Kindesunterhalt bei 1516€ netto?
Hallo zusammen,
ich habe aus früherer Beziehung ein Kind welches 3 Jahre alt ist.
Ich selbst verdiene 1516 netto monatlich, die Mutter bei dem das Kind lebt verdient nichts.
Ich habe viele Rechner ausprobiert, die meisten spucken 312€ die zu zahlen sind aus.
Jedoch steht überall das der Eigenbedarf bei Erwerbstätigkeit bei 1370€ liegt.
1516 - 312 = 1204€ die mir dann dann übrig bleiben würden.
Müsste ich demnach nicht nur 146€ zahlen? (1516 - 1370)
Verstehe ich da irgendwas falsch?
Würde mich über eine Aufklärung für mein Verständnis freuen.
LG
5 Antworten
In der Theorie liegt dein Selbstbehalt bei 1370 Euro.
Nur die Düsseldorfer Tabelle ist nicht in Stein gemeißelt! Und der Tenor ist eindeutig: du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und musst ALLES tun um den Mindestunterhalt zu erbringen. Das kann auch bedeuten, dass man dir bis 48 Stunden Arbeit die Woche zumuten kann. Ein Nebenjob neben dem regulären Job etwa, falls vereinbar. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit.
Auch deine persönliche Situation kann entscheidend sein. Ist ein leistungsfähiger Partner vorhanden? Dann käme auch eine Haushaltsersparnis zum Tragen. Im Normalfall wären das nochmals 10% vom Selbstbehalt runter.
Es kann also nicht pauschal gesagt werden, dass man dir nun tatsächlich die 1370 Euro lässt. Entweder sie lässt es vom Jugendamt rechnen oder beauftragt einen Anwalt. Und bei Streitgkeiten diesbezüglich geht es eben vors Gericht.
Zum Einkommen zählt nicht nur dein monatlicher Nettoverdienst, da kommen auch noch anteilig z.B. Urlaubs - und Weihnachtsgeld dazu und anteilig eine mögliche Steuererstattung.
Du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, bedeutet, dass Du zusehen musst, den Mindestunterhalt für dein Kind nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen zu können und wenn Du dafür ggf. noch einen Nebenjob aufnehmen müsstest, wenn das zeitlich möglich wäre.
Da kommt es darauf an, ob 1516 Euro für deine Qualifikation und Tätigkeit ein angemessenes Einkommen ist.
Im Bedarfsfall entscheidet ein Richter, ob du nur 146 Euro zahlen musst, und deine Ex den Rest beim Jugendamt beantragen muss. Ggf. musst du dir ne neue Arbeit oder einen Nebenjob suchen, oder deine jetzige Tätigkeit z.b. von 35h auf 40h auftocken musst.
Klingt für mich nicht verbesserungsfähig. Du bist aber halt nachweispflichtig, dass du dir den Unterhalt nicht leisten kannst.
du kannst demnach nur 146 Euro bezahlen, allerdings kann von dir verlangt werden einen Nebenjob zu machen um den vollen Unterhalt bezahlen zu können.
ich habe derzeit schon eine Arbeitswoche von 42,5h, Weihnachtsgelder, Wochenendzuschlag etc bekomme ich alles nicht)