Ich bin bei einer Behörde im Freistadt Bayern im Beamtenverhältnis beschäftigt. Während des dualen Studiums (gehobener Dienst) war ich im Angestelltenverhältnis. Im Arbeitsvertrag war eine Klausel, dass man die Studienvergütung zurückzahlen muss (bzw. anteilig), wenn man die Behörde innerhalb 3 Jahren nach Ausbildungsende verlässt.
Ich habe nach 9 Monaten zu einer anderen Behörde gewechselt. Die neue Behörde hat diese "Ablösesumme" der anderen Behörde übernommen.
Nun meine Frage: Ist dies steuerrechtlich irgendwie relevant? Ist das ein geldwerter Vorteil?