Hallo, ich betreibe seit Anfang des Jahres eine Pension ( Übernachtungsbetrieb)bei der auch Früstück und Getränke angeboten werden .

Laut meinen Informationen müssen Sachentnahmen ( Eigenverbrauch )aus der Pension entweder durch Pauschalbeträge für unentgeltliche Wertabgaben oder durch genaue Aufzeichnung der Entnahmen erfasst werden.

Wir sind 4 Personen und die Pauschalbeträge für unentgelliche Entnahmen von kalten Speisen sind mit 2075 .- Euro po Person und Jahr doch recht hoch angesetzt.

Jedoch lese ich auch immer wieder das bei Aufzeichnung der entnommenen Waren, das vom Finanzamt sehr genau geprüft wird und im Zweifelsfall dann sowieso der Pauschalbetrag angesetzt wird.

Mich würde interesieren wie andere Übernachtungsbetriebe hier verfahren und ob es noch andere Möglichkeiten zum erfassen des Eigenverbrauches gibt.

Danke für Eure Hilfe !