Sollte man den Pflichtteil beim Tod des einen Elternteils auszahlen?

Wir haben 2 Fälle mit Erbstreitigkeiten in der Umgebung, würde gerne eure Meinung wissen:

Fall 1: Ehepaar mit Landwirtschaft und grossem Grundbesitz, auf dem angebaut wird, hat 3 Kinder.

Kind 1 und 2 ziehen aus, Kind 3 bleibt im Elternhaus, gründet dort eine Familie und steigt in die Landwirtschaft mit ein.

Die Mutter der 3 Kinder stirbt, keines der Kinder erhält einen Erbteil, Kind 3 bleibt mit Familie weiterhin dort wohnen und übernimmt die Landwirtschaft bzw. den Geschäftsbetrieb vom Vater, der sich zur Ruhe setzt und eine neue Partnerschaft eingeht.

Ist es korrekt, dass Kind 1 und 2, die dort nicht wohnen, nichts erhalten (bezogen auf den Tod der Mutter)?

Rein vom Gesetz hätte jedem Kind von der Hälfte des Vermögens 1/3 zugestanden, oder verhält es sich anders, da Kind 3 durch die Arbeit im hauseigenen Betrieb ein Vorrecht hat?

Fall 2: Familie mit 3 Kindern. Kind 1 und 2 ziehen zu Hause aus. Kind 3 bleibt wohnen.

Die Mutter stirbt. Aus dem Vermögen des Vaters und der Mutter kauft der Vater mit Kind 1 und 3 ein Haus. Kind 2 erhält 5000 DM pauschale Abfindung.

Im Haus leben Vater, Kind 1 mit Frau und 2 Kindern und Kind 3.

Kind 2 lebt mit Familie woanders.

Der Vater stirbt und Kind 3 übernimmt die Wohnung, in der Kind 3 mit dem Vater gelebt hat. Kind 2 erhält auch nach dem Tod des Vaters nichts.

Korrekt?

Familie, Testament, Tod, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Familienstreit, Kinder und Erziehung, Pflichtteil, Erbanteil
Erben, Betreuung, Entscheidungen - Einzelkind?

Eine Mutter hat nur eine Tochter und 2 Enkel, ansonsten keine Verwandten, der Mann/Vater ist schon vor vielen Jahren gestorben. Eigenheim und Geldvermögen sind vorhanden. Tochter hat nach dem Tod des Vaters 1/4 des Vermögens geerbt, allerdings nur auf dem Papier, da sie damals noch ein kleines Kind war, ausgezahlt wurde bisher noch nichts. 3/4 des Vermögens gehören der Mutter (Erbengemeinschaft).

Was passiert wenn die Mutter stirbt, erbt die Tochter dann automatisch? Kommt die Tochter problemlos an die Konten ran (Kontovollmacht hat sie keine)? Oder noch schlimmer, was ist, wenn die Mutter zum Pflegefall wird, wer trifft dann Entscheidungen? Wer kümmert sich ums Haus/Vermögen? Wer übernimmt die Pflege? Wer bezahlt das Altenheim?Wer entscheidet, im schlimmsten Fall ob Beatmung/Sondenernährung abgestellt wird? usw. WENN nichts schriftlich festgehalten ist. Ist ja im Grunde genommen, nur die Tochter als einzige Verwandte da? Oder wird in so einem Fall trotzdem vom Gericht ein Fremder als Betreuer bestimmt?

Die Mutter lässt nicht mit sich reden, bzgl. Testament Vorsorgevollmacht, Rechtsberatung, Patientenverfügung.....sie meint immer nur zur Tochter: "bist ja nur du da - das gehört mal alles dir...." "wenn ich tot bin, sehe ich das alles nicht mehr....", kommt mit Schwiegersohn nicht klar, hat Angst, dass im Falle eines Falles der Schwiegersohn über ihr Vermögen/Leben verfügt usw....

Familie, Testament, Recht, Erbe, Betreuer, Erbengemeinschaft, Kinder und Erziehung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Erben im Testament ungleich bedacht? Festschreiben des Immobilienwertes?

Meine Mutter, Erblasserin, schreibt Ihr Testament für Ihre zwei Kinder. Sie besitzt Bar- und Aktienvermögen und eine renovierungsbedürftige Immobilie (von Ihren Eltern geerbt). 

Kind A, das bereits ein Haus hat, soll das Barvermögen von derzeit gut 290.000 Euro erben.

Kind B soll die von ihr bewohnte Immobilie erben. Kind B zahlt für die Immobilie Miete und Reparaturen. Die Immobilie hat derzeit einen Verkehrswert von etwa 380.000 Euro.

Beide Erben sind bereits im Rentenalter. 

Einerseits ist der Wunsch der Mutter, dass beide Kinder zu gleichen Teilen erben sollen. Andererseits wünscht die Erblasserin, dass Ihr Elternhaus in der Familie bleibt. Beide Wünsche lassen sich nur schwer vereinen, denn Sie weiß, dass der Erbe der im Wert steigenden Immobilie die Differenz nicht an den anderen Erben auszahlen kann. Daher möchte sie für Ausgleichzahlungen nicht den aktuellen, sondern den vor drei Jahren gutachterlich ermittelten Verkehrswert von 295,000 Euro im Testament zugrundelegen. 

Ist folgende Formulierung Ihres letzten Willens möglich und rechtens?

Ich setze meine Kinder A und B zu meinen Erben ein:

Kind A erhält alle Forderungen gegen die Volksbank, mein Giro- und mein Bankkonto und meine Wertpapiere.

Kind B bekommt meine Immobilie in Schöneaussicht in Beispielhausen zum Wert von 295.000 Euro.

Für den Fall, dass der Wert der Forderungen gegen die Volksbank vom benannten Wert der Immobilie abweicht, sind die Beträge unter den Erben auszugleichen.”

Mit der Formulierung oben würden eventuell anstehende Ausgleichzahlungen sehr gering ausfallen. Ist das auch rechtens? Angenommen zur Zeit des Erbfalls stehen die flüssigen Mittel bei €300.000 und der Verkehrswert der Immobilie ist z.B. auf 420,000 Euro gestiegen. Gilt dann „Maßgeblich ist der Nachlasswert am Tag des Erbfalls”? Könnte dann Kind A auf dann 60,000 Euro Ausgleichszahlung bestehen (was den Verkauf der Immobilie erforderlich machen würde)?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verkehrswert, Wirtschaft und Finanzen
Kann man mit einer Vorsorgevollmacht erben?

Hallo,der Bekannte meiner Mutter ist letzte Woche verstorben. Kurz vor seinem Tod hat er ihr eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Die Ärztin und Krankenpflegerin waren

bei der Vorsorgevollmacht anwesend.

Unter anderem wurden folgende Punkte explizit erwähnt:

 Vermögenssorge:

Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.

 Zahlungen und Wertgegenstände annehmen 

 Verbindlichkeiten eingehen 

Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten 

Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. 

In der Vorsorgevollmacht sind noch weitere Punkte erfasst.

Es gibt keine Erben des Verstorbenen. Ein Testament wurde nicht erstellt.

Es wäre für ihn ein Alptraum, wenn der Staat sein Erbe erhalten würde. Dabei geht es um einen nicht unerheblichen Bar, sowie Immobilienbesitz. Es wäre sein Wunsch, wenn meine Mutter das Vermögen geerbt hätte.

Gibt es eine Möglichkeit, wie sie das Vermögen erben könnte, oder zumindest auf die Konten zuzugreifen um z.B. die zuletzt angefallenen Kosten wie Bestattung etc. zu begleichen?

Vielen Dank

Ben

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Vorsorgevollmacht, Wirtschaft und Finanzen
Wie rechne ich den Pflichtanteil bei einem Berliner Testament aus?

Hallo. Ich spreche mit einem Elternteil über das Thema Erben und uns ist einiges nicht klar.

Meine Eltern haben sich gegenseitig als Alleinerben eingetragen. ( Es ist wahrscheinlich ein sog. Berliner Testament)

Ich lese immer wieder, dass ein Pflichtanteil, den das Kind einfordern kann 50 % vom "gesetzlichen Anteil" sind.

Was aber ist denn der "gesetzliche Anteil"? Sind das wiederum 50 % vom gesamten Erblass?

Es sieht so aus:

Sie sind geschieden, aber sind trotzdem noch gegenseitige Alleinerben.

Ich bin das einzige Kind.

Meine Fragen nocheinmal:

1 Was ist in diesem Fall der "Gesetzliche Anteil" für das Kind ( denn die beiden sind nicht mehr verheiratet. Dann müsste der jew. andere als Ex Partner ja nicht mehr ganze 50 % Anteile haben, oder doch? Und dann wiederum ist der jenige ja nuneinmal Alleinerbe.. das verwirrt mich.

2 Welcher Prozentanteil vom Gesamterbe ergibt sich daraus für das einzige Kind, wenn beim Berliner Testament der Pflichtanteil vor dem Tod des zweiten Elternteils eingefordert wird, trotz der eventuellen Strafklausel im Berliner Testament ?

3 Sollte die Strafklausel eintreten, und das Kind nach dem Anfordern des Pflichtanteils beim versterben des ersten Elternteils dann nicht mehr vom zweitversterbenden Elternteil, wie es die Strafklausel vorsieht - Was geschieht dann mit dem Erbe des zweitverstorbenen? Es gibt ja keine Geschwister. Verpufft es dann?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, berliner-testament, Erbrecht Pflichtteil, Wirtschaft und Finanzen
Ich sterbe bald, was ist noch zu tun?

Moin, Moin,

ich werde zwar leider bald sterben - die Ärzte geben mir maximal noch 6 Monate -, habe aber zum Glück noch die Zeit meine Dinge und Angelegenheiten zu regeln.

Ich bin auf der Suche nach einer Art "ToDo"-Liste, also Dinge, die man noch regeln sollte (wie z.B. Testament, Beerdigung, Patientenverfügung etc), leider über google nicht fündig geworden. Vielleicht auch, weil ich mich nicht mehr so gut konzentrieren kann.

Kennt jemand zufällig einen Link oder einen Ort, an dem ich solch eine Liste finden kann?

Ergänzung: Es geht hierbei nicht darum, was ich vielleicht persönlich noch machen oder erleben möchte. Es geht rein rational darum, was man eben noch erledigen sollte.

Aktuell habe ich z.B. diese Punkte erledigt bzw. auf der Liste:

- Testament
- Patientenverfügung
- Lieder für die Trauerfeier
- Grabstein ausgesucht
- Grabsteinspruch ausgesucht
- Grabesstelle ausgesucht
- Trauerfeier-Heft mit den Liedtexten ausgesucht
- Ort der Trauerfeier ausgesucht
- Fotograf für die Trauerfeier organisiert
- Personen für die Laudatio auf der Trauerfeier gewählt und abgesprochen
- Adressen herausgesucht
- Lebensversicherung herausgeholt
- Letzte Worte an Frau, Tochter, Eltern und Bruder
- Gespräch mit dem Beerdigungsinstitut
- Gespräch mit dem Pastor
- Gespräch mit Hospiz
- "Schatzkiste" der Erinnerung für meine Tochter
- Anpassung der E-Mail-Adressen
- Kündigen von Verträgen

Herzlichen Dank

Testament, sterben, Erbe, Beerdigung, Patientenverfügung
Darf der Notar einen Testamentsentwurf unter folgenden Bedingungen in Rechnung stellen?

Anlässlich eines Grundstückkaufes gab es zur Vertragsunterzeichnung einen Notartermin, bei dem Notar um den es in unserer Fragestellung geht. Im Rahmen dieses Termins fragte uns der Notar, ob wir bereits ein Testament angefertigt haben, da wir ja demnächst Grundstücksbesitzer seien und darüber hinaus eine Tochter haben. Als wir dies verneinten, bot er uns an, uns einen Entwurf zu schicken. Wir sagten ihm, dass er dies tun könne. Allerdings wurde nicht erwähnt, dass bereits dieser Standartentwurf für uns mit Kosten verbunden sein wird.

Ein paar Tage später fand ein kurzes Telefonat mit seiner Sekretärin statt, welche den Namen unserer Tochter erfragte, um diesen in den Entwurf ein zu setzen. Den Testamentsentwurf, welchen wir daraufhin erhielten, war aber nach unserem Empfinden ein Standardentwurf, so dass wir uns dagegen entschieden, eine Beglaubigung durchzuführen. Dies geschah bereits im letzten Jahr.

Der Notar fragte noch zweimal schriftlich nach, ob wir nun noch ein Testament anfertigen möchten. Wir haben versäumt, darauf eine Rückmeldung zu geben. Daraufhin erhielten wir die Rechnung, (Siehe Anhang) Wir sind doch sehr erstaunt, über diese Rechnung und über die Höhe des Betrages. Wir haben kein Testament in Auftrag gegeben und es hat diesbezüglich auch keinen Termin gegeben. Die Kommunikation hierzu erfolgte nebenbei und sehr kurz im Rahmen des zu Beginn erwähnten Termins bezüglich des Kaufvertrages. Nach einiger Recherche im Internet, sind wir uns doch sehr unsicher, ob wir die Rechnung zu begleichen hatten. Auf einigen Portalen fanden wir die Aussagen, dass solche Rechnungen nur dann rechtskonform sind, wenn der Notar (oder seine Angestellten) uns vorher über die Kosten aufgeklärt hätten und wenn wir von vornherein die Absicht gehabt hätten, den Entwurf nicht zur Beurkundung zu bringen. Wir möchten nun gerne von Ihnen wissen, ob diese Rechnung rechtens ist und wir den Betrag zahlen müssen.

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Rechnung, Testament, Notar
Sind Ausgleichszahlungen erforderlich, wenn die vererbten Objekte unterschiedliche Werte haben?

Liebe Leserin, lieber Leser meiner Fragestellung zum Thema Erbrecht,meine Mutter ist 2014 leider verstorben. Im Jahr 2013 hat sie ein handschriftliches Teiltestament (Inhalt siehe unten) verfasst und dessen Inhalte meinem Bruder mündlich mitgeteilt. Dieser hat dies sowohl im Jahr 2013 als auch aktuell (2017) bestätigt und zweifelt auch ihre Aufteilungsentscheidung nicht an. Uneinigkeit besteht allerdings beim Thema Ausgleichszahlungen.Meine Mutter hat mir bei der Erstellung des Testamentes nur mündlich vermittelt, dass ich bei beiden Objekten als Ausgleich für frühere Schenkungen die wertigere Hälfte erhalte, weil mein Bruder bei der letzten Schenkung die „besseren“ Objekte und einen 1/3-Anteil des Familienunternehmens erhalten hat, das er als Geschäftsführer auch führt.Da dieses Testament nicht öffentlich eingereicht wurde, gehören diese (und vier weitere) Objekte zur Erbengemeinschaft.Mein Bruder hat die betreffenden Objekte von einem Gutachter schätzen lassen und möchte die Wertunterschiede erstattet haben.1.     Muss ich Ausgleichszahlungen leisten, weil meine Mutter in ihrem handschriftlichen Testament (Text siehe unten) nicht schriftlich fixiert hat, dass ihre Entscheidung bezüglich der Aufteilung der vier Objekte als Ausgleich früherer Schenkungen dienen?2.     Gibt es Zweifel an der Gültigkeit des Teiltestaments, weil Formulierungen nicht eindeutig oder umfangreich genug sind?3.     Sind Möbel und Wertgegenstände, die sich im vererbten Haus befinden, Bestandteil des vererbten Hauses und gehören dem Erbberechtigten oder fließen diese Dinge alle in die Erbengemeinschaft mit ein? anonymisierte Abschrift des handschriftlichen Testaments von E. vom 29.11.2013:Verfügung, Teiltestament,Mein Wohnhaus inklusive Grundstück in der K.1, Richtung Spielplatz, Rodgau, soll meine Tochter H. geb. R., geboren am xx.xx.19xx, als Alleinerbin erben.Das Nebengebäude (früheres Büro) soll mein Sohn G. erhalten. Die rechte Garage gehört zum Vorderhaus, die linke Garage zum Nebengebäude.Darüber hinaus verfüge ich, dass mein Haus in G.-H., R. 14b (linkes Haus) meine Tochter H. erhalten soll, mein Sohn G. die R. 14a.Diese Verfügung, Teiltestament, soll wirksam bleiben, unabhängig von späteren Testamenten.E. geb. G.

Testament, Erbrecht
Bin von den Hinterbliebenen enterbt worden?

Mich hat der Blitz getroffen: Vor zwei Wochen saß ich mit meinen Geschwistern zusammmen um mein Erbe als Drittel-Erbe anzutreten. Wir sind 3 Geschwister, die Mutter verstarb kurz nach Weihnachten. Wir drei sitzen abends gemütlich beinander, am nächsten Tag Notartermin, das Testament von 1998 liegt am Tisch, alles hat noch seine Richtigkeit. Wir schwelgen in Erinnerungen, vor uns liegt eine Mappe, in der viele handgeschriebene Notizen unserer Mutter liegen. Einer davon beinhaltet die Überschrift : Zusatz zum Testament. "Ah, schau mal was ich gefunden habe, meint mein Bruder." Ich lese und kippe fast vom Stuhl. Da ich schon ein Vorerbe erhalten hätte, hat mich meine Mutter 2007 enterbt. (Ich erhielt mit etwa 22 Jahren ein Auto um umgerechnet 7.000 Euro, meine Ausbildung, Miete, usw.) Dass meine Mutter ihr Lieblingskind bevorzugte, ihr durch eine Schenkung ein schönes Haus bereits vor Jahren verschafft hat, haben mein Bruder und ich hingenommen. Übrig ist eine Wohnung, Sparbücher, ein paar Möbel, die mein Bruder und meine Schwester alleine erben sollten. Der Zusatz zum Testament ist mit "Mama" unterschrieben, für mich eher eine Empfehlung an uns, dass wir uns um unsere Schwester kümmern sollten (obwohl ich enterbt wurde!), denn sie benötigt immer Hilfe. Die Arme, die Fürsorgliche (sie hat unsere Mutter gepflegt, vorher habe vor allem ich mich um sie gekümmert). Kurz und gut, ich war geschockt. Meine Geschwister wollten den Zusatz zum Testament mitnehmen. Wegen weil Gerechtigkeit. Sie haben mich getröstet: "Vielleicht ist er ja ungültig." Gesagt, getan. Der Notar wollte sich natürlich nicht festlegen, da das Dokument nicht mit dem Namen der Erblasserin unterfertigt worden war. Nach dem Notartermin saßen wir drei im Kaffeehaus, mir wurde eröffnet, dass der Zusatz nicht ernst zu nehmen sei und ich in ihren Augen gleich berechtigter Drittelerbe sei. Ich fuhr wie in Watte gepackt nach Hause. Gerne hätte ich eure Meinung dazu, was ihr denkt, warum wurde das Dokument, welches eh nicht ernst zu nehmen sei, zum Notar gebracht? Meine Schwester hat mich gebeten, auf meinen Pflichtteil bezüglich der Schenkung zu verzichten, weil sie kein Geld hätte. Mein Bruder wäre einverstanden, wenn ich mit ihm die Wohnung teilen würde, er möchte dass sie als Ferienwohnung der Familie (ich habe kein Interesse daran) erhalten bleibt. Auszahlen könne er mich nicht, da er kein Geld hätte. Bleiben die Sparbücher, die nach Abzug der Notarkosten und der Nebenkosten sehr niedrig bleiben werden.

Testament, Erbrecht
Tote Person im Grundbuch mit eingetragen. Erben die Erben der toten Personen mit?

Hallo,

leider ist vor einigen Wochen mein Opa verstorben. Mein Onkel (Sohn von meinem Opa, Bruder meiner Mutter) ist bereits seit 3 Jahren tot. Damals haben wir schon genug Probleme mit dem ekligsten Menschen, den ich je kennenlernen durfte gekriegt, naja wie auch immer... kommen wir zu meiner Frage.

Mein Onkel ist wie gesagt vor 3 Jahren gestorben, er hat in seinem Testament eine nicht Verwandte, sozusagen fremde Person eingetragen. Nach dem mein Onkel schließlich an Krebs verstorben war hat der fremde Mann sein Geld usw. geerbt. War ja auch in Ordnung.

Nun ist mein Opa ebenfalls verstorben. Meine Mutter und mein Onkel sind aber beide im Grundbuch für das Haus eingetragen, außerdem gibt es ein Bausparvertrag, der ebenfalls nur für meinen Onkel gedacht war. Ist wie gesagt nur im Grundbuch so eingetragen, im Testament steht nichts weiter bzw. gibt es nicht! Ist das dann sozusagen als formaler Fehler anzusehen, dass mein Onkel da noch mit drin steht? Ihn gibt es blöd gesagt ja gar nicht mehr. Eine Testament, dass der fremde Mann bereits alles von meinem Onkel geerbt hat liegt vor.

Kann in einem solchen Fall eine fremde Person mit am Haus oder Bausparvertrag erben? Oder steht alles was meinem Opa gehört hat allein meiner Mutter zu? Sie ist die einzig übrig gebliebende nahe Verwandte. Bitte wirklich nur antworten wer Ahnung hat.

Liebe Grüße und danke schon mal. Marvin :)

Geld, Testament, Erbrecht, Erbe, Grundstück
Testament: Nicht verwandte Person erbt Haus und soll 20.000 EUR an weitere Begünstigte zahlen - Wie hoch fällt Erbschaftsteuer aus?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Erbschaftssteuer:

Das ältere, kinderlose Ehepaar B. besitzt ein Haus mit einem Wert von 400.000 EUR. Nach dem Tod des Ehepaars soll das Haus an eines Ihrer drei Patenkinder vererbt werden. Zu den Patenkindern besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis. Die Patenkinder 2 und 3 sollen nicht leer ausgehen und von Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR erhalten. Dies ist jedoch (noch) nicht testamentarisch festgehalten und lediglich eine mündliche Vereinbarung zwischen Patenkind 1 und dem Ehepaar.

Da Patenkind 1 ja lediglich einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 EUR hat, ist nun die Überlegung ob die oben genannte Vereinbarung über einen beglaubigten Nachtrag zum Testament festgehalten wird, um Erbschaftsteuern zu sparen.

Meine Frage ist nun: Wenn im Nachtrag entsprechend fixiert wird, dass Patenkind 1 jeweils 20.000 EUR an die Patenkinder 2 und 3 zu zahlen hat, wird dies dann entsprechend von seiner Erbschaftssteuerlast abgezogen? Oder anders gesagt: Muss es auf den vollen Wert des Hauses (400.000 EUR abzgl. 20.000 EUR eigener Freibetrag) Erbschaftsteuer abführen oder eben nur auf 400.000 EUR abzgl. 60.000 EUR (Freibeträge aller drei Patenkinder nach Zahlung von Patenkind 1 an Patenkinder 2 und 3 i. H. v. je 20.000 EUR)?

Vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten im Voraus & Grüße

Testament, Erbschaft, Erbschaftssteuer
Erbfrage - Pflichtteil trotz alleinerbe?

Tach zusammen!

Folgender Fall: Mein Schwiegervater ist verstorben und hinterlässt eine Ehefrau und seine Tochter (nicht gemeinsames Kind!).

Im Testament steht, dass seine Ehefrau Alleinerbin ist. Dennoch steht meiner Frau, also seiner Tochter, der Pflichtteil zu.

Ich habe gelesen, dass die Frau als Alleinerbin dazu berechtigt ist, alles ohne Rücksicht auf seine Tochter zu veräußern und sie lediglich einen Anspruch auf die geldwerte in Höhe ihre Pflichtanteils hat. Ist das korrekt?

Es gibt (mal abgesehen von Auto und Hausstand) noch ein Haus mit Grundstück. Seine Frau/die Witwe steht NICHT (!!!) im Grundbuch! Beides wurde VOR der Heirat durch ihn gekauft und "bar" bezahlt, also fand während der Ehe keine Abzahlung des Kaufpreises statt. Wie verhält es sich nun hier mit der Aufteilung des Pfichtanteils?

Hat seine Tochter Anspruch auf das gesamte Haus+Grundstück, weil es VOR Eheschließung bereits abbezahlt war? (Kauf war ca. 2000, Eheschließung 2002). Oder hat seine Frau einen Teilanspruch? Wenn ja: wie hoch wäre der?

Theoretische Rechnungen: ihr gehört sowieso die Hälfte aufgrund der Ehedauer, also 50/50. Vom Vater seiner Hälfte erbt sie 50% und seine Tochter 50%, also 75%/25%. Durch das Alleinerbe leibt der Tochter noch die Hälfte des Anteils, also 12,5%, sprich:

Witwe: 87,5% und Tochter 12,5%. Korrekt?

Oder

Haus gehört zu 100% ihm (ohne vorige Aufteilung druch Ehe o.ä.), , dann geht 50%/50% an Witwe/Tochter und als Alleinerbe dann 75%/25% an Witwe/Tochter.

Wer bezahlt eigentlich den Gutachter? bZw. was wäre, wenn die Witwe das Haus veräußert, ohne vorige Begutachtung durch einen Spezi?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

LG

Testament, Erbe, alleinerbe, Erbfall, Pflichtanteil, Witwe
Testamentsanfechtung gegenüber dem Nachlassgericht, worauf muss ich achten?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Testamentsanfechtung. Bitte um eure Meinungen, Tipps usw. Worauf muss ich achten? Welche Anfechtungsfrist ist für mich wichtig? Ein Jahr nach Erhalt des Testaments?

Welche Kosten kommen auf mich zu? Läuft es außergerichtlich oder muss man immer vors Gericht? Der Anfechtungsgrund – in meinem Fall besteht in Wirklichkeit kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht.

Es geht um dieses Testament von meiner verstorbener Mutter: 1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe 2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen. 3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am ., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Ich habe Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Dann hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung.

Mein Bruder hat nach Erhalt des Testaments gleich das Haus auf sich überschreiben lassen, mein Wohnrecht wurde bis heute nicht eingetragen und er will es auch nicht eintragen lassen.

Die Sitzung beim Notar soll folgendermaßen aussehen. Die Person erklärt dem Notar den Gegenstand der beabsichtigten Regelung. Der Notar fasst mündlich vorgetragene Vorstellungen zu einem Schriftwerk zusammen. Er wird diesen als Protokoll vorlesen, von der Person unterzeichnen lassen, dies dann durch seine Unterschrift beurkunden. Dadurch ist das Testament wirksam.

Es ist ungewöhnlich, dass der Notar, der das Testament vorformuliert hat, den von meiner Mutter geäußerten letzten Willen, dass ich ein Wohnrecht erhalten soll, als bloße Auflage an meinen Bruder, nicht als Vermächtnis formuliert hat.

Nachdem das Testament von einem Notar gefertigt wurde, ist davon auszugehen, dass meine Mutter im Normalfall über die Konsequenzen auch aufgeklärt sein musste. Falls der Notar meiner Mutter die Eigenart der Auflage richtig erklärt hat, dann sollte sie doch verstehen, dass ich in diesem Fall überhaupt kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht habe?

Das heisst, mein Bruder kann meinen Auszug jederzeit beantragen. Und besser noch, mein Pflichtteilanspruch ist nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Mutter das so wollte. Meine Mutter, Witwe, war beim Erfassen des Testaments alt und leicht zu beeinflussen. Sie war nicht mehr alleine unterwegs, sie wurde zu sämtlichen Terminen von einem Familienmitglied begleitet.

Danke für alle Tipps.

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Auflage
Die Lebensgefährtin meines verstorbenen Vaters hat heimlich sein Haus geräumt. Wie ist die Rechtslage?

Mein Vater ist im März verstorben und hat seine Lebensgefährtin nicht in seinem handschriftlichen Testament bedacht. Dort steht, daß sie nach seinem Tod, ausziehen soll und seine Tochter mit Familie einziehen soll. Ferner steht dort noch, daß er hofft, daß es keinen Streit wegen der Möbel gibt, weil jeder weiß, was ihm gehört. Obwohl seine Lebensgefährtin in der Vergangenheit alles getan hat um mich schlecht zu machen, wollte ich den letzten Wunsch meines Vaters respektieren. So ließ ich ihr 4 Monate Zeit zum Ausziehen und holte auch keine Gegenstände aus dem Haus( nur Ordner vom Haus usw, die ich fürs Gericht brauchte). Sie konnte also alles wie gewohnt nutzen. Nun hab ich den Salat, denn sie ist einen Monat eher, heimlich ausgezogen, hat die Schlüssel beim Nachbarn abgegeben und hat das Haus geräumt. Bis auf ein paar alte Schränke, die vor vielen Jahren noch meine Mutter gekauft hat, ist alles weg. Beide Fernseher ( der 2. ist erst im Februar von meinem Vater gekauft worden), Papas Laptop, die Gartenmöbel, alle Deckenlampen, Festnetztelefon, sogar alle Schuhe meines Vaters sind weg.( ja wirklich wahr, die Kleidung hängt in einem alten Schrank und die Schuhe sind weg) Das Geld, was seine Arbeitskollegen für die Gravur der Urnenplatte gesammelt hatten, hat sie auch unterschlagen. Die Einbauküche gehörte ihr und die anderen Möbel hatte ich ihr zugesagt, da die beiden viel geraucht haben und ich die Sachen eh nicht haben wollte. Ich habe die Sache an meinen Anwalt abgegeben, aber vielleicht kann mir schon mal jemand sagen, wie meine Aussichten sind.

Testament, Erbrecht, Erbe, Strafrecht

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