Wechselmodell - Jobcenter will Mutter zwingen, Kindesvater zu verklagen..Dürfen die das?

Hallöchen,

meine beste Freundin hat im Moment ziemliches Theater mit dem Jobcenter.

Folgender Sachverhalt: Meine beste Freundin geht einem Teilzeitjob nach... Sie lebt von dem Vater Ihres Kindes getrennt... Der Kindesvater ist selbständig... Die Mutter bekommt Zuschuss von der Arge... Beide haben sich jetzt für das Wechselmodell entschieden... Das heisst, dass sich das Kind jeweils zwei Wochen bei einem Elternteil im Monat befindet.

Der Kindesmutter flog vor zwei Monaten ein schreiben der Arge ins Haus, dass Sie sich gefälligst um eine Titulierung des Unterhalts bemühen soll, da Sie Ihr sonst den jeweiligen Betrag von Ihren Leistungen abziehen werden.

Das heisst: Der Vater soll den vollen Unterhalt für den 10 jährigen Sohn bezahlen.

Da aber nun das Wechselmodell von beiden angewandt wird, weigert sich der Kindesvater, den vollen Unterhalt zu zahlen, wenn auch er das Kind zwei Wochen im Monat zur Betreuung bei sich zu Hause hat.

Nun erhielt die Kindesmutter erneut ein Schreiben, in welchem Ihr angeraten wird, gerichtlich gegen den Kindesvater vorzugehen, ansonsten werden Ihr -wie bereits vorab angedroht- die Leistungen um den Betrag gekürzt.

Die Kindesmutter möchte aber nicht vor Gericht ziehen.

Nun meine Frage: Darf das Jobcenter die Mutter dazu zwingen? Der Kindesvater argumentiert, dass er nun durch die geteilte Betreuung ebenfalls Mehrkosten hat (Er hat übrigens noch ein Kind bei sich zu Hause leben) und somit der Kindesmutter kein voller Unterhalt mehr zustehe.

Kennt sich diesbezüglich jemand aus?

Ich danke Ihnen Vorab für die Antworten.

Unterhalt, Jobcenter, Wechselmodell
Arbeitsunwillige Tochter über 18 Jahre verlangt ständig mehr Unterhalt?

meine Tochter über 18 Jahre verlangt immer wieder mehr Unterhalt. Sie pflegt einen hohen Lebensstandard. Realschulabschluss, danach Ausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing. Keine Lust, das wäre nicht ihr Ding, hat sich verweigert, Ausbildungsplatz wurde ihr gekündigt. Danach 2 Jahre Fachschule zur "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" erfolgreich bestanden. Jetzt will sie eine weiter Ausbildung als Erzieherin machen. Danach aber auf keinen Fall in diesem Beruf arbeiten! Es geht weiter mit studieren, diesmal zum Ziel als Meeresbiologin. Ja Papa, dann bekomme ich vorerst bis zum 28. Lebensjahr Unterhalt von dir. Mama unterstützt das alles mit Rechtsanwaltsdrohungen. Ferienjob? keine Lust. Mal dem Papa helfen, keine Zeit. Offiziell lebt sie bei der Mutter, diese wiederum bei ihren Eltern im Haus, (bin geschieden) ansonsten lebt die Tochter bei ihrem Freund. Er, 27 Jahre, hat auch keine Lust zum arbeiten, geht studieren BWL, aber nur halbherzig. Fährt einen BMW, bekommt von Muttern jeden Monat 1500€! geschenkt, hat eine vermietete Eigentumswohnung, kassiert die Miete, Tochter bekommt über 300€ BaföGg und weiters Geld von allen Seiten. Haben zusammen über die 2500 € im Monat freies Geld! zum leben. Davon kann ich nur träumen. Nein ich bin mit dem zufrieden was ich mir ehrlich erarbeite, habe zwar keinen Urlaub, kein Luxus aber ok. Bin 54 Jahre alt. Meine Frage: muß ich nach dieser Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin noch weiter Unterhalt bezahlen? Kein Titel vorhanden. Ich habe immer pünktlich bezahlt ( das über 11 Jahre schon). Oft kein Geld für mich übrig gehabt, mich nicht gewehrt und wollte nur meine Ruhe und Freiheit haben. Über Antworten freue ich mich sehr! DANKE

Finanzen, Kinder, Familie, Recht, Unterhalt, volljährigkeit
Jobcenter berechnet nicht vorhandenes BAföG als Unterhalt. Rechtens?

Hallo,

ich habe ALG II beantragt. Da ich mit meinem Partner zusammen wohne, wird ja leider auch sein Einkommen berücksichtigt. Sein Einkommen hält sich aufgrund seines Studentenstatus in Grenzen, es umfasst eine Unterstützung seiner Eltern, die seinen Teil der Miete abdeckt, sowie sein Gehalt, welches er durch Praktika bekommt (400-450€ monatlich). Damit kommt er offenbar gut klar.

In meinem Antrag wurde nun ein sogenannter "Unterhalt" berechnet, den mein Freund angeblich bekommt: Dieser Unterhalt resultiert aus dem regulären BAföG-Satz. Allerdings bekommt mein Freund kein BAföG! Er hat nie beantragt, da seine Eltern zu viel verdienen und dieser Antrag sowieso abgelehnt worden wäre.

Im Vorfeld mussten wir dazu beim Jobcenter eine Erklärung abgeben. Es hieß, zu erklären, warum er nie BAföG beantragt hat, würde ausreichen. Gesagt, getan.

Und nun wird einfach von BAföG-Zahlungen ausgegangen, die er gar nicht erhält. Dies hat zur Folge, dass er (laut Berechnungsbogen) ein höheres Einkommen hat, welches mir im Gegenzug natürlich radikal von meiner Grundsicherung abgezogen wird. Er müsste mich quasi finanziell unterstützen, was aber einfach nicht machbar ist.

Ist dies rechtens? Kann das Jobcenter einfach von Zahlungen/Geld ausgehen, welches man überhaupt nicht zur Verfügung hat? Man kann doch nicht mit etwas kalkulieren, was es nicht gibt?!?!

Ich begreife einfach nicht, dass man sich beim Jobcenter komplett nackt macht, für alles einen Nachweis bringt, alles sorgfältig zusammenträgt und dort dann einfach mit ganz anderen Zahlen gerechnet wird, als seien die abgegebenen Unterlagen absolut sinnlos gewesen. Unfassbar!

Danke schon mal für Eure Antworten!

Unterhalt, BAföG, Jobcenter
Mit 17, fast 18 von zuhause ausziehen. Unterhalt?

Hallo, als Erstes möchte ich anmerken, dass ich weiß, wie viele Fragen und Antworten es zu diesem Thema gibt, aber ich hätte gerne eine Antwort, die auf meine persönliche Situation zugeschnitten ist.

Seit 2 Jahren habe ich regelmäßig Streit mit meinen Eltern. In letzter Zeit hat sich die Situation jedoch immer weiter zugespitzt. Mein Vater schenkt mir keinerlei Aufmerksamkeit, für ihn existiere ich halt und wenn ihm langweilig ist sucht er sich Gründe, um mich anzubrüllen und psychisch fertigzumachen. Außerdem gibt er mir ständig die Schuld an seinen Streitigkeiten mit meiner Mutter. Man kann mit ihm auch nicht vernünftig diskutieren, da er, egal wie viele Argumente man erbringt, niemals von seiner Meinung loszueisen ist. Hinzu kommt, dass er relativ viel verdient, jedoch nicht einen Cent für mich ausgibt. Ich will ja nicht sein komplettes Vermögen haben, aber wenn ich mit ihm unterwegs bin muss ich sogar mein Essen selbst zahlen, Klamotten und andere Gegenstände lässt er vollständig von meiner Mutter bezahlen, obwohl diese höchstens ein Drittel seines Einkommens zur Verfügung hat. Zudem gibt mir keiner der beiden auch nur im entferntesten das Gefühl, gemocht zu werden, und da ich im nächsten Schuljahr die 11. Klassenstufe freiwillig wiederholen möchte, wollen sie mir verbieten, öfter als einmal pro Monat meine Freundin oder meine Freunde zu sehen. Wenn das neue Schuljahr beginnt, bin ich bereits 18.

Nun zu meiner Mutter: Seit Anfang des Jahres provoziert sie mich immer häufiger. Vor Kurzem ist es sogar vorgefallen, dass sie mich nach einem harten Tag (was ich ihr auch gesagt habe) angebrüllt hat wie nutzlos ich bin, woraufhin ich auch etwas lauter wurde. Dann schrie sie weiter und sagte, sie würde nur noch darauf warten, dass ich sie schlage (Ich habe noch nie einem Menschen ein Haar gekrümmt, gedroht habe ich auch noch niemandem und ich strahle sicherlich keine Gewalt aus.) Da war für mich der Punkt erreicht, an dem ich mir gesagt habe, dass ich hier weg muss. Welche Mutter kommt denn auf die Idee, einen Streit vom Zaun zu brechen, um einfach nur provozieren zu können? Ich denke, dass die beiden mich auch nicht mehr im Haus haben wollen, aber keine Lust haben (vor allem mein Vater), hohe Unterhaltssätze an mich zahlen zu müssen.

Nicht zuletzt möchte ich zumindest aus meinem Zimmer ausziehen, da es ab 25 Grad Außentemperatur, die durchschnittlich wohl in 4-5 Monaten des Jahres erreicht werden kann, einfach unmöglich ist, nachts zu schlafen. Ich wohne direkt unter dem Dach und die Sonne scheint von Sonnenaufgang bis etwa 16.30 Uhr auf mein Zimmer, sodass es sich ständig mindestens bis zum Erreichen der Außentemperatur aufheizt. Ich kann nachts nicht schlafen, weil mir zu warm ist und das beeinträchtigt meine Konzentrationsfähigkeit in der Schule erheblich, dennoch erklären sie sich nicht zu irgendeiner Form eines Lösungsansatzes bereit.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie sieht die Rechtslage aus? Bekäme ich im Falle des Auszugs Unterhalt?

Erziehung, Unterhalt, Eltern, Jugendamt, Jugendrecht
Welche Unterstützungen kann ich beanspruchen wenn meine Mutter mich rauswirft?

Hallöchen Ihr Menschen aus dem Internet,

Zu meiner Person: Ich bin 20 Jahre alt und im Januar 2017 werde ich 21. Ich befinde mich derzeit in einem Freiwilligen Sozialen Jahr und lebe bei meiner Mutter daheim. Im Jahr 2015 habe ich meine Mittlere Reife abgeschlossen. Ich bin mit 4 Brüdern aufgewachsen. (Die zwei ältesten sind schon ausgezogen und mein jüngerer Bruder lebt mit mir unter dem Dach meiner Mutter.) Seit dem Tod meines Vaters vor knapp 6 Jahren ging alles bergab. Man hat sich gezofft, ignoriert, dann mal wieder war alles gut und schön und dann irgendwann hatte meine Mutter einen neuen Freund. Ich muss sagen ich komme mit ihm nicht klar.(Gehe ihm meistens aus dem Weg um Ärger zu vermeiden.)

Nun heute teilte sie mir mit, dass sie in der Zeit, wo ich mit meiner Freundin und Freunden auf einem Festival in Nürnberg gehe, sie in meine und neues Bruders Wohnung geht und mein Zimmer ausräumen wird. Ich sitze also nach diesem Wochenende auf der Straße. Im September fange ich meine Ausbildung als Werkzeugmechaniker an. Also bin ich im Recht von ihr Unterhalt zu bekommen, oder?

Ich wollte gegen Oktober von Daheim ausziehen und mit meiner Freundin in die Nähe ihres Studienorts in eine eigene Wohnung. Meine Mutter schmeißt mich also Fristlos raus. Ich habe nebenbei noch meinen Führerschein zu bezahlen.

Ich habe ja Recht auf das Kindergeld wenn ich meine eigene Wohnung habe. Ich bekomme Halbwaisenrente und ich könnte noch Unterhalt von meiner Mutter bekommen oder ? Allein mit dem FSJ Lohn komme ich nicht über die Runden. Mit Unterhalt, Halbwaisenrente und Kindergeld dazu, kann man sich denke ich eine 1 Zimmerwohnung leisten aber zum Leben reicht es nicht. Ich muss ja auch noch nebenbei den Führerschein bezahlen.

Nun zu den Fragen:

  1. Darf meine Mutter mich einfach Fristlos rauswerfen?
  2. Wo suche ich mir Hilfe, wegen Rechtsfragen etc.
  3. Wenn meine Freundin und ich zusammenziehen, was kann sie dann beantragen? (Sie studiert jetzt dann 3,5 Jahre, also ohne Einkommen.)
  4. Was für Hilfeleistungen gibt es für mich noch? (Finanziell als auch persönliche Hilfe bei fragen etc. )

Viele liebe Grüße Sanshy.

PS: Bitte nur drauf antworten wenn ihr die Fragen auch wahrheitsgemäß beantworten könnt! :)

Finanzen, Recht, Unterhalt, eigene Wohnung
Muss ich Selbstauskunft nach §60 SGB II ausfüllen nach Trennung?

Hallo Zusammen,

meine Expartnerin und ich haben uns vor ein paar Monaten getrennt. Sie blieb mit dem Sohn in der Wohnung welche zu groß ist das Sie diese alleine Verhalten kann. Deshalb hat Sie einen Antrag beim Jobcenter gestellt. Was Sie jetzt aber bekommt, Wohngeld oder Aufstockung von Hartz 4 zu Ihrer Teilzeitstelle, weiß ich leider nicht. Wir haben einen Sohn der ca3,5 Jahre alt ist. Ich zahle schon immer regelmäßig Unterhalt. Zwar nur den Mindestsatz aber ich kann nicht mehr. Da ich ja auch von meinem Nettolohn, einige Sachen abziehen darf und einen Gewissen Selbstbehalt habe.

Wenn man es ausrechnen lassen würde vom Jugendamt, müsste ich weniger zahlen, davon bin ich überzeugt und habe auch nachgerechnet. Um das geht es jetzt auch nicht.

PS: Ich gehe Vollzeit arbeiten und habe einen einfachen Arbeitsweg von 50 Km. Autoversiherung ist ca 70 Euro im Monat, und Sprit brauch ich ca 350 Euro. Verdienst ca 1700 Euro netto, Unterhalt 240€!

Ich habe nun vom Jobcenter einen gelben Brief bekommen wo die alles von mir wissen wollen. Ganz oben steht:

Selbstauskunft zum Einkommen und Vermögen (§ 60 SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Im Feld Leistungsberechtigte Person, ist mein Sohn eingetragen.

Muss ich all die Fragen und Einnahmen sowie Ausgaben offenlegen oder reicht es wenn ich n Kontoauszug zusende wo drauf steht wie viel Unterhalt ich Überweise?

Mir kommt das sehr spanisch vor?

Unterhalt, Arbeitsamt, Hartz IV
Ist mein Vater weiterhin Unterhaltspflichtig bei Studienabbruch?

Hallo,

Zunächst Infos zu meinem Fall:

  • Ich bin 26 und studiere Lehramt (Gymnasium). Ich bin im 12. Semester (Regelstudienzeit 9-11 Semester hier in Bayern)
  • Ich erhalte Unterhalt von meinem Vater zu dem er gesetzlich verpflichtet ist. 670€ nach Düsseldorfer Tabelle (verdient auch gut).
  • Ich möchte mein Studium abbrechen, und werde meine Studienleistungen auf einen Bachelor komplett übertragen können, und möchte im nächsten Semester auch gleich mit dem Master of Arts anfangen (wo ich auch noch einige Kurse einbringen kann)
  • Da ich dieses Höchstmaß beziehe und schon über 25 bin darf ich im Jahr nur 624€ aus Nebeneinkünften verdienen. Jeden Euro den ich darüber hinaus verdienen würde, würde meinem Vater 1 zu 1 abgezogen werden.

Nun zum Fall: Ich möchte das Lehramtsstudium (Englisch/Geschichte) nicht fortführen auch wenn ich kurz vor dem Abschluss (Staatsexamen) stehe. Ich möchte mich umorientieren und mich vollständig auf Englisch (als Master) konzentrieren weil es meine absolute Stärke ist. Während meines Studiums hat mein Vater immer sehr viel Druck gemacht wegen der Vollendung meines Studiums (absolut verständlich), aber ich möchte diesen Druck nicht mehr haben. Ich bin sehr unglücklich mit dem Lehramt, aber bin jetzt reif genug meinem Vater damit richtig zu konfrontieren (es gab Versuche in der Vergangenheit) und ihm klarzumachen, dass ich diesen Weg nicht mehr weitergehen möchte.

Das mag sich jetzt auch etwas ungewöhnlich anhören, aber ich möchte von meinem Vater unabhängig sein, und hoffe dass er nicht mit einer Unterhaltspflichtigkeit gegen meine Entscheidung argumentieren kann. Ich möchte mein Studium (wenn möglich) selbst finanzieren und diesen Druck dadurch nicht mehr haben. Ich möchte dass er weiß, dass ich Alles ernst nehme und nicht nur monatlich Geld beziehe und den Einstieg ins Berufsleben hinauszögere.

Deshalb die Frage: Ist mein Vater denn noch Unterhaltspflichtig wenn ich mein Studium jetzt abbreche und mich umorientiere? Wäre ich von ihm unabhängig und könnte mein Studium wieder durch Nebeneinkünfte selbst finanzieren? Darf er mir denn z.B. weniger Unterhalt zahlen, damit ich auch mein Studium aus Nebeneinkünften zumindest mitfinanzieren kann? (Beispiel: Bisher 670€ gesetzlich verpflichtet. Nun nach Abbruch und Umorientierung zahlt er z.B. 250€ (freiwillig?) und ich kann den Rest selber verdienen?

Das wäre mir sehr wichtig.

Vielen Dank im Voraus

Studium, Recht, Unterhalt, Familienrecht, studieren
Plötzlich enormer Unterhaltsrückstand?

Kurz zur Vergangenheit. Ich habe 2 Kinder mit zwei Frauen, Mein erstes Kind wurde 1998 geboren und die ersten 3 jahre konnte ich Unterhalt bezahlen. 2001 wurde mein zweites Kind geboren und damit war ich nicht mehr Leistungsfähig und konnte nicht mehr Unterhalt leisten. Arbeiten bin ich bis auf kurze unterbrechungen (2-3 Monate) immer gewesen. 2006 hatte sich das jugendamt noch mal meine Verdienste eingeholt und dann nicht wieder. 2007und 2009 hat dann das Zweite Jugendamt, bei meinem kleineren Kind eine Berechnung gemacht und nicht Leistungsfähig entschieden. Ich habe dann 2009 eine neue Lehre/Umschulung gemacht und ab 2011einen neuen Job angetretten. Nach 2 Monaten im Job kamm das erste Jugendamt das sich seit 2006 nicht mehr gemeldet hat, woher die gewusst haben das ich einen neuen Job habe, weiß ich nicht, und beim 2 Jugendamt hab ich mich selber gemeldet nach 3 erhaltenen Lohnscheinen. Seid 2011 bezahle ich 100% bei beiden und pünktlich. Mein erstes Kind wird demnächst 18 und da kam jetzt Post vom Jugendamt wegen einer Neuberechnung. Damit habe ich ja kein Problem nur mit einem Satz der unten drunter Stand:

"Ihr aktueller Unterhaltsrückstand beträgt 19.238€"

Keine Aufstellung wie oder was. Nach einer Telefonischer Rückfrage wurde mir gesagt das wäre so und das Programm hätte das so ausgerechnet. In den Schreiben der letzten 5 Jahre keine Hinweise über Rückstände auch bei Telefonaten keine Hinweise. Es Existiert eine "Vaterschaftsanerkennung" sowie eine "Urkunde über die Festsetzung des Unterhaltes" von 1998

Hat jemand da schon erfahrungen gemacht oder kennt sich da jemand aus? Wie sollte man sich jetzt Verhalten?

Unterhalt, Jugendamt, Rückstand
Unterhalt - kann der Anwalt mehr rausholen?

Hallo, ich hab heute eine Geschichte gehört. (Zahlen und Namen erfunden)

Max und Mia zeugen zwei Kinder und trennen sich. Das Jugendamt errechnet das Max 200 euro pro Kind an Mia zahlen muss, was ihr zu wenig ist. Eine Beistandschaft hat sie abgelehnt. Sie geht zum Anwalt und der errechnet das Max 250 euro pro kind zahlen muss. das wurde auch gerichtlich veranlasst. Ausserdem fordert Mia wann immer sie möchte das er neu berechnet wird. (meiner Meinung nach ist das nur alle 2 Jahre möglich?!) Es gab wohl nie eine offizielle Verhandlung vor gerich so das sich Max niemals äussern konnte. Trotzdem musste Max bisher alle Gerichts und anwaltskostend tragen, seine wie ihre. Max hat noch ein großes kind was weniger unterhalt bekommt wie die zwei kleinen. ich hab mir mal die Düsseldorfer tabelle angeschaut und eigentlich muss das ältere Kind doch auch mehr Unterhalt bekommen (eine Altersklasse höher) ...aber so richtig blick ich da nicht durch.

mir kommt das alles ziemlich merkwürdig vor. Jeder Bonus oder jede Gehaltserhöhung die Max bekommt ist eigentlich fürn Popo, weil gar nix davon hat, weil Mia gleich am Start ist und das einkassiert. Max ist deswegen finanziell und seelisch ziemlich angeschlagen. hat er eine Möglichkeit sich zu wehren? Er ist natürlich bereit für seine Kinder zu zahlen, aber auch nicht als er muss. Vielleicht ist dann mal ein Ausflug oder ein Urlaub mit Papa und den Kindern drin...was im Endeffekt auch den Kindern zu gute kommt und zwar mehr wie das Geld ....

klärt mich auf, hat ein Anwalt mehr rechte oder Möglichkeiten wie das Jugendamt?

Unterhalt, Familienrecht
Wie verhält es sich mit Betreuungsunterhalt?

Hallo zusammen, meine Frage kommt aus Sicht des Vaters: Meine ehemalige Freundin bekommt ein bisschen Wohngeld, weil sie nur ein geringfügiges Einkommen hat zurzeit. Unser Sohn geht bedingt durch ihre Berufstätigkeit schon zur Kita. Dadurch, dass sie also staatliche Leistungen erhält, erfolgt die Forderung über den Unterhalt durchs Jobcenter und nicht durchs Jugendamt. Bisher hatte ich ein Einkommen von knapp über 1.600 netto (relevant für die Berechnung). Kindesunterhalt habe ich 288 Euro bezahlt. Nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 2015) hätten es aber 333 Euro abzüglich hälftiges Kindergeld sein sollen. Also in etwa 240 Euro. Habe ich demnach also bisher schon zum Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt gezahlt? Ich habe vom Jobcenter nur eine Gesamtforderung erhalten und das Wort Betreuungsunterhalt gestern zum ersten Mal gehört. (Die Forderung kommt nicht von meiner ehemaligen Partnerin) Wir pflegen noch einen guten Kontakt zueinander und sprechen auch über solche Dinge. Auch sie wusste nichts davon. Kann man Betreuungsunterhalt also auch bekommen, wenn man es nicht explizit beantragt?

So, zurück zum Betrag 288 Euro. Wenn also 240 Euro Kindesunterhalt waren, dann sind 48 Euro Betreuungsunterhalt oder möglicherweise eben etwas anderes. Jetzt komme ich auf das Thema, weil ich eine Gehaltserhöhung bekommen habe. Ab jetzt stehen knapp 2.000 Euro netto zur Berechnung. Gebe ich nun mein Einkommen und das der Mutter bei einem Onlinerechner für Unterhalt ein, so werden aus 48 Euro Betreuungsunterhalt plötzlich 430 Euro. Damit ist der von mir zusätzlich zu zahlende Unterhalt größer als meine netto Gehaltserhöhung. Kann das sein? Aus derzeit insgesamt 288 Euro sollen 732 Euro werden. Hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn unser Sohn zur Kita geht und sie einer Vollzeittätigkeit nachgeht? Und kann man ihr das Wohngeld streichen, wenn ihr Gesamteinkommen plötzlich höher ausfällt durch den Betreuungsunterhalt?

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen. Dankeschön!

Kinder, Unterhalt, Alimente, Betreuungsunterhalt, Ex-Freundin, exfrau, Kindergeld, Kindesunterhalt, Sozialleistungen
Muss man grundsätzlich einen Nebenjob ausüben oder gar umziehen um den Kindesunterhalt aufzubringen?

Hallo liebe gutefrage.net Community,

Ich habe ein Problem und damit verbunden auch große Angst. Ich bin seit 3 Monaten in einem festen Job nach zuvor abgeschlossener Umschulung. Ich verdiene zur Zeit 1390 € netto und habe 2 wunderbare Kinder im Alter von 8 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren mit der Kindesmutter getrennt und wir haben uns bis jetzt wöchentlich mit der Betreuung der beiden abgewechselt, allerdings haben die Beiden immer bei ihr übernachtet. Nun möchte Die Kindesmutter Unterhalt, was auch völlig legitim ist. Da ich aber mit dem Einkommen den Mindestunterhalt nicht gewährleisten kann, habe ich einen Brief von ihrem Anwalt erhalten, wo er erwähnt, dass ich einen Nebenjob ausüben soll oder gar in die Nähe meines Betriebes umziehen soll. (18 km)
Das würde bedeuten, dass ich meine Heimat und meine Lebensgefährtin verlassen müsste. Geht das so einfach? Meine Freundin und ich sind in meiner Stadt zusammengezogen, auch aus dem Hintergrund die Nähe zu meinen Kindern zu behalten.
Des Weiteren würde ich meine Kinder auch gerne bei mir Wohnen haben, was ich allerdings der Kindesmutter nicht antun möchte.

Einen Nebenjob neben meinen 40 Stunden abzulegen ist für mich schwierig zu gestalten, auch allein weil ich meine Kinder an den Wochenenden 14 tägig bei mir haben werde. Und in meinem Arbeitsvertrag ist die Bereitschaft zur Arbeit an den Wochenenden etc. geregelt.

Auch habe ich gelesen, dass ich mich um einen besser bezahlten Job umsehen könne/müsste. Ich habe aber zuvor bereits 37 Bewerbungen geschrieben um diesen Job den ich jetzt habe zu bekommen.

Ich habe Angst, dass ich jetzt an das Existenzminimum herankomme, wenn ich ( so habe ich es gelesen) ein fiktives Einkommen aufgebrummt bekomme.

Im Laufe der nächsten Woche suche ich meine Anwältin auf aber ich wollte im Vorfeld wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Oder jemand, der mich beruhigen kann.

Für mich steht so oder so im Vordergrund, dass ich meine Kinder öfter sehen darf als diese Wochenenden alle 2 Wochen.

Trotzdem brauche ich auch Geld zu Leben.
Einen Job zu finden um allein den Mindestunterhalt zu zahlen ist für mich mehr als utopisch oder sehe ich das vollkommen falsch?

Für Antworten und Tipps bin ich dankbar.

Kinder, Unterhalt, Trennung
unterhaltsvorschuss mindestlohn?

Hallo mein Bruder ist über 50 und hat sein Leben lang schwer gearbeitet und entsprechende gesundheitliche Probleme. Aus einer gescheiterten Beziehung hat er einen Sohn den er abgöttisch liebt. Er kümmert sich auch sehr um sein Kind

In seinem alten Beruf kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Auch ist er zu alt.

Lange war er arbeitslos. Jetzt hatte er das Glück bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen zu dürfen und bekam auch einen Festvertrag. Leider bekommt er nur den Mindestlohn und nach Abzügen rutscht er unter den Selbstbehalt. Die Mutter des Kindes bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Das Amt will natürlich den Vorschuss zurück.

Muss er sich noch zusätzlich am Wochenende einen Job suchen um den Mindestlohn zu bezahlen? Reichen 40 Stunden Arbeit in der Woche nicht aus? Ich finde das so furchtbar. Letztendlich hat doch der Staat nur diesen Mini-Mindestlohn eingeführt von dem man nicht leben und nicht sterben kann.

In § 1603 BGB heißt das doch 1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Versteht mich bitte nicht falsch. Er liebt sein Kind und er will das es ihm gut geht. Ihm wäre auch lieber er hätte 200 Euro mehr auf dem Lohnzettel. Aber er ist nicht mehr der Jüngste, und hat gesundheitliche Probleme.

Wer hat ähnliches erlebt? Darf das Jugendamt das fordern. Was ist wenn er keinen Mini-Job findet?

Minijob, Unterhalt

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