Eheleute haben sich testamentarisch gegenseitig als Vollerben eingesetzt. Können in diesem Fall Nacherben den Pflichtteil vor dem Ableben des Längerlebenden in der Form geltend machen, dass eine Barauszahlung erfolgen muss? Wenn der Vollerbe voll über das Erbe verfügen kann und nicht verpflichtet ist, es im Interesse der Kinder zu erhalten, stellt sich die Frage, ob bzw. aus welchem Grund in dem Testament eine Regelung für den Fall enthalten sein sollte/muss, falls ein Nacherbe, soweit das überhaupt möglich ist, seinen Pflichtteil verlangen sollte.