Hallo, ein Bekannter bekommt von seiner Ex Freundin höchstwahrscheinlich ein Kind. Es ist aber noch nicht sicher, da zwei Männer in Frage kommen. (Wenn das Kind auf der Welt ist wird ein Vaterschaftstest gemacht)
Ab wann muss man dann Unterhalt zahlen? Erst nachdem das Ergebniss vom Vaterschaftstest vorliegt oder schon ab dem Monat wo das Kind zur Welt kommt?
Wenn man erst zahlen muss nach dem der Verter feststeht, kann die Mutter das Vormonat (Zeitspanne bis das Ergebnis fest steht) einfordern oder nicht?
Ich hoffe es kann weitergeholfen werden!
Liebe Grüße