Hallo,

kennt sich jemand mit dem Islamischen Erbrecht aus. Gesetzt den Fall es gibt ein Ehepaar, welches gemeinsame Konten hat und beide sind berufstätig und haben gemeinsame Finanzen. Einer der Ehepartner verstirbt. Wie sieht es mit der Erbfolge und den Anteilen aus? Die Frau hat Eltern und 4 Geschwister (2 Brüder+2Schwestern), aber keine Kinder und der Mann Eltern und 3 Schwestern, ebenfalls keine Kinder. Die Beteiligten alle Muslime. Ist das islamische Erbrecht dann islamisch gesehen, wenn man in Deutschland lebt abdingbar?

Viele Grüße

doramari