Wechselmodell - Jobcenter will Mutter zwingen, Kindesvater zu verklagen..Dürfen die das?

Hallöchen,

meine beste Freundin hat im Moment ziemliches Theater mit dem Jobcenter.

Folgender Sachverhalt: Meine beste Freundin geht einem Teilzeitjob nach... Sie lebt von dem Vater Ihres Kindes getrennt... Der Kindesvater ist selbständig... Die Mutter bekommt Zuschuss von der Arge... Beide haben sich jetzt für das Wechselmodell entschieden... Das heisst, dass sich das Kind jeweils zwei Wochen bei einem Elternteil im Monat befindet.

Der Kindesmutter flog vor zwei Monaten ein schreiben der Arge ins Haus, dass Sie sich gefälligst um eine Titulierung des Unterhalts bemühen soll, da Sie Ihr sonst den jeweiligen Betrag von Ihren Leistungen abziehen werden.

Das heisst: Der Vater soll den vollen Unterhalt für den 10 jährigen Sohn bezahlen.

Da aber nun das Wechselmodell von beiden angewandt wird, weigert sich der Kindesvater, den vollen Unterhalt zu zahlen, wenn auch er das Kind zwei Wochen im Monat zur Betreuung bei sich zu Hause hat.

Nun erhielt die Kindesmutter erneut ein Schreiben, in welchem Ihr angeraten wird, gerichtlich gegen den Kindesvater vorzugehen, ansonsten werden Ihr -wie bereits vorab angedroht- die Leistungen um den Betrag gekürzt.

Die Kindesmutter möchte aber nicht vor Gericht ziehen.

Nun meine Frage: Darf das Jobcenter die Mutter dazu zwingen? Der Kindesvater argumentiert, dass er nun durch die geteilte Betreuung ebenfalls Mehrkosten hat (Er hat übrigens noch ein Kind bei sich zu Hause leben) und somit der Kindesmutter kein voller Unterhalt mehr zustehe.

Kennt sich diesbezüglich jemand aus?

Ich danke Ihnen Vorab für die Antworten.

Unterhalt, Jobcenter, Wechselmodell
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.