Hallo liebe Steuerexperten,

mein Umzug innerhalb Münchens im letzten Jahr wurde vom Finanzamt nicht als beruflich bedingt anerkannt. Ich spare mir dadurch jedoch erheblichen Arbeitsweg ein. Ist es üblich bzw. ratsam, bei meinem Einspruch eine kurze Erläuterung meines Arbeitsweges einzufügen? Zum Beispiel so:

Der Umzug war beruflich veranlasst, da sich durch den Umzug meine tägliche Fahrzeit zur Arbeitsstelle erheblich verkürzt hat. Vor dem Umzug war eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig, die durch fast tägliche Verspätungen der SBahn und/oder meines Busses durchschnittlich 45 Minuten in Anspruch nahm, im Winter meist bis zu einer Stunde. Nach dem Umzug erreiche ich nun täglich – auch im Winter und bei Regen – meine Arbeitsstelle innerhalb von 10 Minuten mit dem Fahrrad. Dies ergibt bei Hin- und Rückweg eine Einsparung von mehr als einer Stunde pro Tag. Wir bitten Sie, die Aufwendungen zu berücksichtigen und den Steuerbescheid entsprechend zu berichtigen.

Ohne die Erläuterung könnte man vermuten, dass ich nicht mindestens eine Stunde Arbeitsweg einspare. Schaut man zum Beispiel bei Googlemaps nach, wird natürlich ein bisheriger Anreiseweg mit den Öffis mit 30 bis 33 Minuten angezeigt. Da fehlen aber noch die ganzen Verspätungen. Vor allem im Winter war das immer sehr viel, da ich auf die Münchner Stammstrecke (und noch dazu eine Haltestelle am A der Welt) angewiesen war, die ja gerne und häufig ausfällt. Und auch, dass ich nun mit dem Fahrrad quasi zur Arbeit düse, weiß der Finanzbeamte ohne Erläuterung nicht unbedingt.

Was meint ihr? Kann man das so in den Einspruch reinschreiben? Ich freue mich sehr über jede Antwort. :-)