Man kann ja (leider) ein Testament verfassen lassen von einem Notar, das nicht handschriftlich sein muss. Mal angenommen dieser Notar ist korrupt oder bestochen worden und man hat ihm einen Menschen vorgesetzt, der geistig eigentlich nicht mehr fähig ist, seinen letzten Willen zu verfassen und andere Mitanwesende diktieren dem Notar das Testament auf, was ist dann? Wie sollte man das jemals beweisen wollen, wenn der Kranke Erblasser verwirrt auch noch seine Unterschrift hinkrakelt. Ein Notar ist ja in einer nahezu gottgleichen Stellung.