Angenommen ein Witwer hat 2 Söhne, einer davon hat wieder Kinder, der andere nicht. Nun möchte der Witwer in seinem Testament festhalten, daß nur der Sohn mit den eigenen Kindern (also seinen Enkeln) das Grundstück samt Haus erbt, der andere (kinderlose) soll dagegen nur mit einem Pflichtteil bedacht werden.
Ist das rechtlich möglich? Wird der kinderlose Sohn, der ja auch Erbe der ersten Ordnung wäre, tatsächlich "nur" mit dem Pflichtteil auskommen müssen? Darf der Witwer diesen Sohn im Erbfall einfach übergehen? Es läge kein Grund vor, der das rechtfertigen würde, der Sohn steht beim Witwer (seinem Vater also) eben nur an zweiter Stelle in der Beliebtheitsskala, und hat ihm keine Enkel "beschert".
Weiß hier jemand guten Rat? Danke