Ein Ehepaar hat in die Lebensversicherung/Unfallversicherung jeweils den Ehepartner als Bezugsberechtigten eingetragen. Was passiert mit der Versicherungssumme, wenn beide Ehepartner z.B. beim gleichen Unfall ums Leben kommen? Wären minderjährige Kinder als Hinterbliebene automatisch Bezugsberechtigte? Oder ginge die Versicherungssumme in die Erbmasse über?