Darf die Hauptmieterin die Übernachtung meines Freundes verbieten?

3 Antworten

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Man darf bis zu sechs Wochen am Stück Besuch haben, das rein rechtlich.

Sie kann Dir den Besuch nicht verbieten. Ich verstehe aber, dass es in einer WG nicht so prickelnd für den anderen ist, wenn regelmäßig mehrere Tage eine weitere Person dort mitwohnt (unabhängig vom Geschlecht).

Hattest du denn mit ihr drüber gesprochen, ob der regelmäßige Aufenthalt deines Freundes ok ist oder es einfach verkündet? Vielleicht fühlt sie sich auch einfach nur übergangen?

Kennt sie deinen Freund denn?


Kappayero 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 07:33

Ja, ich habe es ihr sogar vorher gesagt, und deshalb hat sie Nein gesagt. Vielleicht hat es mit ihrem Glauben zu tun, da sie Muslima ist, aber ich bin es nicht. Sie kennt mein Freund auch nicht.

Stellwerk  08.09.2021, 08:13
@Kappayero

Wäre sie denn bereit, ihn wenigstens mal kennenzulernen?

Hat sie denn VOR Deinem Einzug kommuniziert, dass sie Männerbesuch stören würde?

Über einen Beitrag zu den Nebenkosten kann man ja reden, aber das scheint hier ja gar nicht der Punkt zu sein.

Man kann schon versuchen, ihr entgegen zu kommen, aber ganz ehrlich: eine WG im Deutschland des 21. Jahrhundert ist kein Kloster und wer mit seinen religiösen Prinzipien anderen die Lebensweise vorschreiben will, soll sich halt entsprechend unter seinesgleichen bewegen.

Ich fürchte, das wird auf Konfrontation und Umzug hinauslaufen.

Kappayero 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 09:24
@Stellwerk

Nun, sie hätte nichts dagegen, ihn zu kennen. Aber das Problem ist nicht er, sondern dass er ein Mann ist. Sie hat mir sogar gesagt, dass sogar mein Bruder nicht übernachten darf.

Bevor ich eingezogen bin, habe ich sie gefragt, ob Besuche ohne Rücksicht auf das Geschlecht in Ordnung seien, und sie hat ja gesagt. Aber jetzt sagt sie, dass sie einige Male im Jahr eine Nacht meint, damit sie bei ihren Eltern bleiben kann.

Besuch zu haben gehört zur vertragsgemäßen Nutzung. Sprich: Er darf nicht untersagt werden, es ist dein gesetzlich festgeschriebenes Recht.