Arglistige Täuschung – was kann man vor Gericht einklagen?

Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich wohne über 40 Jahre in der Wohnung im Elternhaus, bin 20 Jahre verheiratet, meine Schwester hat mit meinen Eltern in der zweiten Wohnung gewohnt. Es wurde mir immer von den Eltern gesagt, ich soll das Haus samt Grundstück nach ihrem Tod übernehmen und pflegen.

Deswegen habe ich mich an sämtlichen Nebenkosten mit 50 % beteiligt – Verputzen des Hauses, Hof pflastern, Heizkessel, Abflussreinigung, Heizöl-kosten, Schornsteinfeger usw. Sprit und Öl für Rasenmäher habe ich selbst bezahlt, Fenster, Ersatzteile für Heizkessel und Rasenmäher auch.

Vor halbem Jahr habe ich noch Dach von Gartenhäuschen repariert. Ich habe immer meine Miete bezahlt, letzte 15 Jahre habe ich verschiedene Arbeiten rund ums Haus ganz übernommen – Gras mähen, Bäume und Büsche schneiden, Schnee räumen, Heizöl bestellen, Reparaturen durchführen, Handwerker bestellen etc.

Meine Eltern sind jetzt beide tot. Ich habe nicht gewusst, dass meine Mutter vor 2 Jahren ein Testament beim Notar erfasst hat. Meine Schwester hat die ganze Zeit Bescheid gewusst. Meine Mutter war beim Erfassen des Testaments 80 Jahre alt und leicht zu beeinflussen.

Meine Schwester wurde als Alleinerbin und Stammerbin eingesetzt. Zum Grundbesitz gehört Zweifamilienhaus mit Grundstück auf dem Lande.

Ich wurde arglistig getäuscht, ich soll laut Testament NUR Wohnrecht als Auflage erhalten, nicht als Vermächtnis, also NICHT einklagbar. Es ist noch nicht im Grundbuch eingetragen.

Muss das Wohnungsrecht in diesem Fall (Auflage) an meinen Pflichtanteil angerechnet werden, wenn es vor dem Erbfall nicht vereinbart wurde?

Welche Kosten, d.h. meine Leistungen und Investitionen aus der Vergangenheit kann ich vor Gericht einklagen und zurückverlangen? Wie ist dann der Ablauf und Kosten? Kann ich die von mir gekaufte Gegenstände (Fenster, Druckminderer, Ersatzteile usw) wieder ausbauen?

Ich habe keine schriftliche Abmachung mit meinen Eltern gehabt. Muss meine Schwester vor Gericht aussagen und bestätigen, dass ich das Haus übernehmen sollte? Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, arglistige-taeuschung, Pflichtteil
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage
Todesfall: Wer erbt Gegenstände im Haus, wenn das Haus schon früher übergeben wurde?

Liebe Community,

bei mir in der Familie haben sich zwei Todefälle ereignet und jetzt stellt sich mir die Frage, wer die Gegenstände im Haus erbt, wenn der Verstorbene zwar ein Testament geschrieben hat (im Testament geht es aber ausschließlich um Vermögen bei Banken), jedoch das von ihm bewohnte Haus schon vor Jahren/Jahrzenten überschrieben hat ?

Fall 1: Verstorbener hat keine Kinder/Verwandten. Haus wurde schon vor Jahrzehnten an eine fremde Person überschrieben/geschenkt. Bei Todesfall ist ein Testament vorhanden; in welchem aber nicht die Person, die das Haus erhalten hat, Begünstigter ist, sondern eine andere dritte Person. Was ist mit den hinterlassenen Gegenständen im Haus ?

Fall 2: Verstorbener hat drei Kinder (eines davon ist schon zu Lebzeiten "ausbezahlt" worden und im übrigen mittlerweile schon verstorben). Ein Kind bekommt zu Lebzeiten das Haus überschrieben. Zweites Kind bekommt zu Lebzeiten anderen Immobilienbesitz überschrieben. Bei Todesfall ist ein Testament vorhanden. Geld bekommt zweites Kind. Auch hier befinden sich im Haus Gegenstände, wer bekommt die Gegenstände ?

Vielleicht kann mir von Euch jemand einen Rat geben. Mich interessiert dies nur. Bin der Meinung, daß im Fall 1, derjenige, der im Testament begünstigt ist, auch die Sachen erbt, da es ja auch zum Erbe gehört (außer das Haus natürlich). Im Fall zwei denke ich beide Kinder ?! Könnte u.U. jemand die Herausgabe der Dinge einklagen ? Danke für Eure Hilfe ! Ich weiß, daß ich anwaltlichen Rat einholen kann, also ein Hinweis darauf braucht nicht mehr zu kommen ! Danke ! LG Polo86

Testament, Recht, Erbe
Betreuerin Unterschlägt Vermögen einer Demenzkanken 10 Jahre lang.

Unsere Tante und Ihr Mann, schwer Demenz, waren vermögend. Ende 2004 tauchte mit einmal eine weitläufige Verwandschaft auf. die meine Tante und Onkel erst mit Ihrer Demenz kennengelernt haben. Sie waren sehr bemüht die Betreuung zu übernehmen und schalteten sogar eine Anwalt ein, damit sie auch ganz schnell einen Einwilligungsvorbehalt erhielten. Wir hatten keine Chance, da zu diesem Zeitpunkt meine Schwiegermutter mit Krebs im Sterben lag. Auch wussten wir es nicht, das diese amtlichen Sachen innerhalb von 8 Wochen passieren können. Im Jahr 2013 merkten wir, das etwas nicht stimmt. denn wir entdeckten, wertvolle Gegenstände durch Zufall in dem neuerworbenen Haus bei der Betreuerin. Wir haben 2 mal versucht ein vernünftiges Gespräch zu suchen. Wurden aber abgeblockt. und hatten von nun an Kontaktsperre bei unserer Tante. Ihr Mann ist 2006 gestorben. am 5.2.2014 verstarb unsere Tante. und nun tauchte ein Testament auf, wo der angebliche Neffe alleiniger Erbe ist und die echten Neffen jeweils eine kleine Summe bekämen. Jetzt haben wir die Betreungsakte bekommen und sind vom Glauben abgefallen. Diese Betreuerinund ihr Mann haben auf Kosten meiner Tante gelebt. Das Erbe ihres Verstorbenes Mannes haben sie einfach unterschlagen, es steht in keiner Akte. Ihr Mann arbeitet bei der Bank, wo unser Tante und Onkel ihr Vermögen hatten.Im Jahr 2008 führte sie bei der Abrechnung fürs Amtsgericht versehentlich das Erbe ("200.000,00) auf. Sie hat sich im Durchschnitt zwischen 20.0000-30.0000 pro Jahr nachweislich bereichert. Sie ist sogar bereits 2006 mit dem Testament im Gericht hausieren gegangen um Ihre Rechte auf mehr Geld zu bekommen. Als wir uns um die Beerdigung unserer Tante kümmern wollten, bekamen wir einen ganz bösen Anruf von einem Beerdigungsinstitut, das er den Auftrag schon seit 2012 von der Betreuerin habe. Wir waren schokiert. Jetzt haben wir eine Anzeige an die Staatanwaltschaft gestellt. Wie ist die Verjährungsfrist in diesem Fall? Wenn ich das zusammen rechne komme ich auf eine Summe von ca. 400.000,00 € Die gekündigten Lebensversicherungen nicht mit eingerechnet. Da sind wir noch am suchen und haben bisher eine gefunden, wo mein Schwager, der Bruder meines Mannes bezugsberechter war.Diese wurde auch mit hohem Verlust gekündigt, finanziele Not bestand nicht. Die anderen Versicherungen sind weg und wir wussten, dass es mehrere gibt, diese hatte sie uns mal gezeigt.

Betrug, Testament, Untreue
Erbrecht - Eltern geschieden und Vater verstorben - Sohn Erbschaft?

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Eltern haben sich in 2002 scheiden lassen. Seitdem lebe ich mit meiner Mutter zusammen. Nach der Scheidung hatte sie auch das alleinige Sorge- und Umgangsrecht. Ich hatte seit 2002 keinen Kontakt mehr zu meinen Vater. Jetzt bin ich 20 Jahre alt. Vor ca. einer Woche kam mein Onkel bei uns vorbei und teilte uns mit, dass mein Vater verstorben ist. Da die beiden Familien nach der Scheidung zerstitten waren und man seitdem auch keinen Kontakt mehr hatte, weiß ich leider nicht wann und wo genau und an was mein Vater verstorben ist. Ein Freund hat mir gesagt, dass ich einen Anspruch auf sein Erbe hätte. Ich weiß, dass mein Vater nach der Scheidung eine Freundin hatte, vllt. hat er sie geheiratet, wie gesagt, ich hatte seit der Scheidung im Jahr 2002 kein Kontakt mehr zu ihm.

Wie sieht es rechtlich aus? Habe ich, trotz der Scheidung meiner Eltern, Anspruch auf ein Teil seines Erbes? Wenn ja, wie viel wäre der prozentuale Anteil, bzw. der Pflichtanteil? (Ich weiß nicht, ob er ein Testament hatte. Er war zum Zeitpunkt des Todes 53 Jahre alt.) Wohin müsste ich mich wenden, um herauszufinden, wann, wo und an was er gestorben ist und wo könnte ich meine evtl. Erbschaft, falls vorhanden, geltend machen? (Meinen Onkel brauche ich nicht zu fragen, die Familien wollen keinen Kontankt mehr zueinenander haben.)

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Freundliche Grüße

officemanager

Testament, Tod, Erbrecht, Erbe, Scheidung, Vater, Eltern, Erbschaft
Mutter alkoholkrank, Sohn bei mir, alleiniges Sorgerecht beantragen?

Abend zusammen,

folgendes, seit knapp 3 1/2 Jahren wohnt mein Sohn (10 Jahre) bei mir.

Es war ein langer Weg vor dem Familiengericht bis dann die Kindsmutter zugestimmt hat, dass mein Sohn in Zukunft bei mir aufwachsen darf. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, zudem darf ich Entscheiden wo mein Sohn wohnt, genauso darf ich alleine alle Angelegenheiten regeln wenn es um ärztliche und schulische Dinge geht.

Die Kindsmutter ist stark alkoholkrank, auch heute noch. Seit Monaten haben wir keinen Kontakt zu Ihr. Das letzte mal wo mein Sohn bei Ihr war musste er abgeholt werden weil Sie total betrunken war. Unterhalt zahlt Sie natürlich nicht, hat Sie noch nie. Über das Jugendamt und die Beistandschaft hat es auch nicht geklappt, sie hat sich auf Briefe vom Jugendamt nie gemeldet.

Mein Problem ist nun folgendes:

Ich bin verheiratet, wohne mit meiner Frau, unserer gemeinsamen Tochter und meinem Sohn zusammen. Was passiert nun, wenn mir was zustoßen sollte und ich sterbe, was geschieht dann mit meinem Sohn?

Muss er zurück zur Kindsmutter, kommt er ins Heim/Pflegefamilie oder darf er bei meiner Frau und seiner Halbschwester bleiben, was er übrigens gerne tun würde. Wir haben darüber schon mal geredet.

Würde es was bringen wenn ich das alleinige Sorgerecht beantragen würde, ein Testament mache? Ich würde es eben gerne vermeiden das mein Sohn wieder zurück müsste, genauso will ich nicht das sich dann meine Frau damit beschäftigen muss, ich würde es einfach gerne vorab geklärt haben. Natürlich habe ich nicht vor frühzeitig zu „gehen“. Aber es kann jederzeit was passieren.

Mein Sohn hat sich so gut entwickelt, ist gut in der Schule, hat Freunde usw. Ich will nicht das er dann aus seinem gewohnten Umfeld rausgerissen wird.

Was denkt bzw. würdet Ihr machen?

Gruß Steffen

Alkohol, Sorgerecht, Testament, Unterhalt, Familiengericht, Jugendamt, Pflegefamilie, Vormundschaft, Beistandschaft
Kann Mutter(Oma) der Enkelin Haus vererben und die eigene Tochter(der Oma bekommt nur ein Wohnrecht?

Hallo, irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr. Zur Sache: Meine Mutte ist das einzige Kind meiner Oma.Meine Mutter hat zwei Töchter, mich und eben noch eine. Meine Oma hat nun vor gut 2,5 jahren meiner Mutter eröffnet, das nicht sie, sondern meine jüngere Schwester ihr Haus erben soll. Sprich: Meine Oma vererbt ihr Haus an ihre jüngste Enkelin, also meine Schwester. Meine Mutter soll nur ein Lebenslanges Wohnrecht in der jetzigen Wohnung meiner Oma bekommen, wenn die Oma verstorben ist. Nach dem Tod meiner/unserer Mutter gehört meiner Schwester dann das ganze Haus (zu ihrer eigenen, freien Verfügung)Meine Schwester ist vor über 10 jahren auf bitten meiner Mutter zur Oma ins Haus gezogen, dass Oma etwas Hilfe hat(Arztfahrten usw.) Meine Schwester war damals in einem Alter, wo sie mit meiner Mutter nicht umziehen wollte und es sich bei Oma eben angeboten hat, in die Erdgeschosswohnung (3-Zi-Wohnung)zu ziehen(für ganz kleines Geld). Oma woht im 1. OG in der größeren Wohnung(5-Zi.+Kü. und Bad). Ich selbst gehe leer aus, bzw. bekomme ich eventuell ca. 5000 Euro vererbt. Aber das ist unwichtig und nur beiläufig erwähnt. Nun meine Frage: Ist das Wohnrecht auf Lebenszeit nicht geringer zu schätzen als wie ihr Plichtteil wäre? Kann sie das Wohnrecht ausschlagen und dann ihren Pflichtteil einklagen? Meine Oma möchte jetzt sogar alles schriftliche von meiner Mutter haben, was meine Oma meiner Mutter jemals im Leben an Geldgeschenken gemacht hat(hat Oma alles dokumentiert, aber nicht mit dem Zusatz, es auf den späteren Erbfall anzurechnen.) Wie kann meine Mutter herausfinden, ob meine Oma evtl schon einen Erbvertrag über das Haus mit meiner Schwester geschlossen hat? Kann meine Mutter ein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt darlegen, um zu sehen, ob meine Schwester evtl. sogar im Grundbuch steht?

Ich glaube, das reicht erstmal an Fragen...ist etwas kompliziert alles..ach ja, eine Lösung untereinander ist nicht möglich. Meine Schwester redet seit dem Tag, an dem sie erfahren hat, dss sie das Haus der Oma erben wird, kein Wort mehr mit meiner Mutter. Und Oma rückt von ihrem Testamaent nicht ab. Sie will es halt so....

Testament, Erbrecht, Erbe, Erbschaft
Onlineüberweisung nach Tod des Vaters

Hallo,

mein Vater ist vor 2 Tagen im Krankenhaus gestorben und er hat wohl mehrere Konten bei verschiedenen Banken. Die Mutter ist schon vor einigen Jahren gestorben. Meine Schwester die im selben Haus wohnt hat nun anscheinend per Online Überweisung von eines der Konten Geld auf ihr Konto überwiesen. Soweit ich weiss hat man Vater ihr aber keine Vollmacht über die Konten erteilt, sie kannte nur PIN/TAN Nr.. Da ich weiter weg wohne hatte ich auch nicht so oft Kontakt zu meinem Vater und weiss nicht bei welchen Kreditinstituten er Konten bzw. Depots hatte. Eine Zugangsmöglichkeit zu seiner Wohnung habe ich z.Zt. nicht!

  • Warum war dies möglich? Ich dachte die Konten werden im Todesfall gesperrt.
  • Wie bekomme ich eine Übersicht aller Konten meines Vaters und deren Kontostände zum Zeitpunkt seines Todes (ich weiss nur er hatte mehrere Konten bei verschiedenen Kreditinstituten, weiss aber nicht wo)?
  • Was passiert mit dem Geld das sich meine Schwester nach dem Tod vom Konto des Vaters überwiesen hat?
  • Wie bekomme ich heraus wo er überall evtl. Sterbegeld-/Lebensversicherungen hatte? Zugriff auf evtl. Unterlagen habe ich momentan nicht. Gibt es sowas wie eine zentrale Auskuntsstelle der Versicherer?

Ich weiss das sind viele Fragen, bin z.Zt. etwas überfordert und habe etwas bedenken das meine Schwester mich übers Ohr haut.

Danke schonmal im voraus, Linda

Testament, Tod, Erbrecht, Erbe, Lebensversicherung, Erbschaft, Bankkonto, Todesfall
Hausverkauf: Wohnrecht steht nicht im Grundbuch, aber im Testament

Hallo zusammen

Folgende Situation3 Personen wollen ein Haus + freistehendes Grundstück verkaufen, welches durch ein Erbe an sie gefallen ist.A und B sind die Eigentümer, C hat (laut Testament!) lediglich lebenslanges Wohnrecht und will sich vom Verkaufspreis 33% einstreichen.

A und B haben nun die Papiere besorgt, damit der Wert des Hauses ermittelt werden kann. Dabei ist den Beiden aufgefallen, dass das Wohnrecht von C gar nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Soweit A und B informiert sind, gelten anderslautende Vereinbarungen aber nicht, wenn sie nicht im Grundbuch stehen.

Der Grundbucheintrag steht nun also im Konflikt mit dem Testament, wo C besagtes Wohnrecht vermacht wurde.

Da C bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, um sich so unkooperativ wie möglich zu verhalten und darüber hinaus durch konsequentes Nichts-tun den Wert des Hauses Tag für Tag mindert (es verfällt!), sind A und B daran interessiert, C "an die frische Luft" zu setzen und 50/50 zu machen - statt C für das Nichts-tun auch noch zu belohnen.

Besteht da eine Möglichkeit? Bevor A und B sich einen teuren Anwalt nehmen, wären sie an einer - wenn auch rechtlich nicht bindenden Auskunft von euch interessiert.

A und B bedanken sich freundlich im Voraus...und ich auch :P

Update an alle Interessierten, 5 Jahre später: A und B haben vor Gericht tatsächlich gewonnen, C hat dagegen bekommen, was er für das Herunterwirtschaften des Hauses verdient hat: Nichts.

Wohnrecht, Testament, Erbe, Grundbuch, Grundstück, Hausverkauf, Verkauf
was, wenn der einzige erbe den erblasser umbringt?

ich beschäftige mich gerade mit testamenten und pflichterbe usw. weil ich unverheiratet in einer beziehung bin und das geregelt haben möchte. und beim nachdenken hab ich mir folgende frage gestellt:

nehmen wir an: ein mann, einzelkind. eltern, ehefrau und sonst. Verwante sind gestorben, er hat nur noch 1 sohn. dieser ist dann alleinerbe (Geld, Haus, ...) und der mann hat dies auch nochmal in einem testament festgehalten. alles läuft prima, bis dem sohn eine sicherung durchbrennt und den vater umbringt. es wird ihm nachgewiesen, er wird verurteilt und kommt in den knast. Wer bekommt nun das Erbe? Es ist ja nur mehr der Sohn da, also müsste es an ihn gehen. Was aber in diesem fall - wenn der erbe den erblasser tötet? Bekommt er es trotzdem?

Ich hab ja mal gehört, dass wenn zB ein Kind dem Elternteil was schlimmes antut, der Elternteil das Kind enterben kann. Ein Mord wäre dann ja denke ich sowas "schlimmes". Aber in unserem Fall hier, hat das Elternteil gar keine Chance mehr, das Kind zu enterben. Springt hier der Vater Staat ein und regelt die Sache? Und wer bekommt dann das Erbe? Bleibt es an einem sicheren Ort, bis der Sohn wieder draussen ist? Oder bekommt eine Stiftung, ein wohltätiger Verein das Erbe vom Staat?

Keine Sorge, ich hab sowas nicht vor :D mich würd nur interessieren, was in so einem Fall passieren würde. 

Testament, Erbrecht, Erbe

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