Unser Vater ist gestorben und hinterlässt zwei Kinder denen er in einem handschriftlichen aber nicht noteriell beglaubigten Testament alles hinterlässt.

Seine Lebensgefährtin wird ausdrücklich in dem Testament nicht bedacht. Beide bewohnten 28 Jahre lang ein Haus welches Bestandteil des Erbes ist. Das Haus soll verkauft werden.

Frage 1: Hat die Lebensgefährtin Anspruch auf lebenslanges Wohnrecht? Frage 2: Wie schnell nach Erstellung des Erbscheines und umtragung des Grunsbuches kann das Haus verkauft werden. Frage 3 : Was ist wenn die Lebensgefährtin das Haus vorher "leerräumt"? Frage 4 : Kann Sie uns den Zutritt zu dem geerbten Hais verwehren solange sie es bewohnt?

Vielen Dank für die Antworten.