Hausverwaltung sollte erst einmal die Wohnung wieder fit machen, bevor sie Forderungen an uns stellt. Es wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte, vielen Dank vorab!!!

Mietwohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Untermieter
Untermieter entsorgt sachen nicht fristgerecht

Guten Tag,

ich bin Hauptmieterin einer Wohngemeinschaft. Nun ist ein Untermieter von mir ausgezogen. Das Mietverhältnis endete mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist am 31.08.. Das Zimmer ist bereits seit dem 01.09.13 neu vermietet, allerdings zieht die neue Untermieterin erst in wenigen Tagen ein(sie zahlt aber schon für den kompletten Monat September). Nun ist es so, dass der Ex-Untermieter Möbel (ein kleines Regal, sowie einen kleinen Schrank und einen Drucker) in der Wohnung stehen gelassen hat. Ich habe Ihn mehrfach aufgefordert seine Sachen abzuholen. Ich habe ihm 2 Fristen gesetzt. Die 1. zu letzten Mittwoch und die zweite zu letzten Samstag. Beide hat er verweigert bzw. ist nicht darauf eingegangen. Er bestand darauf, dass er die Gegenstände diesen Montag (also heute, 16.09.13) abholen will. Da ich aber davon ausgehen musste, dass die neue Untermieterin ab dem 15.09. jeden Tag auftauchen könnte habe ich das abgelehnt. Außerdem war ich der Meinung, dass die Möbel ohnehin nicht mehr hier stehen dürften, da das Mietverhältnis schon seit über 2 Wochen beendet ist. Nun hatte ich dem Untermieter angedroht, dass ich die Möbel, sollte er sie nicht bis Samstag abholen, entsorgen würde und den Auwand von seiner Kaution abziehen. Daraufhin blieb er hartnäckig und verlangte weiterhin seinen Wunschtermin. Als ich seine Reaktion las, sah ich mich im Recht nun seine Gegenstände zu beseitigen. Ich schrieb ihm, daraufhin, dass ich Montag nicht mehr akzeptiere und die Möbel bereits beseitigt seien. Daraufhin droht er mir jetzt mich zu verklagen, da er meint, das dürfe ich nicht mit seinem Eigentum machen. Nun hatte ich zu dem Zeitpunkt die Möbel noch in der Wohnung und war gerade dabei sie zu entsorgen, zögere seitdem aber. Ich fühle mich bis aufs äußerste provoziert und habe das Gefühl, dass mein ehemaliger Untermieter diese Reaktion von mir geplant hat um sich zu streiten. Zudem kommt noch hinzu, dass er das Zimmer nicht in ausreichend ordentlichen Zustand zurückgegeben hat, wie im Mietvertrag vereinbart. Es gab einige Stellen der Wand, die während seiner Wohnzeit vergraut waren (eindeutig erkennbarte schwarz-graue Stellen an der Wand), die er überstreichen sollte. Dies geschah jedoch auch nur unzureichend. Auch die Aufforderun noch einmal drüberzustreichen hat er ignoriert und verweigert. Die Arbeit bleibt nun an mir hängen. Auch hier würde ich ihm die Unkosten von der Kaution abziehen (Materialkosten und Arbeitsaufwand). Ist das zulässig? Was kann ich bzgl. des "Möbelproblem" jetzt tun? Seit gestern könnte sich meine neue Untermieterin jede Minute melden, dass sie einziehen will.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe

Möbel, Müll, Entsorgung, Frist, Untermieter
WG Untermieter Stromnachzahlung

Hallo,

nehmen wir an eine Person X bekommt Nachricht von einer ehemaligen Mitbewohnerin per E-Mail über eine Stromnachzahlung von sagen wir mal 640€ für eine 3er WG in der sie kein Mitglied mehr ist.

Der Berechnungszeitraum beläuft sich vom 1.8.2011 - 31.7.2012, ihre Wohndauer war vom 1.8-31.3.12 Sie hat gemeint jeder sollte sich an den Kosten beteiligen, je nach Mitdauer. X hat ihre Miete von zb. 270€ direkt an ihre eigentliche Hauptmieterin überwiesen und diese dann an die Vermieterin. (Sie hat kurzfristig ein Auslandssemester gemacht, deswegen auch spontan und mit Untermieter.)

Strom und Internet hat sie so um die 20€ den anderen beiden Mitbewohnerinnen gegeben die alles auf sich haben laufen lassen, unterschrieben wurde aber nie etwas. Aber eben nun will die eine Mitbewohnerin mit dem Strom jetzt Geld von ihr und sie weiß nicht ob und was sie zahlen muss. Der Stromvertrag läuft auf die E-Mail Verfasserin die nun den besagten Anteil vom Geld will ! In ihrem Untermietvertrag steht das unter Miete und Nebenkosten.

§ 2 Miete und Nebenkosten

  1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR 220

2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich EUR 50

2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit EUR (nichts) abgegolten

  1. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt EUR 270

  2. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

  3. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

Muss Person X nun Strom "nach bezahlen" oder nicht, schließlich hat sie ja keinen Vertrag abgeschlossen.

Strom, Mietrecht, Stromverbrauch, WG, Wohngemeinschaft, Untermieter

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