Folgende Situation: Die Kinder leben bei der Mutter, Vater zahlt Unterhalt. Nun will der Vater mit den Kindern in den Urlaub fahren - er erwartet von der Mutter, dass diese die Kosten für jedes der Kinder anteilmäßig trägt (Unterkunft, usw.). Hat er ein Recht dazu? Ich habe dazu Folgendes gefunden: "Der Umgangsberechtigte muss die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten tragen, vgl. BGH FamRZ 1995, 215" Also eigentlich müsste der Vater auch die Kosten für den Urlaub zahlen, die Mutter ist sich jedoch usicher. Wie seht ihr das? Mich würden eure Meinungen, Erfahrungen usw. interessieren. Danke!