Hallo,
ich hab lange genug selber nach der Antwort gesucht aber der Fall scheint sehr speziell zu sein..
Vor knapp zwei Monaten habe ich als Privatperson von einem Autohändler (Verbrauchsgüterkauf, § 474 Abs. 1 S. 1 ) einen Kleintransporter gekauft und nach einiger Zeit einen Mangel festgestellt. Dieser Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Nr. 1 wurde von ihm bestätigt und zugleich zur Nachbesserung in die Werkstatt geliefert.
Soweit lief alles einwandfrei und ich bekam für die Zeit der Reparatur einen Ersatzwagen gestellt.
Ich will mich ja nicht unbedingt beklagen aber nun fordert der Autohändler AUSCHLIEßLICH die Mehrwertsteuer, die er für die Leihe des Ersatzwagens aufbringen musste rückerstattet....
Wie kann das sein, dass ich als Gewährleistung die Nacherfüllung einer mangelhaften Kaufsache (§ 439 Abs. 1 1. Alt.) verlangen kann, aus Kulanz des Händlers - für die ich ja dankbar bin - einen Ersatzwagen gestellt bekomme (Mobilitäts-Garantie) dann irgendeine Mehrwertsteuer bezahlen muss, von der ich nicht einmal weiß, ob sie tatsächlich für den Ersatzwagengebrauch anfällt.
Herzlichen Dank im Voraus, ihr fleißigen Juristereiliebhaber!