Hausverkauf: Wohnrecht steht nicht im Grundbuch, aber im Testament

Hallo zusammen

Folgende Situation3 Personen wollen ein Haus + freistehendes Grundstück verkaufen, welches durch ein Erbe an sie gefallen ist.A und B sind die Eigentümer, C hat (laut Testament!) lediglich lebenslanges Wohnrecht und will sich vom Verkaufspreis 33% einstreichen.

A und B haben nun die Papiere besorgt, damit der Wert des Hauses ermittelt werden kann. Dabei ist den Beiden aufgefallen, dass das Wohnrecht von C gar nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Soweit A und B informiert sind, gelten anderslautende Vereinbarungen aber nicht, wenn sie nicht im Grundbuch stehen.

Der Grundbucheintrag steht nun also im Konflikt mit dem Testament, wo C besagtes Wohnrecht vermacht wurde.

Da C bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, um sich so unkooperativ wie möglich zu verhalten und darüber hinaus durch konsequentes Nichts-tun den Wert des Hauses Tag für Tag mindert (es verfällt!), sind A und B daran interessiert, C "an die frische Luft" zu setzen und 50/50 zu machen - statt C für das Nichts-tun auch noch zu belohnen.

Besteht da eine Möglichkeit? Bevor A und B sich einen teuren Anwalt nehmen, wären sie an einer - wenn auch rechtlich nicht bindenden Auskunft von euch interessiert.

A und B bedanken sich freundlich im Voraus...und ich auch :P

Update an alle Interessierten, 5 Jahre später: A und B haben vor Gericht tatsächlich gewonnen, C hat dagegen bekommen, was er für das Herunterwirtschaften des Hauses verdient hat: Nichts.

Wohnrecht, Testament, Erbe, Grundbuch, Grundstück, Hausverkauf, Verkauf
Ich sterbe bald, was ist noch zu tun?

Moin, Moin,

ich werde zwar leider bald sterben - die Ärzte geben mir maximal noch 6 Monate -, habe aber zum Glück noch die Zeit meine Dinge und Angelegenheiten zu regeln.

Ich bin auf der Suche nach einer Art "ToDo"-Liste, also Dinge, die man noch regeln sollte (wie z.B. Testament, Beerdigung, Patientenverfügung etc), leider über google nicht fündig geworden. Vielleicht auch, weil ich mich nicht mehr so gut konzentrieren kann.

Kennt jemand zufällig einen Link oder einen Ort, an dem ich solch eine Liste finden kann?

Ergänzung: Es geht hierbei nicht darum, was ich vielleicht persönlich noch machen oder erleben möchte. Es geht rein rational darum, was man eben noch erledigen sollte.

Aktuell habe ich z.B. diese Punkte erledigt bzw. auf der Liste:

- Testament
- Patientenverfügung
- Lieder für die Trauerfeier
- Grabstein ausgesucht
- Grabsteinspruch ausgesucht
- Grabesstelle ausgesucht
- Trauerfeier-Heft mit den Liedtexten ausgesucht
- Ort der Trauerfeier ausgesucht
- Fotograf für die Trauerfeier organisiert
- Personen für die Laudatio auf der Trauerfeier gewählt und abgesprochen
- Adressen herausgesucht
- Lebensversicherung herausgeholt
- Letzte Worte an Frau, Tochter, Eltern und Bruder
- Gespräch mit dem Beerdigungsinstitut
- Gespräch mit dem Pastor
- Gespräch mit Hospiz
- "Schatzkiste" der Erinnerung für meine Tochter
- Anpassung der E-Mail-Adressen
- Kündigen von Verträgen

Herzlichen Dank

Testament, sterben, Erbe, Beerdigung, Patientenverfügung
Vater in Paraguay verstorben was ist wegen Erbschaft (dringend!)?

Ich habe eine spezielle Frage zur Erbschaft und frage die jenige die sich damit wirklich auskennen. Mein Fall : mein Vater hat vor 6 Jahren geheiratet und ist vor 1 Jahr ins Ausland ausgewandert und hat hier seine Grundstücke verkauft, seine Rentenversicherung aufgelöst, Landwirtschaftliche Maschinen verkauft, sein eigenes Auto verkauft, seine Ersparnisse mitgenommen, Waffen verkauft (er ist Jäger mit Waffenschein) seine neue Frau hat selber 3 eigene Töchter aus einer alten Ehe. Ich bin der einzige leibliche Sohn von meinem Vater. Ich und mein Vater standen uns nie nah, daher weiß ich nicht was er sonst noch was hatte. Mein Vater hat mit seiner Frau aus seinem Ersparnissen im Ausland eine Ranch mit eigenem Haus und riesen Grundstück und Landwirtschaftliche Maschinen mit einer Scheune gebaut. Die Eigentums Wohnung hat er, der Stieftochter überschrieben im Testament. Im Testament hat mein Vater mich NICHT rein geschrieben!! Er hat der Stieftochter und der Ehefrau die Vollmacht von seinem Konto (2 Kontos) gegeben, da ist wahrscheinlich Geld noch drauf. Alles was ihm besitzt hat, hat er der 3 Töchter und seiner Ehefrau überschrieben.... Mir als Sein leiblichen Sohn NICHTS.. Und keiner von denen hat die Sterbeurkunde in Deutschland abgegeben. Ich habe die Sterbeurkunde selber im Ausland beauftragt und die beglaubigt lassen und selber letzte Woche im Nachlassgericht abgegeben.

Keiner von den 4 will mit mir reden und wollen keine Auskunft geben. Sie alle sagten zu mir ich habe sowieso keinen Anspruch und soll es lassen da ich sowieso nichts bekomme und alle wissen das ich auch nicht im testament stehe da mein Vater es mit denen zusammen geplant hat.

Das Testament hat er in Deutschland gemacht.

Jetzt zur meiner Frage : Habe ich als leiblicher Sohn Anspruch (Pflichtanteil)? Die Eigentums Wohnung wurde vor 1 Jahr über die Stieftochter überschrieben und sie wohnt zurzeit drinnen? Habe ich Anspruch wegen der Wohnung das auch ein Teil mir gehört? Alles was mein Vater gekauft hat und auf seinem Namen lief (auch im Ausland und hier) und die Rentenversicherung die er aufgelöst hat, seine Kontos da wo geld noch drauf ist (habe ich Anspruch drauf)? Bekomme ich Post vom nachlassgericht auch wenn ich nicht im Testament stehe? Muss ich ein Pflichtanteil einfordern (Formular) ausfüllen?

Meine echte Mutter hat zu mir gesagt alles was in den letzten 10 Jahren verschenkt, überschrieben oder gekauft worden sind habe ich einen Anspruch. Stimmt das?? 

Rechtsanwalt, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Notar, Paraguay, Patchwork, Nachlassgericht
Kann Mutter(Oma) der Enkelin Haus vererben und die eigene Tochter(der Oma bekommt nur ein Wohnrecht?

Hallo, irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr. Zur Sache: Meine Mutte ist das einzige Kind meiner Oma.Meine Mutter hat zwei Töchter, mich und eben noch eine. Meine Oma hat nun vor gut 2,5 jahren meiner Mutter eröffnet, das nicht sie, sondern meine jüngere Schwester ihr Haus erben soll. Sprich: Meine Oma vererbt ihr Haus an ihre jüngste Enkelin, also meine Schwester. Meine Mutter soll nur ein Lebenslanges Wohnrecht in der jetzigen Wohnung meiner Oma bekommen, wenn die Oma verstorben ist. Nach dem Tod meiner/unserer Mutter gehört meiner Schwester dann das ganze Haus (zu ihrer eigenen, freien Verfügung)Meine Schwester ist vor über 10 jahren auf bitten meiner Mutter zur Oma ins Haus gezogen, dass Oma etwas Hilfe hat(Arztfahrten usw.) Meine Schwester war damals in einem Alter, wo sie mit meiner Mutter nicht umziehen wollte und es sich bei Oma eben angeboten hat, in die Erdgeschosswohnung (3-Zi-Wohnung)zu ziehen(für ganz kleines Geld). Oma woht im 1. OG in der größeren Wohnung(5-Zi.+Kü. und Bad). Ich selbst gehe leer aus, bzw. bekomme ich eventuell ca. 5000 Euro vererbt. Aber das ist unwichtig und nur beiläufig erwähnt. Nun meine Frage: Ist das Wohnrecht auf Lebenszeit nicht geringer zu schätzen als wie ihr Plichtteil wäre? Kann sie das Wohnrecht ausschlagen und dann ihren Pflichtteil einklagen? Meine Oma möchte jetzt sogar alles schriftliche von meiner Mutter haben, was meine Oma meiner Mutter jemals im Leben an Geldgeschenken gemacht hat(hat Oma alles dokumentiert, aber nicht mit dem Zusatz, es auf den späteren Erbfall anzurechnen.) Wie kann meine Mutter herausfinden, ob meine Oma evtl schon einen Erbvertrag über das Haus mit meiner Schwester geschlossen hat? Kann meine Mutter ein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt darlegen, um zu sehen, ob meine Schwester evtl. sogar im Grundbuch steht?

Ich glaube, das reicht erstmal an Fragen...ist etwas kompliziert alles..ach ja, eine Lösung untereinander ist nicht möglich. Meine Schwester redet seit dem Tag, an dem sie erfahren hat, dss sie das Haus der Oma erben wird, kein Wort mehr mit meiner Mutter. Und Oma rückt von ihrem Testamaent nicht ab. Sie will es halt so....

Testament, Erbrecht, Erbe, Erbschaft
Testament: Nicht verwandte Person erbt Haus und soll 20.000 EUR an weitere Begünstigte zahlen - Wie hoch fällt Erbschaftsteuer aus?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Erbschaftssteuer:

Das ältere, kinderlose Ehepaar B. besitzt ein Haus mit einem Wert von 400.000 EUR. Nach dem Tod des Ehepaars soll das Haus an eines Ihrer drei Patenkinder vererbt werden. Zu den Patenkindern besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis. Die Patenkinder 2 und 3 sollen nicht leer ausgehen und von Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR erhalten. Dies ist jedoch (noch) nicht testamentarisch festgehalten und lediglich eine mündliche Vereinbarung zwischen Patenkind 1 und dem Ehepaar.

Da Patenkind 1 ja lediglich einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 EUR hat, ist nun die Überlegung ob die oben genannte Vereinbarung über einen beglaubigten Nachtrag zum Testament festgehalten wird, um Erbschaftsteuern zu sparen.

Meine Frage ist nun: Wenn im Nachtrag entsprechend fixiert wird, dass Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR an die Patenkinder 2 und 3 zu zahlen hat, wird dies dann entsprechend von seiner Erbschaftssteuerlast abgezogen? Oder anders gesagt: Muss es auf den vollen Wert des Hauses (400.000 EUR abzgl. 20.000 EUR eigener Freibetrag) Erbschaftsteuer abführen oder eben nur auf 400.000 EUR abzgl. 60.000 EUR (Freibeträge aller drei Patenkinder nach Zahlung von Patenkind 1 an Patenkinder 2 und 3 i. H. v. je 20.000 EUR)?

Vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten im Voraus & Grüße

Testament, Erbschaft, Erbschaftssteuer
Darf der Notar einen Testamentsentwurf unter folgenden Bedingungen in Rechnung stellen?

Anlässlich eines Grundstückkaufes gab es zur Vertragsunterzeichnung einen Notartermin, bei dem Notar um den es in unserer Fragestellung geht. Im Rahmen dieses Termins fragte uns der Notar, ob wir bereits ein Testament angefertigt haben, da wir ja demnächst Grundstücksbesitzer seien und darüber hinaus eine Tochter haben. Als wir dies verneinten, bot er uns an, uns einen Entwurf zu schicken. Wir sagten ihm, dass er dies tun könne. Allerdings wurde nicht erwähnt, dass bereits dieser Standartentwurf für uns mit Kosten verbunden sein wird.

Ein paar Tage später fand ein kurzes Telefonat mit seiner Sekretärin statt, welche den Namen unserer Tochter erfragte, um diesen in den Entwurf ein zu setzen. Den Testamentsentwurf, welchen wir daraufhin erhielten, war aber nach unserem Empfinden ein Standardentwurf, so dass wir uns dagegen entschieden, eine Beglaubigung durchzuführen. Dies geschah bereits im letzten Jahr.

Der Notar fragte noch zweimal schriftlich nach, ob wir nun noch ein Testament anfertigen möchten. Wir haben versäumt, darauf eine Rückmeldung zu geben. Daraufhin erhielten wir die Rechnung, (Siehe Anhang) Wir sind doch sehr erstaunt, über diese Rechnung und über die Höhe des Betrages. Wir haben kein Testament in Auftrag gegeben und es hat diesbezüglich auch keinen Termin gegeben. Die Kommunikation hierzu erfolgte nebenbei und sehr kurz im Rahmen des zu Beginn erwähnten Termins bezüglich des Kaufvertrages. Nach einiger Recherche im Internet, sind wir uns doch sehr unsicher, ob wir die Rechnung zu begleichen hatten. Auf einigen Portalen fanden wir die Aussagen, dass solche Rechnungen nur dann rechtskonform sind, wenn der Notar (oder seine Angestellten) uns vorher über die Kosten aufgeklärt hätten und wenn wir von vornherein die Absicht gehabt hätten, den Entwurf nicht zur Beurkundung zu bringen. Wir möchten nun gerne von Ihnen wissen, ob diese Rechnung rechtens ist und wir den Betrag zahlen müssen.

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Rechnung, Testament, Notar
Tote Person im Grundbuch mit eingetragen. Erben die Erben der toten Personen mit?

Hallo,

leider ist vor einigen Wochen mein Opa verstorben. Mein Onkel (Sohn von meinem Opa, Bruder meiner Mutter) ist bereits seit 3 Jahren tot. Damals haben wir schon genug Probleme mit dem ekligsten Menschen, den ich je kennenlernen durfte gekriegt, naja wie auch immer... kommen wir zu meiner Frage.

Mein Onkel ist wie gesagt vor 3 Jahren gestorben, er hat in seinem Testament eine nicht Verwandte, sozusagen fremde Person eingetragen. Nach dem mein Onkel schließlich an Krebs verstorben war hat der fremde Mann sein Geld usw. geerbt. War ja auch in Ordnung.

Nun ist mein Opa ebenfalls verstorben. Meine Mutter und mein Onkel sind aber beide im Grundbuch für das Haus eingetragen, außerdem gibt es ein Bausparvertrag, der ebenfalls nur für meinen Onkel gedacht war. Ist wie gesagt nur im Grundbuch so eingetragen, im Testament steht nichts weiter bzw. gibt es nicht! Ist das dann sozusagen als formaler Fehler anzusehen, dass mein Onkel da noch mit drin steht? Ihn gibt es blöd gesagt ja gar nicht mehr. Eine Testament, dass der fremde Mann bereits alles von meinem Onkel geerbt hat liegt vor.

Kann in einem solchen Fall eine fremde Person mit am Haus oder Bausparvertrag erben? Oder steht alles was meinem Opa gehört hat allein meiner Mutter zu? Sie ist die einzig übrig gebliebende nahe Verwandte. Bitte wirklich nur antworten wer Ahnung hat.

Liebe Grüße und danke schon mal. Marvin :)

Geld, Testament, Erbrecht, Erbe, Grundstück
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage
Die Lebensgefährtin meines verstorbenen Vaters hat heimlich sein Haus geräumt. Wie ist die Rechtslage?

Mein Vater ist im März verstorben und hat seine Lebensgefährtin nicht in seinem handschriftlichen Testament bedacht. Dort steht, daß sie nach seinem Tod, ausziehen soll und seine Tochter mit Familie einziehen soll. Ferner steht dort noch, daß er hofft, daß es keinen Streit wegen der Möbel gibt, weil jeder weiß, was ihm gehört. Obwohl seine Lebensgefährtin in der Vergangenheit alles getan hat um mich schlecht zu machen, wollte ich den letzten Wunsch meines Vaters respektieren. So ließ ich ihr 4 Monate Zeit zum Ausziehen und holte auch keine Gegenstände aus dem Haus( nur Ordner vom Haus usw, die ich fürs Gericht brauchte). Sie konnte also alles wie gewohnt nutzen. Nun hab ich den Salat, denn sie ist einen Monat eher, heimlich ausgezogen, hat die Schlüssel beim Nachbarn abgegeben und hat das Haus geräumt. Bis auf ein paar alte Schränke, die vor vielen Jahren noch meine Mutter gekauft hat, ist alles weg. Beide Fernseher ( der 2. ist erst im Februar von meinem Vater gekauft worden), Papas Laptop, die Gartenmöbel, alle Deckenlampen, Festnetztelefon, sogar alle Schuhe meines Vaters sind weg.( ja wirklich wahr, die Kleidung hängt in einem alten Schrank und die Schuhe sind weg) Das Geld, was seine Arbeitskollegen für die Gravur der Urnenplatte gesammelt hatten, hat sie auch unterschlagen. Die Einbauküche gehörte ihr und die anderen Möbel hatte ich ihr zugesagt, da die beiden viel geraucht haben und ich die Sachen eh nicht haben wollte. Ich habe die Sache an meinen Anwalt abgegeben, aber vielleicht kann mir schon mal jemand sagen, wie meine Aussichten sind.

Testament, Erbrecht, Erbe, Strafrecht
KFZ in Spanien geerbt - was nun?

Kurz zur Geschichte:

Meine Schwester (Deutsche Staatsbürgerin) wohnte in Teneriffa (Insel gehört zu Spanien) und hat dort ein Fahrzeug neu gekauft. In Spanien ist das Fahrzeug ca 5.000 Euro beim Verkauf wert in Deutschland 21.000 Es steht für mich also fest, das Auto nach Deutschland zu holen und hier zu verkaufen.

Zu meinen Problemen:

Das Fahrzeug ist auf meine Schwester zugelassen. Ich habe zwar das Europäisches Nachlasszeugnis und kann damit auch bei Banken und dem Vermieter usw alle offenen Probleme klären aber beim Thema Auto abmelden bzw ummelden geht kein Weg hinein.

Als Ausländer kann ich kein Fahrzeug in Spanien an- bzw ummelden da ich das nur am eigenen Wohnsitz machen kann und der ist ja nun mal in Deutschland.

Da das Auto nicht auf mich zugelassen ist, darf ich es auch nicht abmelden und das Abschlusszeugnis wird nicht anerkannt.

Kurz gesagt ich kann mein Auto weder ummelden noch abmelden oder neu anmelden.

Hat irgendjemand eine Idee was ich machen kann? Oder wohin ich mich wenden kann? Einen Anwalt kann ich mir diesbezüglich nicht leisten. Und einfach ignorieren geht auch nicht da ich der einzige Erbe bin. Das überführen mit der Fähre nach Spanien und von dort aus dann nach Deutschland fahren ist kein Thema. Auch das anmelden in Deutschland ist kein Problem. Aber ich muss es ja erstmal aus Spanien bekommen und dort abmelden...

Auto, KFZ, Spanien, Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Fahrzeug, abmelden, ummelden, Auto und Motorrad
was, wenn der einzige erbe den erblasser umbringt?

ich beschäftige mich gerade mit testamenten und pflichterbe usw. weil ich unverheiratet in einer beziehung bin und das geregelt haben möchte. und beim nachdenken hab ich mir folgende frage gestellt:

nehmen wir an: ein mann, einzelkind. eltern, ehefrau und sonst. Verwante sind gestorben, er hat nur noch 1 sohn. dieser ist dann alleinerbe (Geld, Haus, ...) und der mann hat dies auch nochmal in einem testament festgehalten. alles läuft prima, bis dem sohn eine sicherung durchbrennt und den vater umbringt. es wird ihm nachgewiesen, er wird verurteilt und kommt in den knast. Wer bekommt nun das Erbe? Es ist ja nur mehr der Sohn da, also müsste es an ihn gehen. Was aber in diesem fall - wenn der erbe den erblasser tötet? Bekommt er es trotzdem?

Ich hab ja mal gehört, dass wenn zB ein Kind dem Elternteil was schlimmes antut, der Elternteil das Kind enterben kann. Ein Mord wäre dann ja denke ich sowas "schlimmes". Aber in unserem Fall hier, hat das Elternteil gar keine Chance mehr, das Kind zu enterben. Springt hier der Vater Staat ein und regelt die Sache? Und wer bekommt dann das Erbe? Bleibt es an einem sicheren Ort, bis der Sohn wieder draussen ist? Oder bekommt eine Stiftung, ein wohltätiger Verein das Erbe vom Staat?

Keine Sorge, ich hab sowas nicht vor :D mich würd nur interessieren, was in so einem Fall passieren würde. 

Testament, Erbrecht, Erbe
Mein Wohnrecht - was muss ich mir gefallen lassen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Wohnungsrecht. Ich wohne im Zweifamilienhaus (Elternhaus).

Meine Eltern sind schon beide tot. Sie haben ein Testament hinterlassen.

Mein Bruder hat das Haus geerbt, ich habe das lebenslange Wohnrecht geerbt.

Nach dem Todesfall von meinen Eltern vor 4 Jahren musste ich zu einem Anwalt gehen, mein Bruder wollte mein Wohnrecht gar nicht ins Grundbuch eintragen lassen, obwohl ich in diesem Haus mit meinen Eltern gewohnt habe. Er wollte das ganze Erbe für sich haben.

Mein Wohnungsrecht auf Lebensdauer ist schon 3 Jahre im Grundbuch eingetragen. Laut Anwalt darf ich alle gemeinsamen Räume im Haus, Hof und auch Garten mitbenutzen, so wie vor dem Erbfall.

Ich darf Obst ernten, Bäume beschneiden, neue Blumen und Sträucher, Bäume setzen usw. Mein Bruder hat sich um die Gartenpflege nie interessiert.

Ich habe mir vor langer Zeit im Garten ein Gartenhaus mit Pergola und ein Wintergarten aufgestellt. Da haben meine Eltern noch gelebt. Um den Wintergarten habe ich paar Sträucher gesetzt, wegen Sichtschutz. 

So lief es jetzt 3 Jahre lang ohne Probleme.

Jetzt war ich paar Wochen im Krankenhaus - geplante Untersuchung und eine OP. 

Als ich zurückkam, waren im Garten fremde Personen. Sie haben da einiges geändert, viele Obstbäume weggemacht, auch die Sträucher bei meinem Wintergarten haben sie komplett weggemacht, so dass man jetzt keinen Sichtschutz hat.

Auf dem Hof, wo ich immer parke, steht ein fremde Pkw Anhänger.

Meine Frage – darf mein Bruder den Garten so verändern oder verpachten, ohne mich zu fragen? So bin ich in meinen Rechten begrenzt.

Darf der Inhaber – mein Bruder fremden Personen Zutritt ins Haus (Keller) erlauben? Ohne mich vorher zu informieren?

Danke für Antwort.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe, Jura, Notar
Erbrecht - Eltern geschieden und Vater verstorben - Sohn Erbschaft?

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Eltern haben sich in 2002 scheiden lassen. Seitdem lebe ich mit meiner Mutter zusammen. Nach der Scheidung hatte sie auch das alleinige Sorge- und Umgangsrecht. Ich hatte seit 2002 keinen Kontakt mehr zu meinen Vater. Jetzt bin ich 20 Jahre alt. Vor ca. einer Woche kam mein Onkel bei uns vorbei und teilte uns mit, dass mein Vater verstorben ist. Da die beiden Familien nach der Scheidung zerstitten waren und man seitdem auch keinen Kontakt mehr hatte, weiß ich leider nicht wann und wo genau und an was mein Vater verstorben ist. Ein Freund hat mir gesagt, dass ich einen Anspruch auf sein Erbe hätte. Ich weiß, dass mein Vater nach der Scheidung eine Freundin hatte, vllt. hat er sie geheiratet, wie gesagt, ich hatte seit der Scheidung im Jahr 2002 kein Kontakt mehr zu ihm.

Wie sieht es rechtlich aus? Habe ich, trotz der Scheidung meiner Eltern, Anspruch auf ein Teil seines Erbes? Wenn ja, wie viel wäre der prozentuale Anteil, bzw. der Pflichtanteil? (Ich weiß nicht, ob er ein Testament hatte. Er war zum Zeitpunkt des Todes 53 Jahre alt.) Wohin müsste ich mich wenden, um herauszufinden, wann, wo und an was er gestorben ist und wo könnte ich meine evtl. Erbschaft, falls vorhanden, geltend machen? (Meinen Onkel brauche ich nicht zu fragen, die Familien wollen keinen Kontankt mehr zueinenander haben.)

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Freundliche Grüße

officemanager

Testament, Tod, Erbrecht, Erbe, Scheidung, Vater, Eltern, Erbschaft
Erben, Betreuung, Entscheidungen - Einzelkind?

Eine Mutter hat nur eine Tochter und 2 Enkel, ansonsten keine Verwandten, der Mann/Vater ist schon vor vielen Jahren gestorben. Eigenheim und Geldvermögen sind vorhanden. Tochter hat nach dem Tod des Vaters 1/4 des Vermögens geerbt, allerdings nur auf dem Papier, da sie damals noch ein kleines Kind war, ausgezahlt wurde bisher noch nichts. 3/4 des Vermögens gehören der Mutter (Erbengemeinschaft).

Was passiert wenn die Mutter stirbt, erbt die Tochter dann automatisch? Kommt die Tochter problemlos an die Konten ran (Kontovollmacht hat sie keine)? Oder noch schlimmer, was ist, wenn die Mutter zum Pflegefall wird, wer trifft dann Entscheidungen? Wer kümmert sich ums Haus/Vermögen? Wer übernimmt die Pflege? Wer bezahlt das Altenheim?Wer entscheidet, im schlimmsten Fall ob Beatmung/Sondenernährung abgestellt wird? usw. WENN nichts schriftlich festgehalten ist. Ist ja im Grunde genommen, nur die Tochter als einzige Verwandte da? Oder wird in so einem Fall trotzdem vom Gericht ein Fremder als Betreuer bestimmt?

Die Mutter lässt nicht mit sich reden, bzgl. Testament Vorsorgevollmacht, Rechtsberatung, Patientenverfügung.....sie meint immer nur zur Tochter: "bist ja nur du da - das gehört mal alles dir...." "wenn ich tot bin, sehe ich das alles nicht mehr....", kommt mit Schwiegersohn nicht klar, hat Angst, dass im Falle eines Falles der Schwiegersohn über ihr Vermögen/Leben verfügt usw....

Familie, Testament, Recht, Erbe, Betreuer, Erbengemeinschaft, Kinder und Erziehung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht