Meine Nachbarn haben bei Vertragsschluss (zum 1.8) mit ihrem Stromanbieter unsere Zählernummer angegeben.
Daraufhin wurde unser Vertrag bei unserem Stromanbieter gekündigt (zum 31.7).
Von der Kündigung erfuhren wir am 3.8 (durch schriftliches Kündigunsschreiben).
Der Fehler ist den Nachbarn aufgefallen und sie haben die richtige Zählernummer bei ihrem Anbieter korrigiert, uns wurde jedoch nicht Bescheid gegeben.
Deshalb sind wir seit dem 1.8 bei einem Grundversorger Kunde, da unser neuer Vertrag bei einem neuen Anbieter erst zum 1.9 möglich war.
Gibt es eine Rechtslage in der wir eine Aufwandsentschädigung oder ähnliches von unseren Nachbarn fordern können. Gibt es eine Pflicht uns mitzuteilen, dass ein Fehler bei der Zahlernummerangabe passiert ist?