Jobcenter berechnet nicht vorhandenes BAföG als Unterhalt. Rechtens?

Hallo,

ich habe ALG II beantragt. Da ich mit meinem Partner zusammen wohne, wird ja leider auch sein Einkommen berücksichtigt. Sein Einkommen hält sich aufgrund seines Studentenstatus in Grenzen, es umfasst eine Unterstützung seiner Eltern, die seinen Teil der Miete abdeckt, sowie sein Gehalt, welches er durch Praktika bekommt (400-450€ monatlich). Damit kommt er offenbar gut klar.

In meinem Antrag wurde nun ein sogenannter "Unterhalt" berechnet, den mein Freund angeblich bekommt: Dieser Unterhalt resultiert aus dem regulären BAföG-Satz. Allerdings bekommt mein Freund kein BAföG! Er hat nie beantragt, da seine Eltern zu viel verdienen und dieser Antrag sowieso abgelehnt worden wäre.

Im Vorfeld mussten wir dazu beim Jobcenter eine Erklärung abgeben. Es hieß, zu erklären, warum er nie BAföG beantragt hat, würde ausreichen. Gesagt, getan.

Und nun wird einfach von BAföG-Zahlungen ausgegangen, die er gar nicht erhält. Dies hat zur Folge, dass er (laut Berechnungsbogen) ein höheres Einkommen hat, welches mir im Gegenzug natürlich radikal von meiner Grundsicherung abgezogen wird. Er müsste mich quasi finanziell unterstützen, was aber einfach nicht machbar ist.

Ist dies rechtens? Kann das Jobcenter einfach von Zahlungen/Geld ausgehen, welches man überhaupt nicht zur Verfügung hat? Man kann doch nicht mit etwas kalkulieren, was es nicht gibt?!?!

Ich begreife einfach nicht, dass man sich beim Jobcenter komplett nackt macht, für alles einen Nachweis bringt, alles sorgfältig zusammenträgt und dort dann einfach mit ganz anderen Zahlen gerechnet wird, als seien die abgegebenen Unterlagen absolut sinnlos gewesen. Unfassbar!

Danke schon mal für Eure Antworten!

Unterhalt, BAföG, Jobcenter