Hallo zuammen,

ich weiß, Fragen zu diesem Thema sind unendlich, aber ich habe jetzt mehrere Stunden, das Internet durchforstet, fühle mich aber immer noch unsicher und weiß nicht, was das beste ist.

Ich überlege gerade, ob ich erstmals die Steuererklärung abgebe (2011). Dort war ich 1/2 Jahr Azubi, habe danach 1/2 Jahr normal verdient. Demnach würde ich wahrcsheinlich, mit WK-Pauschale und so, ein bisschen was zurück bekommen. Es ist ja aber so, wenn man einmal eingereicht hat, dann muss man das ja auch im Folgejahr tun. Dieses Jahr habe ich die 1. Hälfte gearbeitet und bin die 2. Hälfte arbeitslos (ALG1), nun frage ich mich, wie genau das mit dem Progressionsvorbehalt funktioniert und ob es bedeutet, dass ich dann im nächsten Jahr in der Erklärung was nachzahlen muss?? Ich habe dazu schon diesen Rechner hier gefunden:

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/Ergebnis.php?JAHR=2012&TARIF=2&ZVE=16207&PE=5921&submit=Einkommensteuer+berechnen&f=LfSt&c=n&d=x&t=x

Und der sagt ich hab dann noch 751 Euro zu zahlen??? Oder wird das dann wieder mit den schon gezahlten Steuern von 2577 Euro aus dem 1. Halbjahr von 2012 verrechnet?

Hilfe.. ich will das nich für 2011 einreichen,wenn ich dann nächstes Jahr deswegen dumm dastehe.. :(