Hallo,

man liest ja häufiger, man solle einen Verlusrvortrag auch im 1. Studium machen, weil die Entscheidung des BGH noch aussteht und man eventuell die angefallenen Kosten des Studium im Nachhinen stuerlich geltend machen kann.

Soweit so gut.

Das würde ich gerne machen.

ABER ich bin ebenfalls Kleinunternhemer und muss deshalb auch eine Steuererklärung machen.

Dabei überschreite ich keinerlei Grenzen der Umsatz 1xxxx und Gewinn 2xxx liegt weit darunter.

Aber nun

1. Kann ich in meiner Steuererklärung für das Gewerbe überhaupt die Kosten meines Studium angeben?

Wikrt für mich irgendwie komisch wenn sich die Kosten dafür mit den Umsatz/Kosten vom Gewerbe vermischen.

2. Wenn ich die Kosten für das Studium angeben kann, bringt mir das dann potentiell etwas als Verlustvortrag für nach dem Studium? Oder kann ich damit lediglich den Gewinn aus dem Gewerbe des aktuellen Jahres drücken?