Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es rechtlich möglich ist, dass die verwitwete Schwiegertochter beim Erbe zugunsten des Enkelkindes übergangen wird? Kann man das im Testament festlegen?

Folgendes Szenario:

  1. Generation: Eltern (A)
  2. Generation: Sohn (Y) verheiratet mit Frau (X)
  3. Generation: Enkelkind (Z)

A möchten ein Testament aufsetzen. Da Y bereits verstorben ist, möchten A alles Z vererben und X wegen persönlicher Differenzen vom Erbe ausschließen. A sind der Meinung, dass X nicht wirklich zu Familie gehört und somit nicht erben sollte.

Ist es möglich, dass A im Testament festlegt, das X enterbt wird und Z alles erhält (nachdem beide Parteien von A verstorben sind)?

Falls das nicht möglich ist, wie hoch ist der Pflichtteil von X? Nehmen wir an, es geht beim Erbe um ein Haus und 100.000€ (zum besseren Rechnen).

Wie sieht es mit einer Schenkung an Z aus? Oder muss später auch der evtl. Pflichtteil an X gezahlt werden, da anzunehmen ist, dass beide Parteien von A keine 10 Jahre mehr leben?

Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten!!!

Mit freundlichen Grüßen

Lara